- 109 -Strack, Jan: Musikwirtschaft und Internet 
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Jahres 2003 zur Entscheidung im Bundestag ansteht, ein Verbot der Umgehung von Kopierschutztechnologien bekommen. D. h. wenn eine Musikaufnahme mit Kopierschutz versehen ist, dann darf man diesen Kopierschutz nicht umgehen. Das hilft uns eher weniger bei einzelnen Menschen, die Musikkopien machen möchten, denn denen können und wollen wir gar nicht in ihre privaten Räume und Arbeitszimmer schnüffeln. Aber es hilft uns, gegen alle gewerblichen Angebote vorzugehen. Was ja heute wirklich eine Sauerei ist, ist, dass Sie an jedem Bahnhofskiosk einen Meter PC-Zeitschriften finden, die ihnen erklären, wie Sie den Kopierschutz umgehen. So etwas wird künftig nicht mehr zulässig sein, und es wird auch nicht mehr zulässig sein, Geräte anzubieten, die hardwareseitig dafür sorgen, dass Kopierschutzsysteme umgangen werden. Und diesen gewerblichen und Zeitschriftenbereich, den werden wir sehr wohl im Blick und unter Kontrolle haben, so dass ich ganz sicher bin, dass es sich an der Front ein bisschen beruhigen wird, denn wenn man sich nicht mehr aus jedem PC-Magazin eine Anleitung holen kann, wie man Musik klauen kann, ohne sie zu bezahlen, dann wird sich, denke ich, die Front etwas begradigen.
Ansonsten enthält das Urheberrecht tatsächlich ein neues Recht, das Making-Available-Right, das Recht der Zugänglichmachung. Das ist insofern für uns praktisch – obwohl es eher interne als externe Wirkung hat-, als es zum ersten Mal eine klare Definition gibt, dass nicht nur ein produzierter Tonträger bestimmte Rechte genießt, sondern dass es auch bei Musik, die man im Internet anbietet, ein Recht der Zugänglichmachung gibt, dass man also ein bestimmtes Recht haben muss, um Musik zugänglich zu machen, und das man genauso lizenzieren muss wie in der physischen Welt bei Tonträgern auch.
Dann möchten wir gerne, dass im Urheberrechtsgesetz klargestellt wird, dass man aus illegalen Quellen keine legalen Kopien anfertigen darf. Dies würde nämlich deutlich machen, was wir heute schon für richtig halten, was aber jedenfalls noch rechtlich strittig ist: dass es natürlich keine Privatkopie ist, wenn man bei KaZaA einen Download macht, schon deswegen, weil Internet per definitionem kein privater Raum ist. Und dann wird auch klar, dass man diese Kopien, wenn man sie mal gemacht hat, nicht legal weitergeben darf. An dieser Stelle würde uns eine Regelung, die bedeutet: »Aus illegalen Quellen gibt es keine legalen Kopien«, einfach helfen, dass man nicht wie Hehlerware einmal etwas klaut und es anschließend legal weiterverkaufen kann. Wenn folglich heute jemand feststellt, dass die goldene Uhr, die Sie oder ich am Handgelenk tragen, vor einem halben Jahr bei einem Juwelier gestohlen worden ist, dann bekommt dieser die Uhr zurück, und zwar unabhängig davon, ob ich sie selbst entwendet oder ob ich sie in gutem Glauben, ich hätte ein legales Geschäft gemacht, von irgendjemandem gekauft habe. Wenn die Uhr identifiziert wird, dann geht sie an den rechtmäßigen Eigentümer zurück. Und bei Musik aus dem Internet, aus illegalen Angeboten, ist es zur Zeit nicht klar, und wir möchten deshalb, dass das klargestellt wird, dass das genauso ist, wie mit der Uhr: aus illegalen Quellen keine legalen Kopien.
J. S.: Eigentlich ist das doch jetzt auch schon verboten, dachte ich?
H. S.: Nein, ist es nicht. Um es ganz deutlich zu sagen: Das ist eines unserer Probleme, dass ganz klar sein muss, dass das illegale Anbieten von Musik

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