- 54 -Wolff, Harry: Musikmarkt und Medien unter dem Aspekt des technologischen Wandels  
  Erste Seite (i) Vorherige Seite (53)Nächste Seite (55) Letzte Seite (112)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 

»Die revolutionäre Entwicklung der Digital-Technologie ist für die Musikwirtschaft eine permanente Schocktherapie. Das Ganze vollzieht sich unter Einwirkung des Akzelerationsprinzips, das heißt mit einer Beschleunigung, der zu folgen für Wirtschaft und Gesetzgebung immer schwieriger wird« (Sikorski 1993, 162).

Für Sikorski stellt sich z. B. die Frage, wer bei der Sendung von Musikwerken im Satellitenrundfunk für die Zahlung der Vergütung an die Komponisten, Texter und Verleger verantwortlich ist, ob der Sender, der jeweilige Empfänger oder beide.

Dreier als Jurist denkt gänzlich anders: er geht davon aus, daß die digitale Technik, die bestimmte Probleme erst hat entstehen lassen, auch für adäquate Kontrollmöglichkeiten genutzt werden kann. »Auch für den individuellen Rechterwerb hält dieselbe Technologie, die einen weitgehend ungehinderten Zugriff auf geschützte Werke und Leistungen ermöglicht, zugleich auch Möglichkeiten der wirksamen Steuerung und Kontrolle dieses Zugriffs bereit (...) Möglich erscheint hier ein vernetztes System, das jedem Nutzer auf Druck unterschiedlicher Computer- oder Telefontasten gegen Zahlung –wiederum elektronisch verbuchter – gestaffelter Lizenzgebühren in der Intensität abgestufte Nutzungsmöglichkeiten geschützten Materials ermöglicht. Das hätte zugleich den Vorteil, daß die Feststellung, welche Werke tatsächlich und in welchem Umfang genutzt worden sind, weit weniger mit Pauschalierungen arbeiten müßten. Grenzen scheinen hier jedenfalls im Bereich der Nutzung von Werken und Leistungen in digitaler Form allenfalls aus der Sicht des Schutzes der Privatsphäre gesetzt« (Dreier 1993, 745f.).

Zu der Feststellung, jeder technische Schutzmechanismus lasse sich auch auf technischem Wege umgehen, bemerkt Dreier, daß dem durch Schaffung eines rechtlichen Gesamtkonzeptes, daß Verbote der Herstellung und des Handels mit Dekodiergeräten und anderen technischen Umgehungsvorrichtungen vorsieht, entgegengewirkt werden könne.

Auch Zombik ist der Überzeugung, die infolge der Einführung neuer digitaler Medien verstärkt auftretenden Urheberrechtsverletzungen könnten mit digitaler Technik kontrolliert werden. Darüber hinaus vertritt er die Auffassung, die digitale Technologie schaffe für die Tonträgerhersteller die Möglichkeit verloren gegangene Kontrolle hinsichtlich der Nutzung von Musikangeboten teilweise zurückzugewinnen. Es gäbe keinen technischen Grund, der den freien Zugriff auf Musik, die im Rahmen von Multi-channel-Angeboten (einer neuen elektronischen Verbreitungsform, bei der Musik nach Sparten geordnet ohne Kommentierung und Werbung vom Hörer empfangen werden kann) gesendet wird, erforderlich mache. »Sogar private Vervielfältigungen können mit Hilfe neuer Technologien kontrollierbar werden. Hierzu bedürfte es lediglich einer technisch vergleichsweise einfachen Kopiersperre, die von Konsumenten nur geöffnet werden kann, wenn sie z. B. über eine entsprechende Smart-card verfügen, die über den Handel verbreitet werden könnte. Es gibt schließlich auch keine technologischen Gründe dafür, die Verbreitung von Musik aus Datenbanken nicht der vollen Kontrolle der Rechteinhaber zu unterwerfen. Während die Musikschaffenden bisher hinnehmen mußten, daß ihnen neue Technologien (wie z. B. das Tonband) ihre Kontrollmöglichkeiten bei der Verwertung ihrer Leistungen entziehen, kann die Digitalisierung diesen Prozeß umkehren« (Zombik 1995, 510).


Erste Seite (i) Vorherige Seite (53)Nächste Seite (55) Letzte Seite (112)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 
- 54 -Wolff, Harry: Musikmarkt und Medien unter dem Aspekt des technologischen Wandels