- 50 -Wolff, Harry: Musikmarkt und Medien unter dem Aspekt des technologischen Wandels  
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Langfristig könnte die digitale Qualität neuer Aufzeichnungsmedien zu einer Unterscheidung zwischen analogen und digitalen Aufzeichnungsgeräten sowie bespielbaren Tonträgern führen, was sich in unterschiedlichen Vergütungssätzen äußern dürfte. Für die gegenwärtige Bemessung der Gebühren bespielbarer Tonträger wird dagegen nur die Speicherkapazität des jeweiligen Mediums berücksichtigt. Bei der Geräteabgabe wird bisher ebenfalls nicht zwischen digitalen und analogen Geräten differenziert. »Die gegenüber der herkömmlichen Kassette verbesserte Technik, die größere Nutzerfreundlichkeit sowie der immense Qualitätssprung der neuen Tonträger, die auch nach Auffassung der Bundesregierung erweiterte Einsatzmöglichkeiten und einen noch einmal gesteigerten Anreiz zum privaten Kopieren auslösen werden, rechtfertigen auch nach Auffassung der Bundesregierung einen im Vergleich mit der traditionellen Technik erhöhten Vergütungssatz« (Kreile 1992, 28).

Die Verwertunggesellschaften haben nach Kreile den Dialog mit der Bundesregierung über die Erhöhung der Vergütungssätze für Geräte ebenso wie für Leerkassetten bereits begonnen.

Die Tonträgerkonzerne reagierten auf den ersten Versuch der Unterhaltungsindustrie, einen digitalen aufzeichnungsfähigen Tonträger als Massenmedium auf dem Musikmarkt zu etablieren, indem sie für die neue DAT-Technologie keine bespielten DAT-Kassetten anbot. Hierüber blockierte die Musikindustrie den Massenabsatz der DAT-Kassetten, dies wiederum verhinderte den Preissturz bei Abspielgeräten (vgl. Nestele 1992, 73f.). Es wurde befürchtet, daß – falls die DAT-Technologie einen ähnlich hohen Verbreitungsgrad wie die Kassettentechnologie erreichen würde – sich das private Mitschneiden existenzgefährdend für die Tonträgerfirmen erweisen könnte, da die Kopierqualität bei DAT CD-Niveau aufweist. Im Sommer 1988 kam es – wohl auch nicht zuletzt aufgrund des Widerstandes der Tonträgerindustrie gegen das neue Medium – zur Vereinbarung eines Kopierschutzes bei DAT-Cassetten zwischen den Tonträgerkonzernen und den Unternehmen der Unterhaltungselektronik (vgl. Zombik 1995, 507).

Der SCMS-Kopierschutz (Serial Copy Management System) läßt zwar eine Kopie z. B. von Audio-CDs in digitaler Qualität zu, von der aber keine weitere digitale Kopie angefertigt werden kann; er verhindert die Kopie der Kopie. Analoge Kopien sind dagegen in beliebiger Anzahl möglich. Durch die Anschaffung eines Zusatzgerätes ist es jedoch möglich, den Kopierschutz zu umgehen oder nachträglich zu entfernen, was sich innerhalb des legalen Anwendungsbereiches primär im Studiobereich als sinnvoll erweisen kann, da der SCMS-Kopierschutz beispielsweise auch das Kopieren von Masterbändern behindert (vgl. Noll 1994, 55). In den USA wurde 1992 über den U.S. Digital Audio Home Recording Act der SCMS-Kopierschutz gesetzlich vorgeschrieben (vgl. Dreier 1993, 746).

Wie sieht nun der Ist-Zustand in bezug auf die quantitative Anwendung der digitalen Aufzeichnungsmedien aus?

Allgemein läßt sich sagen, daß bisher weder DAT noch die neueren ebenfalls mit SMCS-Kopierschutz ausgestatteten Systeme DCC (Digital Compact Cassette) und MD (Mini Disc) von Sony eine massenhafte Verbreitung in Deutschland erfahren haben. Der massive Kampf seitens der Verwertungsgesellschaften, die Verleger,


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