- 58 -Wolff, Harry: Musikmarkt und Medien unter dem Aspekt des technologischen Wandels  
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festzuhalten, daß bei zunehmenden Verwertungsmöglichkeiten und damit auch zunehmenden Möglichkeiten der Rechteverletzung, auf diese Entwicklung durch die Schaffung solcher urheberrechtlicher Gesetze reagiert werden muß, die einen Kontrollverlust der Rechteinhaber über ihre Aufnahmen verhindern oder aber einen angemessenen finanziellen Ausgleich hierfür garantieren. Die betroffenen Gruppen des Musiklebens haben über ihre Verbände und Verwertungsgesellschaften begonnen, sich bei den für die Gesetzgebung Verantwortlichen Gehör zu verschaffen, um einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation zu begegnen. Es wird sich zeigen, ob und in welchem Ausmaß diese Bemühungen Erfolg haben werden. Bisher konnten auf diesem Gebiet in Deutschland und innerhalb der EU nur eher bescheidene Anfangserfolge beobachtet werden.

3.2.  Sampling

»Digital Sampling« ermöglicht digitale Kopien einzelner Musikfragmente oder Sounds, die als Basis oder zur Ergänzung neuer Produktionen verwendet werden können. Mit Hilfe des Samplers, einem speziellen Computer, kann jedes akustische Signal aufgenommen und abgespielt werden. Da die Aufnahme digital erfolgt, liegt die aufgenommene Musik anschließend in computerlesbaren Daten vor. Diese Daten können nachträglich bearbeitet werden.

»Es ist beispielsweise möglich, eine aufgenommene Melodie zu kürzen, sie zu wiederholen oder rückwärts abzuspielen, das Tempo zu ändern oder durch bestimmte Computer-Befehle einen völlig anderen Klangeindruck herzustellen« (Klein 1992, 575).9

9 Hierin liegt auch einer der wichtigsten Gründe, warum Urheberrechtsverletzungen durch Sampling oftmals nicht nachweisbar sind.

Werden eigene Kompositionen gesampelt, handelt es sich um einen rechtmäßigen Vorgang. In der Praxis werden jedoch häufiger Aufnahmen von bereits veröffentlichten Tonträgern gesampelt. Nach Klein sind es zumeist zwei Gründe, die die jeweiligen Produzenten dahingehend motivieren, Ausschnitte bereits bestehender Aufnahmen zu kopieren und diese als Basis oder zur Ergänzung eigener Neuproduktionen zu verwenden. Einerseits kann der Produzent durch das Sampling von Fremdkompositionen Arbeitszeit sparen, da jene Zeit entfällt, die zur Realisierung bestimmter Klangfeffekte benötigt würde; andererseits kann ein bewußter Verweis auf ein bereits existierendes, meist erfolgreich gewesenes Stück die Erfolgsaussichten einer Neuproduktion erhöhen (vgl. ebd., 577).10

10 Klein nennt hier als Beispiel das Sampling von Gesangsphrasen oder Schreien des bekannten Soul/Funk-Interpreten James Brown, der sehr häufig gesampelt wird, z. B. von Erik B. and Rakim bei »I know you’ve got soul« (vgl. Klein 1992, 578).
»Auf diese Weise sind – gerade im Dance-Music-Bereich Produktionen entstanden, die im wesentlichen aus einer Aneinanderreihung von bekannten Phrasen, einer Art ›Toncollage‹ bestehen (...) oder durch die Auswahl der ›Zitate‹ als ›Musikparodie‹ zu verstehen sind« (ebd., 578).


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