- 103 -Wolff, Harry: Musikmarkt und Medien unter dem Aspekt des technologischen Wandels  
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Schutzmechanismen zur Sicherung von Kontrolle und/oder Erzielung angemessener Vergütungen bei der Verwertung von Musik über digitale und elektronische Verbreitungswege im Mittelpunkt steht. Zombik und Dreier gehen davon aus, daß die infolge der Einführung neuer digitaler Medien verstärkt auftretenden Urheberrechtsverletzungen mit digitaler Technik kontrolliert werden können (vgl. Zombik 1995, 510; Dreier 1993, 745f.). Nach Zombik könnten selbst private Vervielfältigungen kontrollierbar werden. Hierzu bedürfte es einer Kopiersperre, die vom Konsumenten nur dann geöffnet werden könnte, falls er im Besitz eine Smart-Card wäre, die über den Handel verbreitet würde.

Ein weiterer durch die Digitalisierung beförderter Trend besteht in der Aufweichung bisher vorhandener Grenzen zwischen den Medien. Texte, Bilder und Musik können wie Daten und Informationen auf demselben Trägermedium gespeichert und über die gleichen Kommunikationsnetze verbreitet werden. Da bei Multimedia-Werken fast immer eine Vielzahl von schöpferischen Beiträgen beteiligt ist, stellt sich hier die Frage, nach welchen Kriterien die Verteilung einer Vergütung an die beteiligten Urheber erfolgt. Auch die Höhe der Vergütung und die Organisation des Erwerbs der Rechte muß zwischen den die Urhebern vertretenden Verwertungsgesellschaften und den Nutzern der Rechte erst noch ausgehandelt werden. Bisher wurde hierauf noch nicht durch eine Änderung des Urheberrechts reagiert.

Digital Sampling ermöglicht digitale Kopien einzelner Musikfragmente oder Sounds, die als Basis oder zur Ergänzung neuer Musikproduktionen verwendet werden. Hieraus ergeben sich Urheberrechtsverletzungen immer dann, wenn Passagen bereits veröffentlichter Tonträger gesamplet werden. Allerdings läßt sich Sampling aufgrund der digitalen Qualität, die die Grenze zwischen Original und Kopie zersetzt, in der Praxis nur sehr schwer nachweisen. Nur wenn der kopierte Musikteil innerhalb der Neuproduktion alleine steht, nicht von anderen Klängen überlagert wird, kann durch das Verfahren der grafischen Analyse möglicherweise herausgefunden werden, ob das Original mittels Sampling kopiert wurde. Die durch das Sampling aufgeworfene Problematik macht deutlich, daß das Original eines Werkes durch die Digitalisierung an Bedeutung verloren hat. Eine wichtige urheberrechtliche Frage besteht darin, nach welchem Modus und in welcher Höhe der Urheber des Originals von dem Produzenten an den erzielten Einnahmen aus der unter Verwendung der gesampleten Musikfragmente entstandenen Neuproduktion zu beteiligen ist. Bisher gibt es keine verbindliche Regelung. Dies läßt die Schlußfolgerung zu, daß sich die Situation der Urheber durch das Sampling tendenziell verschlechtert hat.

Durch die Einheitlichkeit des digitalen Mediums wird die Unterscheidung der Werkeverwertung in körperliche (Tonträger und Bildtonträger) und unkörperliche Form (z. B. digitaler Hörfunk, Datennetze) an Bedeutung verlieren. Deshalb fordern Tonträgerhersteller ein ausführliches Senderecht, um neue Formen der Musikverbreitung kontrollieren zu können. Zusätzliche Probleme ergeben sich durch die Verwertung von Musikwerken über global zugängliche Datenbanken – nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung des Urheberrechts in den einzelnen Ländern. Die sekundäre Werkverwertung der Einspeisung in einer vernetzten Informationsgesellschaft könnte unter Umständen in naher Zukunft zum primären oder


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