Komponisten und Texter vertreten, und der Tonträgerhersteller gegen die digitalen
Aufzeichnungsmedien, ihre Forderung nach höherer Geräteabgabe, höheren Gebühren für
bespielbare digitale Tonträger und die Einführung eines Kopierschutzes scheint
eher grundsätzlicher und präventiver Art zu sein, im Bewußtsein möglicher
zukünftiger Entwicklungen. Die Realität sieht in bezug auf die quantitative
Anwendung digitaler Aufzeichnungstechnologie zumindest bisher wenig dramatisch
aus.
»Ein digitales Trägersystem, das eigene private Vervielfältigungen
ermöglicht, hat sich dagegen im Markt noch nicht nachhaltig etablieren
können. Eine Reihe von Trägertechnologien haben ihre Markteinführung
zwar schon hinter sich, nachhaltiger Erfolg war aber keiner beschieden«
(Zombik 1995, 507).
DAT, als erster aufzeichnungsfähiger digitaler Tonträger von Sony für
den Konsumentenbereich entwickelt, konnte sich dort nicht durchsetzen,
erlangte aber Bedeutung im professionellen und semi-professionellen
Bereich.6
6 In modern ausgestatteten Tonstudios wird in der Regel auf DAT gemastert.
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Als Massentechnologie für den Konsumentenmarkt blieb DAT ein Flop, unter
anderem wegen der erwähnten anfänglichen Weigerung der Musikindustrie,
bespielte DAT-Kassetten anzubieten. Zwar vereinbarten die Unternehmen der
Unterhaltungselektronik mit den Herstellern von Tonträgern 1988 den Kopierschutz
SCMS, dies führte jedoch nicht zu einem massenhaften Angebot bespielter DAT-Träger
und dem Marktdurchbruch von DAT.
1992 führte Philips das digitale Tonband-Kassetten-System DCC
und Sony die opto-magnetische Technologie Minidisc (MD) am Markt
ein.7
7 Die Minidisc wird wie die CD durch einen Laser abgetastet, die beiden System sind
jedoch untereinander nicht kompatibel (vgl. Zombik 1995, 507).
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Beide digitalen Tonträger werden sowohl bespielt als auch unbespielt im Handel
angeboten, ermöglichen also auch private digitale Vervielfältigungen, allerdings
nicht in unbegrenzter Anzahl: DCC und MD sind ebenfalls wie DAT mit dem
SCMS-Kopierschutz versehen. Sowohl der DCC als auch der MD blieb der Erfolg bis
heute versagt.
»In Deutschland sind die Absatzergebnisse nicht meßbar (...). Die
gegenwärtige Situation läßt noch keine Antwort auf die Frage zu, wann und
wie schnell die analoge Kassette durch ein digitales Trägersystem ersetzt
werden könnte. Ausgehend von dem mangelnden Markterfolg beider digitaler
Systeme in Europa kann nach heutigem Stand wohl noch nicht beurteilt
werden, ob beide Systeme oder eines davon als künftiger allgemeiner
Standard für aufzeichnungsfähige Systeme durchsetzbar ist« (ebd., 507f.).
Ein anderer durch die Digitalisierung beförderter Trend besteht in der Aufweichung
bisher vorhandener Grenzen zwischen den einzelnen Medien. Texte, Bilder, Bildfolgen
und Musik können gleichermaßen wie Daten und Informationen
»auf ein und demselben Datenträger gespeichert werden, über die gleichen
Kommunikationsnetze verbreitet und – ein kompatibles Abspielformat
vorausgesetzt – von ein- und demselben Gerät wieder in ihre ursprüngliche
für den Menschen wahrnehmbare Form umgewandelt werden. Zugleich lassen
sich Werke in bisher getrennten Medien frei miteinander kombinieren und
schließlich vom Werknutzer in nahezu beliebiger Weise verändern« (Dreier
1993, 742).
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