- 69 -Wolff, Harry: Musikmarkt und Medien unter dem Aspekt des technologischen Wandels  
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Der Zielvorstellung des Grundgesetzes – Rundfunkfreiheit als individuelles Grundrecht jeden Bürgers – stand neben den begrenzten finanziellen Mitteln vor allem der Mangel an einer entsprechend großen Anzahl von Frequenzen gegenüber. Um die unterschiedlichen Auffassungen und Interessen der Bevölkerung in die nur begrenzt mögliche Anzahl von Sendern zu integrieren, wurde nach Stolte das gesamtgesellschaftliche »Repräsentationsmodell des binnenpluralen, öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen«, dessen grundlegende Konzeption über 30 Jahre lang unverändert bleiben sollte.

Hinsichtlich der Rundfunkentwicklung in der BRD darf die Rolle der Besatzungsmächte nicht unterschätzt werden: »Die Entwicklung des Rundfunks in der Bundesrepublik wurde vom Einfluß der Besatzungmächte geprägt,3

3 Dieser Einfluß dürfte sich auch auf das Hörerverhalten ausgewirkt haben, z. B. hinsichtlich der Rezeption amerikanischer Rockmusik durch den Sender AFN, jetzt CFN.
die in ihren Hoheitsgebieten regionale Rundfunkstationen errichteten, aus denen die meisten Landesrundfunkanstalten hervorgingen. Ihre Rechtsgrundlage bilden Landesgesetze und Staatsverträge, die zwischen 1948 und 1949 in Kraft traten« (Weber 1990, 55).

Die öffentlich-rechtliche Struktur der elektronischen Medien, welche ausschließlich dem Gemeinwohl verpflichtet und die sowohl durch ihre Gebührenfinanzierung als auch durch ihre Unternehmensverfassung auf Gemeinnützigkeit ausgerichtet waren, fand ihre Entsprechung in der privatrechtlichen Organisation im Printmedienbereich (vgl. Stolte 1989, 176). Die unterschiedliche Struktur der Medienbereiche sollte ein publizistisches Gleichgewicht, ein ausgewogenes »Kräftespiel gesellschaftlicher Kommunikation« herstellen und sichern. »In diesen Prozeß der ausgewogenen Chancen, Kräfte und Märkte griff die Dynamik der Technik erstmals wieder in den siebziger Jahren ein. Die neuen programmlichen Verteiltechniken von Kabel und Satellit eröffneten neue Rundfunkübertragungswege, die gerade nicht mehr an das begrenzte terrestrische Frequenzspektrum gebunden sind« (ebd.).

Die Nutzung der neuen Rundfunkübertragungswege auch durch private Programmveranstalter drängte sich hierdurch gewissermaßen auf. Die Entstehung der dualen Rundfunkordnung muß demnach im Zusammenhang gesehen werden mit der technologischen Veränderung. »Auch die duale Rundfunkordnung die hierin ihren entscheidenden Ausgang findet, ist mithin im Kern nichts anderes als eine letztlich logische Konsequenz technologischer Entwicklung« (ebd., 177). Allerdings kann im Bereich des Hörfunks die bisherige Zulassung privater Sender nicht nur auf Innovationen der Sende- und Empfangstechnik zurückgeführt werden, da ja trotz der begrenzten Sendeplätze auch im analogen UKW-Hörfunk etliche – wenn auch in der Reichweite begrenzte – private Sender zugelassen wurden.

Die Programmverbreitung über Satelliten hat transnationale Empfangsgebiete entstehen lassen; durch die neue Technik verlieren die nationalen Grenzen an Bedeutung. »Damit kommt oberhalb des nationalen Hörfunks eine weitere Ebene in den Blick: der durch Digitalen Satelliten-Rundfunk (DSR) erreichbare Kommunikationsraum Europa. In ihm machen sich neben den bereits seit der Berliner Funkausstellung 1989 über Satellit ausgestrahlten Kulturprogrammen


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