- 68 -Wolff, Harry: Musikmarkt und Medien unter dem Aspekt des technologischen Wandels  
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langfristig nicht ausgeschlossen, daß es neben (oder statt) dem herkömmlichen analogen UKW-Radio einen digitalen Hörfunk geben wird. Versuche mit Digital Audio Broadcasting (DAB), einer terrestrischen2
2 Bei terrestrischen Diensten – wie z. B. dem konventionellen Rundfunk –handelt es sich um drahtlose Dienste, die zur Abwicklung der Kommunikation und der Informationsübermittlung Sendeanlagen benutzen, die sich auf der Erde befinden (vgl. Ratzke 1984, 117).
Form des digitalen Hörfunks, sind bereits angelaufen; diese Technologie weist im Vergleich zum digitalen Satellitenrundfunk (DSR) bessere Voraussetzungen für eine Etablierung in der deutschen Medienlandschaft auf. Auch wenn der digitale Hörfunk noch nicht zum Massenmedium geworden ist, macht es durchaus Sinn sich mit der Entwicklung in diesem Bereich zu beschäftigen: Falls diese Technologie zum Standard würde, wird dieser technologische Wandel zusammen mit dem bereits erfolgten institutionellen Wandel das Angebot an Musik nochmals stark erweitern und darüber den Musikmarkt beeinflussen. »Das duale Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland ist zwischenzeitlich die vierte Verfassung, die das elektronische Medium seit seiner Entstehung im Jahre 1923 gefunden hat. Der ersten und rein privaten Rundfunkorganisation der Weimarer Republik folgte in der zweiten Phase der totalitäre Staatsrundfunk des nationalsozialistischen Regimes. In bewußter Abkehr von diesem gleichgeschalteten Staatsrundfunk sowie unter Geltung der Rundfunkfreiheit des Grundgesetzes wurde nach dem zweiten Weltkrieg und in der dritten Stufe eine demokratisch verfaßte, rein öffentlich-rechtliche Rundfunklandschaft geschaffen. Mit den Landesmediengesetzen der 80er Jahre sowie mit dem Inkrafttreten des gesamtföderalen Rundfunkstaatsvertrages am 1.12.1987 wurde die öffentlich-rechtliche Rundfunkordnung schließlich um private Programmveranstalter zu dem gegenwärtigen, dualen Rundfunksystem erweitert« (Stolte 1989, 175).

Duales Rundfunksystem meint also ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen Sendern, die durch die Erhebung von Rundfunkgebühren über die GEZ sowie durch Werbeeinnahmen – die sogenannte Mischfinanzierung – getragen werden und privaten Sendern, die sich ausschließlich durch Werbeeinnahmen finanzieren.

Stolte weist darauf hin, daß in allen vier Entwicklungsstufen des deutschen Rundfunksystems nicht das Bedürfnis der Bürger für die innovationsauslösende Kraft maßgeblich war, »sondern es waren jeweils neue technologische Möglichkeiten, die entweder ökonomischen Interessen oder auch politischen Ideologien den Weg bahnten« (ebd.).

Bildete die Entdeckung der elektronischen Wellen, verbunden mit ihrer Fähigkeit, inhaltliche Botschaften zu transportieren und die Erkenntnis der rundmäßigen Frequenzausbreitung innerhalb der ersten Phase die Voraussetzung zur Erschaffung des Mediums, so gingen dem Staatsfunk der Nationalsozialisten der Ausbau des Sendernetzes und die Entwicklung von »Heimempfängern«, die in Serie hergestellt werden konnten, voraus. Der technische Fortschritt ließ das Medium Hörfunk zum Massenkommunikationsmittel werden, das aufgrund dieser Eigenschaft von den Nationalsozialisten primär zu Propagandazwecken mißbraucht wurde. »Waren es in den beiden ersten Phasen eindeutig technische Innovationen und ihre Anwendungen, die den deutschen Rundfunk maßgeblich entwickelten und strukturierten, so waren es demgegenüber in der dritten Stufe Grenzen und Beschränkungen der Technik, die zu dem rein öffentlich-rechtlichen Rundfunksystem führten« (ebd., 176).


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