- 76 -Strack, Jan: Musikwirtschaft und Internet 
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7.3.  Digital Rights Management Systems

Die Tonträgerindustrie hat, wie bereits erwähnt, die Illusion aufgegeben, dass man die technischen Entwicklungen aufhalten oder rückgängig machen könnte. Man sieht das Internet sogar als Chance, insofern das Problem der Internetpiraterie gelöst werden kann. Hierzu Hartmut Spiesecke:

»[...] Das Internet ist meiner Meinung nach für die Musikwirtschaft eine ganz große Chance. Es ist völlig klar, und das haben die letzten Jahre auch gezeigt, dass es jede Menge Konsumenten gibt, die in der Lage, bereit und interessiert sind, auf diese Weise Musik zu bekommen und zu hören.«10

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Interview mit Dr. Hartmut Spiesecke (Pressesprecher des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft e.V.) vom 22.11.2002. Das gesamte Interview befindet sich in Anhang (A) dieser Arbeit.

Die Tonträgerindustrie ist also durchaus offen dafür, Musik in Form digitaler Dateiformate im Internet anzubieten, zumal man in der Gruppe der Internetnutzer eine große Anzahl potenzieller Kunden vermutet. Diese »Nichtkäufer« sind um die 30, gebildet und verdienen gut, haben jedoch nicht die Zeit, den Tonträgerhandel zu besuchen.11

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Block, Amke: Musikmarketing in Online-Medien.

Ganz klar ist jedoch, dass das Angebot der Tonträgerindustrie nicht auf MP3 basieren kann, da keinerlei Kontrollsysteme in dieses Format implementiert sind. Die Tonträgerindustrie muss daher auf andere Dateiformate zurückgreifen, die den Schutz der Urheberrechte gewährleisten und Abrechnungsverfahren für die Nutzung der heruntergeladenen Titel ermöglichen. Dies wird durch so genannte »Digital Rights Management Systems« (DRMS) umsetzbar. DRMS sind programmiertechnische Implikationen der Dateiformate, die eine Verwendung derselben nur nach vorgegebenen Kriterien erlauben.

Die Tonträgerindustrie könnte für eine Musikdatei definieren, wie oft, in welchem Zeitraum oder wo diese abgespielt werden darf. Vorstellbar ist ein Geschäftsmodell, demzufolge der Kunde für einen relativ geringen Preis die Musikdatei lediglich einmal abspielen darf. Für einen höheren Preis könnte er die Datei für zwei Wochen nutzen, jedoch lediglich auf seinem eigenen PC. Die Anwendungsmöglichkeiten von DRMS sind nahezu unbegrenzt und je nach Bedarf modifizierbar. Anhand des DRMS kann jede illegale Umwandlung einer Datei in das MP3-Format mittels »digitaler Wasserzeichen«12

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Ein »digitales Wasserzeichen« enthält Informationen über den Urheber des Titels sowie den rechtmäßigen Besitzer einer Musikdatei. Diese zusätzlichen Informationen werden dem eigentlichen Audio-Signal hinzugefügt, sind jedoch für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar. Jedes »digitale Wasserzeichen« hat zwei verschiedene Komponenten: Die eine wird durch eine Konvertierung der Ursprungsdatei in eine MP3-Datei zerstört, die andere bleibt erhalten. Anhand des Fehlens der ersten Komponente kann eine

illegale Umwandlung sofort erkannt werden, anhand der zweiten Komponente ist der ursprüngliche Besitzer weiterhin zu identifizieren und kann gegebenenfalls zur Rechenschaft gezogen werden. (Vgl. Merriden, Trevor: Irresistible Forces. S. 161)

erkannt und zum Ursprung zurückverfolgt werden. Eine direkte Kopie der mit DRMS geschützten Dateiformate ist nicht möglich.13
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Vgl. Merriden, Trevor: Irresistible Forces. S. 159ff

Als Beispiele für Formate von Musik-Dateien, die DRMS beinhalten, seien a2b, MP4, Liquid Audio, QuickTime, Windows Media Audio und EPAC genannt. Auf


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