- 291 -Wollermann, Tobias: Musik und Medium 
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Datei nutzen. Auf diese Weise ließe sich die Nutzung der verschiedenen Produkte exakt kontrollieren und zugleich auch noch vermarkten. Hierdurch ist aber die herkömmliche Form des Konsumierens (bestellen, bezahlen, besitzen) schon bald passé, denn mittels DRM lassen sich die Nutzungsrechte an jedem Produkt fein abgestuft bestimmen und der Provider kann jedes Mal entsprechend wieder Gebühren verlangen. Die Zeiten, in denen das, was einmal bezahlt wurde, einem auch gehört, werden vielleicht der Vergangenheit angehören. Durch das DRM muss der Kunde in Zukunft auch gewissen Einschränkungen in Kauf nehmen. Im »iTunes music store«145
145Bei »iTunes music store« handelt es sich um das zurzeit führende legale Musikportal im Internet. Das Portal wird vom Software- und Computerhersteller Apple betrieben.
werden über 700.000 Songs zum Preis von je 99 US-Cent mit klar definierten Nuzungsrechten angeboten. Der Kunde darf die Songs zwar so oft auf CDs brennen wie er möchte, ein eingebauter Code sorgt jedoch dafür, dass die Stücke maximal auf fünf verschiedenen Computern funktionieren.

Dazu mutmaßt Claus Schmalholz in einem Artikel des ›manager magazin‹:146

»Der Apple-Store weist die Richtung: Das Prinzip der abgestuften und preislich differenzierten Nutzung gilt bald für alle digitalen Produkte. Durch das digitale Rechtemanagement verliert der Kunde die bislang gewohnte Verfügungsgewalt über sein teuer bezahltes Produkt, etwa eine Musik-CD. Künftig muss er sich vorab entscheiden: Will ich einen Song für wenig Geld einmal anhören oder ihn ›richtig‹ besitzen und dafür deutlich mehr ausgeben?«

Dass das von Schmalholz erwähnte »Prinzip der abgestuften und preislich differenzierten Nutzung« bald für alle digitalen Produkte gelten wird, lässt sich am Beispiel des Digitalfernsehens zeigen: Dieses bietet nicht nur eine bessere Bildqualität sondern auch die Möglichkeit, mit geeigneter Software und ausreichendem Speicherplatz, Sendungen einfach auf dem Computer aufzuzeichnen, zu kopieren und weiterzugeben. Der Computerhersteller HP bringt in Kürze einen Plasmafernseher mit integriertem ›Broadcast Flag‹ auf den Markt. Hierbei handelt es sich um einen Kopierschutz, der die Weiterverbreitung von Filmen unterbinden soll. Ein Film lässt sich nur mit der dazugehörigen Lizenz abspielen. In Zukunft sollen alle Consumer-Geräte von HP mit einem solchen Kopierschutz ausgestattet werden.

Was im Moment allerdings noch fehlt, ist ein einheitlicher Standard. Nur dann kann das Herunterladen von Content über alle Download-Portale, Geräregattungen etc. hinweg funktionieren. Wenn sich Musikportale nach dem Hersteller des Abspielgerätes richten müssen, ist das Geschäft von vornherein tot. Hier müssen sich sowohl Produzenten und Rechteverwerter als auch Provider, Software- und Gerätehersteller einigen.147

147Vermutlich wird es noch einige Zeit dauern, bis eine Einigung erzielt wird.
Wieder einmal ist festzustellen, was in Kapitel 13 bereits beleuchtet wurde: das Verschwimmen traditioneller Branchengrenzen zwischen Herstellern von Software, Computern, Unterhaltungselektronik und Content, auch industrieller Konvergenz genannt.

Im Sinne des Schutzes des geistigen Eigentums vor Raubkopierern, erweist sich DRM sicherlich als Schritt in die richtige Richtung. Allerdings dürfen auch die Folgen, die die Einführung eines solchen Systems mit sich bringt, nicht außer Acht gelassen werden. Mit Hilfe des DRM wird es nämlich mühelos möglich sein, den


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