- 102 -Strack, Jan: Musikwirtschaft und Internet 
  Erste Seite (i) Vorherige Seite (101)Nächste Seite (103) Letzte Seite (127)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 

für illegale Anbieter so einfach, die müssen eben keinen fragen, sondern können tausende von Künstlern und Tonträgerherstellern betrügen. Nichts anderes ist das.
J. S.: Um die illegale Verbreitung von Musik einzuschränken, sind ja bestimmte Digital-Rights-Management-Systeme geplant, die das Kopieren von Musiktiteln verhindern und auch das Anhören räumlich oder zeitlich beschränken können. Kommt mit diesen Systemen nicht ein ungeheurer Verwaltungsaufwand auf die Musikindustrie zu? Und ist es nicht sehr kompliziert, die vielfältigen Lizenzierungsmöglichkeiten mit den Künstlern abzurechen?
H. S.: Die zweite Frage zuerst: Die künstlerinternen Abrechnungen sind etwas, was unsere Branche seit hundert Jahren macht, das ist nichts wirklich Erstaunliches. Jemand, der von außen auf uns schaut, für den mag das unverständlich sein, aber für jedes Stück, das wir verkaufen, haben unsere Mitgliedsfirmen vorher die Rechte eingeholt. Also: Das Lizenzgeschäft ist ganz selbstverständlich, Musikfirmen sind zu wichtigen Teilen Firmen, die mit Lizenzen handeln, und das ist unser Job, ob das aufwändig ist oder nicht.
J. S.: Wobei die Verwertung der Titel über das Internet ja laut Urheberrechtsgesetz bisher nicht in den Lizenzverträgen inbegriffen war. Man muss daher bestimmt eine Menge von Nachverhandlungen führen.
H. S.: Genau. Das ist sozusagen die Aufgabe des Juwelierladens. Seit einigen Jahren enthalten Künstlerverträge in der Regel standardmäßig eine Klausel, die auch die Online-Verwertung umfasst. Das gilt für ältere Verträge nicht und hat zur Folge, dass man für ältere Musik im Einzelnen mit Rechteinhabern verhandeln muss, ob die Künstler online angeboten werden dürfen. Unter Umständen sind diese schon tot, und dann gibt es Erben – es ist also ein aufwändiges Verfahren, dass da zum Teil abläuft. Aber es muss gemacht werden, weil so die internationale Rechtslage ist und wir guten Grund haben, uns daran zu halten.
Jetzt zum ersten Teil ihrer Frage, der betraf die Kundenbeziehungen. Das ist ganz einfach, das sind ja letzten Endes automatisierte Systeme. Natürlich bedeutet es immer einen gewissen Aufwand, solche Systeme zu entwickeln. Andererseits laufen diese ja nicht so, dass dann einzelne Leute einzelne Transaktionen physisch durchführen oder kontrollieren müssten. Die Systeme wickeln sich selbst ab, inklusive der erlaubten Abspiellängen und so weiter. Das funktioniert ja heute schon. Das ist also relativ einfach zu lösen. Natürlich gibt es auch da einen Entwicklungsbedarf und der endet nicht, wenn man einmal eine Betaversion oder eine erste Stufe hingestellt hat, aber das ist ein Bereich, der durchaus kalkulierbar ist und der auch Sinn macht. Wir haben gar keine andere Möglichkeit als zu sagen: »Natürlich unternehmen wir etwas, um uns selbst zu schützen«, alles andere wäre, wie mein Chef manchmal sagt, Selbstmord aus Angst vor dem Tod. Jede DVD und inzwischen fast jede Software ist kopiergeschützt, und kein Mensch wundert sich darüber, und so ähnlich ist das im Grunde genommen inzwischen auch bei CDs und das wird schon in naher Zukunft wirklich selbstverständlich sein, mit Ausnahme von ein paar renitenten Andersgläubigen. Es ist ja auch o.k., etwas anderes zu denken, aber, und das wundert mich immer ein bisschen, in einem Land wie Deutschland, das

Erste Seite (i) Vorherige Seite (101)Nächste Seite (103) Letzte Seite (127)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 
- 102 -Strack, Jan: Musikwirtschaft und Internet