die Musikwirtschaft eine ganz große Chance. Es ist völlig klar, und
das haben die letzten Jahre auch gezeigt, dass es jede Menge Konsumenten
gibt, die in der Lage, bereit und interessiert sind, auf diese Weise Musik
zu bekommen und zu hören. Ein ökonomisches Modell kann aber nur in
dem Maße erfolgreich sein, in dem es uns gelingt, gleichzeitig auch illegale
Musikangebote zwar nicht zu eliminieren, jedoch zurückzudrängen. Zur Zeit
ist es so, dass im Internet alles nebenan ist, ein Klick weiter. Wenn Sie
im Supermarkt stehen und haben links ein Pfund Butter für einen Euro
und rechts ein Pfund Butter, das kostet gar nichts und hat die gleiche
Qualität, so gibt es aus ökonomischer Sicht kaum einen Grund, nach dem
kostenpflichtigen Angebot zu greifen. Demnach müssen wir, um ökonomische
Modelle auf Dauer wirklich erfolgreich zu machen, konsequent und auch
erfolgreich gegen illegale Angebote vorgehen. Da gibt es zwei verschiedene
Bereiche. Einmal, und das machen wir schon seit Jahren, gehen wir gegen
webbasierte Angebote vor, bei denen man den Verantwortlichen eindeutig
feststellen kann und der in Deutschland sitzt. Also zum Beispiel: Wenn Sie
heute Abend auf ihrer privaten Homepage www.paul-schulze.de die Charts
von letzter Woche zum Download anbieten, dann würde ich sagen, dass wir
Sie eher morgen als übermorgen finden werden. Dann bekommen Sie von uns
einen Brief, eine Abmahnung, in der Sie aufgefordert werden, die illegalen
Angebote aus dem Netz zu nehmen, bei Zuwiderhandeln wird Ihnen Schlimmes
angedroht und die Abmahnung ist kostenpflichtig. Das sorgt in der Regel
dafür, dass Leute, die glauben, illegale Angebote seien folgenlos möglich,
einen Schuss vor den Bug bekommen. Wir haben noch nie eine Situation
gehabt, in der jemand tatsächlich gegen uns geklagt hat. Die urheberrechtliche
Lage ist in Deutschland ganz klar. Von über tausend Abmahnungen im Jahr
gibt es nicht einen Betroffenen, der ein Verfahren angestrebt hat. Es ist
unbestritten, dass es unzulässig ist, Musik anzubieten, ohne die Zustimmung
der Rechteinhaber zu haben. Dagegen gehen wir wirklich erfolgreich vor.
Schwieriger ist es bei Filesharing-Services, und zwar vor allem dann, wenn
diese keinen zentralen Betrieb mehr haben. Bei allen Filesharing-Services,
die zentral organisiert sind, machen wir es uns aus verschiedenen Gründen
einfach, da gehen wir gegen die Betreiber vor. Napster.com war ja das ganz
große, internationale Beispiel, bei dem man gesagt hat, dass es zunächst keinen
Sinn macht, gegen Millionen von Einzel-Usern vorzugehen, sondern es viel
einfacher ist, Napster Inc. zu verklagen und abzuwarten, was passiert. Ich kann
ja verstehen, dass es in dem Zusammenhang viele Verwirrte im Rahmen der
öffentlichen Diskussion gab, aber für jemanden, der sich ein bisschen auskennt
im Urheberrecht war es ganz klar, dass Napster keine Aussicht auf Erfolg
haben würde. Die urheberrechtliche Lage ist hier auch nach amerikanischem
und nach dem Urheberrecht vieler anderer Staaten eindeutig gewesen. Ein
faktisches Problem, kein rechtliches, bereiten uns Filesharing-Services, die
dezentral organisiert sind, weil man da den Betreiber nicht mehr ohne Weiteres
ausmachen kann, den man verklagen kann. So sind wir hier angewiesen auf
andere Maßnahmen, dazu gehören ganz konkret zwei: Die eine ist – das
ist allerdings ein bisschen ein anderes Thema – gewissermaßen möglichst
viele Files mit Kopierschutz- oder Digital-Rights-Management-Systemen
auszurüsten, so dass man sie gar nicht ohne Weiteres