- 75 -Strack, Jan: Musikwirtschaft und Internet 
  Erste Seite (i) Vorherige Seite (74)Nächste Seite (76) Letzte Seite (127)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 

7.2.  Rights Protection System

Das »Rights Protection System« (RPS) ist ein vom Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. entworfenes System zur »Grenzkontrolle« im Internet. Durch geeignete Filterprogramme an allen Internetverbindungen, die ins Ausland führen, soll der Zugriff auf urheberrechtsverletzende Inhalte über Landesgrenzen hinweg verhindert werden. Hierzu müssten sich jedoch zuerst die Internetprovider, d. h. die Besitzer der Internetleitungen wie AOL oder T-Online, zu einer Zusammenarbeit mit der Tonträgerindustrie bereit erklären. Diese befürchten jedoch eine »Ausbremsung ihrer Auslandsanbindungen« sowie negative Reaktionen ihrer Kunden, der Internetnutzer.6

6
Vgl. Goltzsch, Patrick: Das Rights Protection System der Musikindustrie für Grenzkontrollen im Netz. http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalte/te/5893/1.html [Stand: 31.03.2003]

Das RPS ließe sich nach Martin Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft e.V.,

»in Deutschland bereits heute vollständig umsetzen [...]. Ganz im Sinne der ›virtuellen Grenzbeschlagnahme‹ setzt das RPS bei Access-Providern mit einer Auslandsverbindung an. Dies sind in Deutschland nicht mehr als 50–70 Stellen. Die vorgeschlagene Lösung ist für den Dienst sowohl technisch möglich und als auch [sic] wirtschaftlich zumutbar.«7

7
Schäfer, Martin: CD-R und MP3 – Bedrohung oder Chance?

http://www.ifpi.de/recht/re25.shtml [Stand: 10.10.2002]

Dem Vorwurf der Zensur durch RPS hält der Bundesverband entgegen, dass mit RPS nicht der generelle Zugriff auf Inhalte, sondern lediglich der illegale Zugriff auf diese Inhalte verhindert werden solle. Alle Lieder ständen ja als CD in den Kaufhäusern und würden im Radio gespielt. Auf diese Weise seien sie jedem jederzeit auf legalem Wege zugänglich.8

8
Ebd.

Bis zur Durchsetzung von RPS ist es noch ein langer Weg. Der Bundesverband hat RPS bereits mehreren Ministerien, so dem Justizministerium, dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, vorgestellt.

»Dort verfolgt man die Entwicklung mit Interesse, sieht jedoch keinen Handlungsbedarf. [...] Die Initiative möchte man nicht ergreifen, da die damit verbundenen Veränderungen zu tiefgreifend seien. Sollte der Markt RPS akzeptieren, könnte das Ministerium [das Bundesfinanzministerium] jedoch tätig werden. [...] Über die Rechtmäßigkeit des Instrumentariums müssten letztendlich die Gerichte entscheiden.«9

9
Goltzsch, Patrick: Das Rights Protection System der Musikindustrie für Grenzkontrollen im Netz.


Erste Seite (i) Vorherige Seite (74)Nächste Seite (76) Letzte Seite (127)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 
- 75 -Strack, Jan: Musikwirtschaft und Internet