- 98 -Strack, Jan: Musikwirtschaft und Internet 
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die Musikwirtschaft eine ganz große Chance. Es ist völlig klar, und das haben die letzten Jahre auch gezeigt, dass es jede Menge Konsumenten gibt, die in der Lage, bereit und interessiert sind, auf diese Weise Musik zu bekommen und zu hören. Ein ökonomisches Modell kann aber nur in dem Maße erfolgreich sein, in dem es uns gelingt, gleichzeitig auch illegale Musikangebote zwar nicht zu eliminieren, jedoch zurückzudrängen. Zur Zeit ist es so, dass im Internet alles nebenan ist, ein Klick weiter. Wenn Sie im Supermarkt stehen und haben links ein Pfund Butter für einen Euro und rechts ein Pfund Butter, das kostet gar nichts und hat die gleiche Qualität, so gibt es aus ökonomischer Sicht kaum einen Grund, nach dem kostenpflichtigen Angebot zu greifen. Demnach müssen wir, um ökonomische Modelle auf Dauer wirklich erfolgreich zu machen, konsequent und auch erfolgreich gegen illegale Angebote vorgehen. Da gibt es zwei verschiedene Bereiche. Einmal, und das machen wir schon seit Jahren, gehen wir gegen webbasierte Angebote vor, bei denen man den Verantwortlichen eindeutig feststellen kann und der in Deutschland sitzt. Also zum Beispiel: Wenn Sie heute Abend auf ihrer privaten Homepage www.paul-schulze.de die Charts von letzter Woche zum Download anbieten, dann würde ich sagen, dass wir Sie eher morgen als übermorgen finden werden. Dann bekommen Sie von uns einen Brief, eine Abmahnung, in der Sie aufgefordert werden, die illegalen Angebote aus dem Netz zu nehmen, bei Zuwiderhandeln wird Ihnen Schlimmes angedroht und die Abmahnung ist kostenpflichtig. Das sorgt in der Regel dafür, dass Leute, die glauben, illegale Angebote seien folgenlos möglich, einen Schuss vor den Bug bekommen. Wir haben noch nie eine Situation gehabt, in der jemand tatsächlich gegen uns geklagt hat. Die urheberrechtliche Lage ist in Deutschland ganz klar. Von über tausend Abmahnungen im Jahr gibt es nicht einen Betroffenen, der ein Verfahren angestrebt hat. Es ist unbestritten, dass es unzulässig ist, Musik anzubieten, ohne die Zustimmung der Rechteinhaber zu haben. Dagegen gehen wir wirklich erfolgreich vor. Schwieriger ist es bei Filesharing-Services, und zwar vor allem dann, wenn diese keinen zentralen Betrieb mehr haben. Bei allen Filesharing-Services, die zentral organisiert sind, machen wir es uns aus verschiedenen Gründen einfach, da gehen wir gegen die Betreiber vor. Napster.com war ja das ganz große, internationale Beispiel, bei dem man gesagt hat, dass es zunächst keinen Sinn macht, gegen Millionen von Einzel-Usern vorzugehen, sondern es viel einfacher ist, Napster Inc. zu verklagen und abzuwarten, was passiert. Ich kann ja verstehen, dass es in dem Zusammenhang viele Verwirrte im Rahmen der öffentlichen Diskussion gab, aber für jemanden, der sich ein bisschen auskennt im Urheberrecht war es ganz klar, dass Napster keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Die urheberrechtliche Lage ist hier auch nach amerikanischem und nach dem Urheberrecht vieler anderer Staaten eindeutig gewesen. Ein faktisches Problem, kein rechtliches, bereiten uns Filesharing-Services, die dezentral organisiert sind, weil man da den Betreiber nicht mehr ohne Weiteres ausmachen kann, den man verklagen kann. So sind wir hier angewiesen auf andere Maßnahmen, dazu gehören ganz konkret zwei: Die eine ist – das ist allerdings ein bisschen ein anderes Thema – gewissermaßen möglichst viele Files mit Kopierschutz- oder Digital-Rights-Management-Systemen auszurüsten, so dass man sie gar nicht ohne Weiteres

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