- 70 -Wolff, Harry: Musikmarkt und Medien unter dem Aspekt des technologischen Wandels  
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der ARD (u. a. Bayern 4 Klassik, NDR 3, WDR 3) inzwischen auch private Radioprogramme bemerkbar (Klassik Radio, Radioropa, StarSat Radio)« (Jenke 1993, 44).4
4 Der angestrebte und inzwischen formal eingeführte Binnenmarkt der EG-Mitgliedstaaten wird vermutlich in Zukunft nicht ohne Einfluß auf die Einführung neuer Technologien im Bereich der Sende- und Empfangstechnik bleiben.

Eine weitere Veränderung ergab sich im Zuge der Vereinigung beider deutscher Staaten. Der zentrale staatliche Rundfunk (also Hörfunk und Fernsehen) der ehemaligen DDR hörte auf zu existieren; Neugründungen von Rundfunkanstalten nach dem föderalen Prinzip der ARD traten an dessen Stelle. »Zu den bereits über 40 öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogrammen, die es im alten Bundesgebiet bisher gibt, kommen also voraussichtlich etwa zehn weitere Landes- und Mehr-Länder-Programme hinzu. Ihre Aufgabe wird es sein, in einer Kommunikationslandschaft, die schon jetzt stark geprägt ist von Ablegern westdeutscher Zeitungsverlage und ab 1992 überdies in wachsendem Maße von Ablegern westdeutscher Unternehmen beeinflußt werden dürfte, dem freien Wort und der breitgefächerten Vermittlung künstlerischer und bildender Programminhalte zu dienen« (ebd., 46).

Durch die Einführung des dualen Systems erhöhte sich in der Folge die Anzahl der Sender, die Rundfunklandschaft veränderte sich. Am 30. Juni 1991 wurden in Deutschland über 148 Frequenzen oder Frequenzketten (bei bundeslandweiter Ausstrahlung)5

5 Die überwiegende Anzahl der Programme des privaten Hörfunks wird nicht bundeslandweit ausgestrahlt.
im privaten Hörfunk verbreitet. Carsten Jens untersuchte zum erwähnten Zeitpunkt die Verflechtungen von Presse und Privatradios. Hierbei stellte er fest, daß der private Hörfunk von Verlagen bzw. Verlagsgruppen dominiert wird. »Von den 148 untersuchten Frequenzen halten die Zeitungs-, Zeitschriften- und Anzeigenblattverlage bei 85, mithin bei weit mehr als der Hälfte, über 50 Prozent der Anteile an der jeweils verantwortlichen Rundfunkfirma oder an der Sendezeit« (Jens 1991, 571).

Darüber hinaus sind Verlage bei 28 Radiounternehmen mit 25 bis 50 Prozent, bei weiteren acht Sendern mit bis zu 25 Prozent beteiligt. Es kann somit trotz der Existenz gesetzlicher Regelungen, deren Ausgestaltung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfällt und die eine zu starke Medienkonzentration verhindern sollen, in Frage gestellt werden, ob unter den bestehenden Besitzverhältnissen im privaten Hörfunk freier Wettbewerb sowie eine Vielfalt bei Programminhalten überhaupt möglich sein kann.

Beate Schneider gibt die Anzahl der Sender für das Jahr 1994 in den alten und neuen Bundesländern6

6 Private Veranstalter sind im Rundfunk in den neuen Bundesländern erst seit 1992 zugelassen (vgl. Schneider 1995, 82).
mit 150 an; die Anzahl blieb im Vergleich zu 1991 nahezu konstant. Die Entwicklung des privaten Hörfunks verlief in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. »Während im Süden (Bayern, Baden-Württemberg) und Westen (Nordrhein-Westfalen) vor allem regionale und lokale Veranstalter zugelassen wurden,

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