- 71 -Wolff, Harry: Musikmarkt und Medien unter dem Aspekt des technologischen Wandels  
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begünstigen die neuen Mediengesetze in allen anderen Bundesländern vorrangig die landesweite Verbreitung. (...) Die größte Gruppe unter den Anbietern sind dabei Tageszeitungs- und Zeitschriftenverleger« (Schneider 1995, 82).

Das Vordringen privater Sender hat nach Brodbeck/Hummel das Angebotsspektrum an Musiksendungen strukturell verändert (vgl. Brodbeck/Hummel 1991, 178). Zu nennen sind hier die immer stärkere Marktsegmentierung, eine Spezialisierung der Anbieter auf bestimmte Musikrichtungen (»Musikfarben«), die zum Markenzeichen des jeweiligen Senders werden und wohl auch Werbeeinnahmen sichern helfen sollen sowie die Zunahme des Anteils der gesendeten U-Musik am Gesamtprogramm. Diese beiden Veränderungen kommerzialisieren das Medium Hörfunk und beeinflussen meiner Auffassung nach auch die Programmgestaltung der öffentlich-rechtlichen Anstalten, da diese ja zumindest partiell ebenfalls von Werbeeinnahmen abhängig sind und somit in Konkurrenz zu den privaten Hörfunkveranstaltern stehen.

Von einer weiteren Zunahme der Senderanzahl kann im Falle der Etablierung des digitalen Hörfunks ausgegangen werden. Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen wird die bisherige Entwicklung auf diesem Gebiet sein.

Die Digitalisierung des Hörfunks begann Ende der achtziger Jahre. Nachdem das Radio Data System (RDS) bei den UKW-Programmen in Deutschland 1988 eingeführt worden war, eine Technik, die die Sendererkennung und aktuelle Verkehrsmeldungen mit automatischem Programmwechsel leistete, ging 1989 das erste durchgängig digitale Rundfunknetz auf Sendung. Die digitale Technik breitet sich seitdem zwar langsam aus, als Standardsystem dient aber immer noch der analoge UKW-Hörfunk, dessen Einführung bereits fünfzig Jahre zurückliegt. »Ob, zu welchem Zeitpunkt und wie sich in Zukunft über Satellit verbreitete Systeme und das terrestrische Digital Audio Broadcasting (DAB) durchsetzen werden, ist noch offen« (Breunig 1995, 462). Die technische Wünschbarkeit, der Nutzen für Rundfunkveranstalter bzw. die Bevölkerung und die Frage der Finanzierung bildeten Breunig zufolge schon bei früheren Medienprojekten »keineswegs eine Einheit«. Obwohl nach Auffassung des Autors die technischen Vorteile der digitalen Übertragung unbestritten sind – Rauschen und Verzerrungen entfallen hierbei – reicht dies allein für eine Einführung und Durchsetzung derselben nicht aus. »Geworben wird deshalb mit Zusatzdiensten und neuen Angebotsformen, mit der Möglichkeit der Datenübertragung sowie mit langfristig niedrigen Übertragungskosten« (ebd.). Das digitale System erfordert zusätzlich neue Sendernetze und Empfangsgeräte, da es mit dem analogen System nicht kompatibel ist. Darum erscheint auch eine schnelle Einführung des Systems als unwahrscheinlich.

Das Digitale Satelliten-Radio (DSR), das als erstes Projekt digitalen Hörfunks im August 1989 auf Sendung ging, konnte sich nicht etablieren. DSR arbeitete im Unterschied zu neueren Verfahren ohne Datenkompression, was neben dem Vorteil einer Tonqualität, die der CD sehr nahe kommt, den Nachteil einer hohen Bandbreite des Signals mit sich bringt; per Satellit können nur 16 Hörfunkprogramme übertragen werden. Die Ausstrahlung der 16 DSR-Hörfunkprogramme erfolgte zunächst über die Telekom-Satelliten TV-Sat 2 und DSF-Kopernikus. 1994 schaltete


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