festzuhalten, daß bei zunehmenden
Verwertungsmöglichkeiten und damit auch zunehmenden Möglichkeiten der
Rechteverletzung, auf diese Entwicklung durch die Schaffung solcher urheberrechtlicher
Gesetze reagiert werden muß, die einen Kontrollverlust der Rechteinhaber über ihre
Aufnahmen verhindern oder aber einen angemessenen finanziellen Ausgleich hierfür
garantieren. Die betroffenen Gruppen des Musiklebens haben über ihre Verbände und
Verwertungsgesellschaften begonnen, sich bei den für die Gesetzgebung Verantwortlichen
Gehör zu verschaffen, um einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation zu
begegnen. Es wird sich zeigen, ob und in welchem Ausmaß diese Bemühungen
Erfolg haben werden. Bisher konnten auf diesem Gebiet in Deutschland und
innerhalb der EU nur eher bescheidene Anfangserfolge beobachtet werden.
3.2. Sampling
»Digital Sampling« ermöglicht digitale Kopien einzelner Musikfragmente oder
Sounds, die als Basis oder zur Ergänzung neuer Produktionen verwendet werden können.
Mit Hilfe des Samplers, einem speziellen Computer, kann jedes akustische Signal
aufgenommen und abgespielt werden. Da die Aufnahme digital erfolgt, liegt die
aufgenommene Musik anschließend in computerlesbaren Daten vor. Diese Daten können
nachträglich bearbeitet werden.
»Es ist beispielsweise möglich, eine aufgenommene Melodie zu kürzen, sie zu
wiederholen oder rückwärts abzuspielen, das Tempo zu ändern oder durch
bestimmte Computer-Befehle einen völlig anderen Klangeindruck herzustellen«
(Klein 1992, 575).9
9 Hierin liegt auch einer der wichtigsten Gründe, warum Urheberrechtsverletzungen durch
Sampling oftmals nicht nachweisbar sind.
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Werden eigene Kompositionen gesampelt, handelt es sich um einen rechtmäßigen Vorgang.
In der Praxis werden jedoch häufiger Aufnahmen von bereits veröffentlichten Tonträgern
gesampelt. Nach Klein sind es zumeist zwei Gründe, die die jeweiligen Produzenten
dahingehend motivieren, Ausschnitte bereits bestehender Aufnahmen zu kopieren und
diese als Basis oder zur Ergänzung eigener Neuproduktionen zu verwenden. Einerseits
kann der Produzent durch das Sampling von Fremdkompositionen Arbeitszeit sparen, da
jene Zeit entfällt, die zur Realisierung bestimmter Klangfeffekte benötigt würde;
andererseits kann ein bewußter Verweis auf ein bereits existierendes, meist erfolgreich
gewesenes Stück die Erfolgsaussichten einer Neuproduktion erhöhen (vgl. ebd.,
577).10
10 Klein nennt hier als Beispiel das Sampling von Gesangsphrasen oder Schreien des
bekannten Soul/Funk-Interpreten James Brown, der sehr häufig gesampelt wird,
z. B. von Erik B. and Rakim bei »I know you’ve got soul« (vgl. Klein 1992,
578).
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»Auf diese Weise sind – gerade im Dance-Music-Bereich Produktionen
entstanden, die im wesentlichen aus einer Aneinanderreihung von bekannten
Phrasen, einer Art ›Toncollage‹ bestehen (...) oder durch die Auswahl der
›Zitate‹ als ›Musikparodie‹ zu verstehen sind« (ebd., 578).
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