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Abbildung 5.5: Dreiecks-Funktion, Trapez-Funktion und Gaußfunktion


5.2.2.  Fuzzy-Operatoren

Der Übergang von Mengen zur Prädikatenlogik ergibt sich aus der Äquivalenz eines Prädikats P(x) zu der Zugehörigkeit von x zur Menge aller Objekte, für die P gilt. Man kann für eine Menge A die Zugehörigkeit mA(x) als Wahrheitswert der Aussage P(x) mit P(x) <==> x  (- A auffassen, und man kann statt von Zugehörigkeitswerten auch von Wahrheitswerten sprechen. Sei A eine Fuzzy-Menge über der Grundmenge X mit der ZGF mA. Dann wird mit [[f]] der Wahrheitswert der atomaren Aussage f  (- X bezeichnet, der durch

[[f]] = mA(f)

definiert wird.

Entsprechend der herkömmlichen Mengenlehre kann man auf Fuzzy-Mengen die Operatoren Durchschnitt ( /~\ ), Vereinigung ( U ) und Komplement (c) definieren, deren Beziehung zu logischen Operatoren sich analog zur klassischen Logik definieren läßt:

m (x) \/ m (x) = m (x) A x (- X
 A B A U B
 mA(x) /\ mB(x) = mA /~\ B(x) A x (- X (5.25)
 ¬ mA(x) = mAc(x).
Die Werte dieser Operatoren werden durch Auswertungsfunktionen bestimmt, die zu einem Operator  ox und Mengen A und B mit den ZGF mA und mB eine Funktion
 2
 mAo x B : [0,1] ---> [0,1]
darstellen, bzw. für unäre Operatoren eine Funktion
mA ox : [0,1]---> [0,1].

Für Komplement bzw. Negation sollte wie auch in der klassischen Logik ¬1 = 0 und ¬0 = 1 gelten. Zusätzlich sollten Monotonie
a < b <==> ¬b < ¬a
(5.26)

und Involution
¬ ¬a = a
(5.27)


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