5.2.2. Fuzzy-Operatoren
Der Übergang von Mengen zur Prädikatenlogik ergibt sich aus der Äquivalenz eines
Prädikats P(x) zu der Zugehörigkeit von x zur Menge aller Objekte, für die P gilt. Man
kann für eine Menge A die Zugehörigkeit
A(x) als Wahrheitswert der Aussage P(x) mit
P(x)
x
A auffassen, und man kann statt von Zugehörigkeitswerten auch von
Wahrheitswerten sprechen. Sei A eine Fuzzy-Menge über der Grundmenge X mit der
ZGF
A. Dann wird mit [[
]] der Wahrheitswert der atomaren Aussage
X
bezeichnet, der durch
definiert wird.
Entsprechend der herkömmlichen Mengenlehre kann man auf Fuzzy-Mengen die
Operatoren Durchschnitt (
), Vereinigung (
) und Komplement (c) definieren, deren
Beziehung zu logischen Operatoren sich analog zur klassischen Logik definieren läßt:
Die Werte dieser Operatoren werden durch Auswertungsfunktionen bestimmt, die
zu einem Operator
und Mengen
A und
B mit den ZGF
A und
B eine
Funktion
![2
mAo x B : [0,1] ---> [0,1]](../DissDruck1274x.png)
darstellen, bzw. für unäre Operatoren eine Funktion
Für Komplement bzw. Negation sollte wie auch in der klassischen Logik ¬1 = 0 und
¬0 = 1 gelten. Zusätzlich sollten Monotonie
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und Involution
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