Datei nutzen. Auf diese Weise
ließe sich die Nutzung der verschiedenen Produkte exakt kontrollieren und
zugleich auch noch vermarkten. Hierdurch ist aber die herkömmliche Form des
Konsumierens (bestellen, bezahlen, besitzen) schon bald passé, denn mittels DRM
lassen sich die Nutzungsrechte an jedem Produkt fein abgestuft bestimmen und
der Provider kann jedes Mal entsprechend wieder Gebühren verlangen. Die
Zeiten, in denen das, was einmal bezahlt wurde, einem auch gehört, werden
vielleicht der Vergangenheit angehören. Durch das DRM muss der Kunde in
Zukunft auch gewissen Einschränkungen in Kauf nehmen. Im »iTunes music
store«145
Bei »iTunes music store« handelt es sich um das zurzeit führende legale Musikportal im Internet.
Das Portal wird vom Software- und Computerhersteller Apple betrieben.
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werden über 700.000 Songs zum Preis von je 99 US-Cent mit klar definierten
Nuzungsrechten angeboten. Der Kunde darf die Songs zwar so oft auf CDs brennen wie
er möchte, ein eingebauter Code sorgt jedoch dafür, dass die Stücke maximal auf fünf
verschiedenen Computern funktionieren.
Dazu mutmaßt Claus Schmalholz in einem Artikel des ›manager
magazin‹:146
»Der Apple-Store weist die Richtung: Das Prinzip der abgestuften und
preislich differenzierten Nutzung gilt bald für alle digitalen Produkte. Durch
das digitale Rechtemanagement verliert der Kunde die bislang gewohnte
Verfügungsgewalt über sein teuer bezahltes Produkt, etwa eine Musik-CD.
Künftig muss er sich vorab entscheiden: Will ich einen Song für wenig
Geld einmal anhören oder ihn ›richtig‹ besitzen und dafür deutlich mehr
ausgeben?«
Dass das von Schmalholz erwähnte »Prinzip der abgestuften und preislich differenzierten
Nutzung« bald für alle digitalen Produkte gelten wird, lässt sich am Beispiel des
Digitalfernsehens zeigen: Dieses bietet nicht nur eine bessere Bildqualität sondern auch
die Möglichkeit, mit geeigneter Software und ausreichendem Speicherplatz, Sendungen
einfach auf dem Computer aufzuzeichnen, zu kopieren und weiterzugeben. Der
Computerhersteller HP bringt in Kürze einen Plasmafernseher mit integriertem
›Broadcast Flag‹ auf den Markt. Hierbei handelt es sich um einen Kopierschutz, der die
Weiterverbreitung von Filmen unterbinden soll. Ein Film lässt sich nur mit der
dazugehörigen Lizenz abspielen. In Zukunft sollen alle Consumer-Geräte von HP mit
einem solchen Kopierschutz ausgestattet werden.
Was im Moment allerdings noch fehlt, ist ein einheitlicher Standard. Nur dann kann
das Herunterladen von Content über alle Download-Portale, Geräregattungen etc.
hinweg funktionieren. Wenn sich Musikportale nach dem Hersteller des Abspielgerätes
richten müssen, ist das Geschäft von vornherein tot. Hier müssen sich sowohl
Produzenten und Rechteverwerter als auch Provider, Software- und Gerätehersteller
einigen.147
Vermutlich wird es noch einige Zeit dauern, bis eine Einigung erzielt wird.
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Wieder einmal ist festzustellen, was in Kapitel 13 bereits beleuchtet wurde: das
Verschwimmen traditioneller Branchengrenzen zwischen Herstellern von Software,
Computern, Unterhaltungselektronik und Content, auch industrieller Konvergenz
genannt.
Im Sinne des Schutzes des geistigen Eigentums vor Raubkopierern, erweist sich
DRM sicherlich als Schritt in die richtige Richtung. Allerdings dürfen auch
die Folgen, die die Einführung eines solchen Systems mit sich bringt, nicht
außer Acht gelassen werden. Mit Hilfe des DRM wird es nämlich mühelos
möglich sein, den |