langfristig nicht ausgeschlossen,
daß es neben (oder statt) dem herkömmlichen analogen UKW-Radio einen digitalen
Hörfunk geben wird. Versuche mit Digital Audio Broadcasting (DAB), einer
terrestrischen2
2 Bei terrestrischen Diensten – wie z. B. dem konventionellen Rundfunk –handelt es
sich um drahtlose Dienste, die zur Abwicklung der Kommunikation und der
Informationsübermittlung Sendeanlagen benutzen, die sich auf der Erde befinden (vgl.
Ratzke 1984, 117).
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Form des digitalen Hörfunks, sind bereits angelaufen; diese Technologie weist im
Vergleich zum digitalen Satellitenrundfunk (DSR) bessere Voraussetzungen für eine
Etablierung in der deutschen Medienlandschaft auf. Auch wenn der digitale Hörfunk
noch nicht zum Massenmedium geworden ist, macht es durchaus Sinn sich mit der
Entwicklung in diesem Bereich zu beschäftigen: Falls diese Technologie zum Standard
würde, wird dieser technologische Wandel zusammen mit dem bereits erfolgten
institutionellen Wandel das Angebot an Musik nochmals stark erweitern und darüber
den Musikmarkt beeinflussen.
»Das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland ist
zwischenzeitlich die vierte Verfassung, die das elektronische Medium seit
seiner Entstehung im Jahre 1923 gefunden hat. Der ersten und rein
privaten Rundfunkorganisation der Weimarer Republik folgte in der zweiten
Phase der totalitäre Staatsrundfunk des nationalsozialistischen Regimes. In
bewußter Abkehr von diesem gleichgeschalteten Staatsrundfunk sowie unter
Geltung der Rundfunkfreiheit des
Grundgesetzes wurde nach dem zweiten Weltkrieg und in der dritten Stufe
eine demokratisch verfaßte, rein öffentlich-rechtliche Rundfunklandschaft
geschaffen. Mit den Landesmediengesetzen der 80er Jahre sowie mit dem
Inkrafttreten des gesamtföderalen Rundfunkstaatsvertrages am 1.12.1987
wurde die öffentlich-rechtliche Rundfunkordnung schließlich um private
Programmveranstalter zu dem gegenwärtigen, dualen Rundfunksystem
erweitert« (Stolte 1989, 175).
Duales Rundfunksystem meint also ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen
Sendern, die durch die Erhebung von Rundfunkgebühren über die GEZ sowie durch
Werbeeinnahmen – die sogenannte Mischfinanzierung – getragen werden und privaten
Sendern, die sich ausschließlich durch Werbeeinnahmen finanzieren.
Stolte weist darauf hin, daß in allen vier Entwicklungsstufen des deutschen
Rundfunksystems nicht das Bedürfnis der Bürger für die innovationsauslösende Kraft
maßgeblich war, »sondern es waren jeweils neue technologische Möglichkeiten, die
entweder ökonomischen Interessen oder auch politischen Ideologien den Weg bahnten«
(ebd.).
Bildete die Entdeckung der elektronischen Wellen, verbunden mit ihrer Fähigkeit,
inhaltliche Botschaften zu transportieren und die Erkenntnis der rundmäßigen
Frequenzausbreitung innerhalb der ersten Phase die Voraussetzung zur Erschaffung des
Mediums, so gingen dem Staatsfunk der Nationalsozialisten der Ausbau des
Sendernetzes und die Entwicklung von »Heimempfängern«, die in Serie hergestellt
werden konnten, voraus. Der technische Fortschritt ließ das Medium Hörfunk zum
Massenkommunikationsmittel werden, das aufgrund dieser Eigenschaft von den
Nationalsozialisten primär zu Propagandazwecken mißbraucht wurde.
»Waren es in den beiden ersten Phasen eindeutig technische Innovationen
und ihre Anwendungen, die den deutschen Rundfunk maßgeblich
entwickelten und strukturierten, so waren es demgegenüber in der dritten
Stufe Grenzen und Beschränkungen der Technik, die zu dem rein
öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem führten« (ebd., 176).
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