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Die Tonträgerindustrie ist also durchaus offen dafür, Musik in Form digitaler Dateiformate im Internet anzubieten, zumal man in der Gruppe der Internetnutzer eine große Anzahl potenzieller Kunden vermutet. Diese »Nichtkäufer« sind um die 30, gebildet und verdienen gut, haben jedoch nicht die Zeit, den Tonträgerhandel zu besuchen.11
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Ganz klar ist jedoch, dass das Angebot der Tonträgerindustrie nicht auf MP3 basieren kann, da keinerlei Kontrollsysteme in dieses Format implementiert sind. Die Tonträgerindustrie muss daher auf andere Dateiformate zurückgreifen, die den Schutz der Urheberrechte gewährleisten und Abrechnungsverfahren für die Nutzung der heruntergeladenen Titel ermöglichen. Dies wird durch so genannte »Digital Rights Management Systems« (DRMS) umsetzbar. DRMS sind programmiertechnische Implikationen der Dateiformate, die eine Verwendung derselben nur nach vorgegebenen Kriterien erlauben.
Die Tonträgerindustrie könnte für eine Musikdatei definieren, wie oft, in welchem Zeitraum oder wo diese abgespielt werden darf. Vorstellbar ist ein Geschäftsmodell, demzufolge der Kunde für einen relativ geringen Preis die Musikdatei lediglich einmal abspielen darf. Für einen höheren Preis könnte er die Datei für zwei Wochen nutzen, jedoch lediglich auf seinem eigenen PC. Die Anwendungsmöglichkeiten von DRMS sind nahezu unbegrenzt und je nach Bedarf modifizierbar. Anhand des DRMS kann jede illegale Umwandlung einer Datei in das MP3-Format mittels »digitaler Wasserzeichen«12
illegale Umwandlung sofort erkannt werden, anhand der zweiten Komponente ist der ursprüngliche Besitzer weiterhin zu identifizieren und kann gegebenenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. (Vgl. Merriden, Trevor: Irresistible Forces. S. 161) |
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Als Beispiele für Formate von Musik-Dateien, die DRMS beinhalten, seien a2b, MP4, Liquid Audio, QuickTime, Windows Media Audio und EPAC genannt. Auf