dass alle Inhalte kostenlos genutzt werden können und
die Einnahmen aus der Werbung kommen müssen. Vor diesem Hintergrund
haben sich auch die Tauschbörsen entwickelt. Die Nachfolger von Napster, wie
z. B. eMule, Kazaa, MusicCity oder Grokster erfreuen sich noch immer großer
Beliebtheit.141
Bei Kazaa, MusicCity und Grokster werden nicht nur Audiodateien sondern auch Videoclips und
Software getauscht. Hinter diesen Tauschbörsen steht die Technik des holländischen Unternehmens
Fast Track, mit Hilfe dessen Dateien plattformunabhängig getauscht werden können. Der
Tagesspiegel berichtete am 7.11.2001, dass über diese drei Tauschbörsen im Oktober 2001
1,81 Milliarden Dateien getauscht wurden. Vgl. dazu auch Abschnitt 5. von [Kreile und
Becker(2004a)].
|
Das rechtliche Vorgehen gegen solche Peer-to-Peer-Börsen ist allerdings sehr schwer. So
besagt z. B. ein holländisches Urteil zur Tauschbörse Kaaza, dass die Betreiber dieser
Tauschbörse für das Peer-to-Peer-Tauschen der Nutzer nicht verantwortlich sind und somit
rechtlich auch nicht belangt werden können. Rein technisch sind die Access-Provider vielfach
in der Lage, die Datenspuren von Musikpiraten im Internet zu ermitteln. Und laut
GEMA142
»kommt den Access-Providern als Zugangsvermittlern zum Internet eine
besondere Bedeutung und auch Verantwortung zu […] Mit Recht werden jetzt
schon die Access-Provider in den Kampf um die Verhinderung nazistischer
Propaganda im Netz einbezogen, ebenso bei den Ermittlungsmaßnahmen
wegen des Verdachts sexuellen Mißbrauchs von Kindern. So können sie doch
auch im Kampf gegen den Musikdiebstahl im Netz, der in die Milliarden
geht, in die Pflicht genommen werden.«
Im Zusammenhang mit der Musikpiraterie im Internet steht nicht nur der Einsatz von
Kopierschutzsystemen, die das illegale CD-Kopieren erschweren. Die Medienindustrie
verbündet sich zurzeit nicht nur gegen illegale Raubkopierer, sondern will gleichzeitig
versuchen, die Nutzung ihrer Produkte durch Einsatz von neuer Technik perfekt zu
kontrollieren, um letztendlich damit zusätzlichen Gewinn zu erzielen. Und so
scheint sich zu bewahrheiten, was der Dreier bereits vor 10 Jahren propagiert
hat:143
»Auch für den individuellen Rechteerwerb hält dieselbe Technologie,
die einen weitgehend ungehinderten Zugriff auf geschützte Werke und
Leistungen ermöglicht, zugleich auch Möglichkeiten der wirksamen
Steuerung und Kontrolle dieses Zugriffs bereit. […] Möglich erscheint hier
ein vernetztes System, das jedem Nutzer auf Druck unterschiedlicher
Computer- oder Telefontasten gegen Zahlung – wiederum elektronisch
verbuchter – gestaffelter Lizenzgebühren in der Intensität abgestufte
Nutzungsmöglichkeiten geschützten Materials ermöglicht.«
Zurzeit entwickeln Medienkonzerne und Computerindustrie ein System, mit
dem sich digitale Produkte aller Art verriegeln lassen. Bei dem so genannten
DRM144
DRM steht für ›Digital Rights Management‹.
|
geht es darum, Dateien (Filme, Musikstücke, Klingeltöne, Texte) per Softwareverschlüsselung
zu schützen. Erst wenn der Nutzer über einen DRM-Server den entsprechenden Schlüssel
für eine heruntergeladene Datei bekommt, kann er diese |