- 102 -Wolff, Harry: Musikmarkt und Medien unter dem Aspekt des technologischen Wandels  
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zu. Besondere Brisanz kommt aus urheberrechtlicher Sicht neuer und qualitativ besserer Aufzeichnungstechnologie (DAT, DCC und MD im Vergleich zum analogen Compact-Kassetten-System) und der Ausweitung der potentiellen Kopiermöglichkeiten zu (digitaler Rundfunk, die Zulassung zusätzlicher privater Sender, audio-on-demand). Die digitalen Aufzeichnungsmedien DAT, DCC und MD führen grundsätzlich betrachtet zu einer Verschärfung urheberrechtlicher Probleme, da sie im Gegensatz zur analogen Compact-Kassette Kopien in 1:1-Qualität ermöglichen. Die Forderung der Tonträgerindustrie nach einem Kopierschutz bei DAT-Kassetten sowie die anfängliche Weigerung, bespielte DAT-Träger auf den Markt zu bringen, verdeutlichen die Angst der Tonträgerfirmen vor der Etablierung eines zusätzlichen digitalen, auch aufzeichnungsfähigen Tonträgers, den durch die Einführung der CD erreichten Wachstum der Branche zu gefährden. Trotzdem die Unternehmen der Unterhaltungselektronik 1988 den SCMS-Kopierschutz, der nur eine digitale Kopie zuläßt, bei DAT einführten, zeigten die Plattenfirmen kein Engagement – z. B. durch ein verstärktes Angebot an bespielten DAT-Kassetten – an der Etablierung dieses Tonträgers mitzuwirken, was neben dem hohen Preis für Geräte und Kassetten dazu beigetragen haben dürfte, daß DAT nicht zu einem Massenmedium wurde. Auch das digitale Tonband-Kassetten-System DCC und die auf opto-magnetischer Technologie basierende Mini-Disc MD konnten sich bisher nicht am Markt durchsetzen. Die potentiellen Kopiermöglichkeiten wurden insbesondere durch die Zulassung zusätzlicher privater Programme neben den öffentlich-rechtlichen Programmen, dem institutionellen Wandel des Hörfunks und des Fernsehens, erweitert. Der CD-Verleih spielt diesbezüglich ebenfalls eine nennenswerte Rolle.

Durch den technologischen Wandel werden neue Rechtslagen geschaffen. So entstand jene Problematik, die mit der Vermietung von Tonträgern verknüpft ist, meiner Einsicht nach erst mit der Einführung der CD, da die auf opto-magnetischer Abtastung beruhende Klangwiedergabe der CDs im Gegensatz zur LP keine Abnutzungserscheinungen entstehen läßt und somit das Vermiet-Geschäft lukrativ macht. Urheberrechtlich wurde hierauf durch die von der EU am 19. November 1992 verabschiedete Richtlinie zum Vermiet- und Verleihrecht reagiert, die innerhalb einer Frist in nationales Recht umzusetzen war, was in Deutschland über das Dritte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes am 23. Juni 1995 erfolgte. Diese Richtlinie spricht Urhebern, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern das ausschließliche Recht zu, die Vermietung und das Verleihen eines Werkes zu erlauben oder zu verbieten. Somit kann die kommerzielle Vermietung von Tonträgern der betroffenen sozio-musikalischen Gruppen durch diesen Regulationsmechanismus unterbunden werden, oder aber eine angemessenen Vergütung für diese Nutzungsform ausgehandelt werden. Durch den Satellitenrundfunk und die Kabelverbreitung wurde die Frage aufgeworfen, ob bei Sendungen, die via Satellit den Kommunikationsraum Europa umfassen, nur die Rechte im Ausstrahlungsland oder zugleich auch die Rechte in allen Empfangsländern berührt werden. Die EU entschied über die Richtlinie zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelverbreitung, daß nur die Rechte im Ausstrahlungsland berührt werden.

Jene Verbände, die von der digitalen Entwicklung betroffen sind, bemühen sich um die politische Durchsetzung zentraler Forderungen, wobei die Schaffung urheberrechtlicher


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