- 290 -Wollermann, Tobias: Musik und Medium 
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dass alle Inhalte kostenlos genutzt werden können und die Einnahmen aus der Werbung kommen müssen. Vor diesem Hintergrund haben sich auch die Tauschbörsen entwickelt. Die Nachfolger von Napster, wie z. B. eMule, Kazaa, MusicCity oder Grokster erfreuen sich noch immer großer Beliebtheit.141
141Bei Kazaa, MusicCity und Grokster werden nicht nur Audiodateien sondern auch Videoclips und Software getauscht. Hinter diesen Tauschbörsen steht die Technik des holländischen Unternehmens Fast Track, mit Hilfe dessen Dateien plattformunabhängig getauscht werden können. Der Tagesspiegel berichtete am 7.11.2001, dass über diese drei Tauschbörsen im Oktober 2001 1,81 Milliarden Dateien getauscht wurden. Vgl. dazu auch Abschnitt 5. von [Kreile und Becker(2004a)].
Das rechtliche Vorgehen gegen solche Peer-to-Peer-Börsen ist allerdings sehr schwer. So besagt z. B. ein holländisches Urteil zur Tauschbörse Kaaza, dass die Betreiber dieser Tauschbörse für das Peer-to-Peer-Tauschen der Nutzer nicht verantwortlich sind und somit rechtlich auch nicht belangt werden können. Rein technisch sind die Access-Provider vielfach in der Lage, die Datenspuren von Musikpiraten im Internet zu ermitteln. Und laut GEMA142
142Vgl. Abschnitt 5 von [Kreile und Becker(2004a)].

»kommt den Access-Providern als Zugangsvermittlern zum Internet eine besondere Bedeutung und auch Verantwortung zu […] Mit Recht werden jetzt schon die Access-Provider in den Kampf um die Verhinderung nazistischer Propaganda im Netz einbezogen, ebenso bei den Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Mißbrauchs von Kindern. So können sie doch auch im Kampf gegen den Musikdiebstahl im Netz, der in die Milliarden geht, in die Pflicht genommen werden.«

Im Zusammenhang mit der Musikpiraterie im Internet steht nicht nur der Einsatz von Kopierschutzsystemen, die das illegale CD-Kopieren erschweren. Die Medienindustrie verbündet sich zurzeit nicht nur gegen illegale Raubkopierer, sondern will gleichzeitig versuchen, die Nutzung ihrer Produkte durch Einsatz von neuer Technik perfekt zu kontrollieren, um letztendlich damit zusätzlichen Gewinn zu erzielen. Und so scheint sich zu bewahrheiten, was der Dreier bereits vor 10 Jahren propagiert hat:143

143[Dreier(1993), S. 745f.].

»Auch für den individuellen Rechteerwerb hält dieselbe Technologie, die einen weitgehend ungehinderten Zugriff auf geschützte Werke und Leistungen ermöglicht, zugleich auch Möglichkeiten der wirksamen Steuerung und Kontrolle dieses Zugriffs bereit. […] Möglich erscheint hier ein vernetztes System, das jedem Nutzer auf Druck unterschiedlicher Computer- oder Telefontasten gegen Zahlung – wiederum elektronisch verbuchter – gestaffelter Lizenzgebühren in der Intensität abgestufte Nutzungsmöglichkeiten geschützten Materials ermöglicht.«

Zurzeit entwickeln Medienkonzerne und Computerindustrie ein System, mit dem sich digitale Produkte aller Art verriegeln lassen. Bei dem so genannten DRM144

144DRM steht für ›Digital Rights Management‹.
geht es darum, Dateien (Filme, Musikstücke, Klingeltöne, Texte) per Softwareverschlüsselung zu schützen. Erst wenn der Nutzer über einen DRM-Server den entsprechenden Schlüssel für eine heruntergeladene Datei bekommt, kann er diese

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