die
Begegnungsräume ausgeleuchtet, die im Netz Musizierenden sich bieten, und
in diesem Zusammenhang wird dem Umgang mit dem Fremden zugewendet
und ihm maßgebliches Gewicht zugewiesen. Darüber hinaus wird die Musik
als von Einzelinteressen losgelöstes emergentes Phänomen betrachtet, die
ihren eigenen Weg geht. Aus dem Zusammenstand von Begegnungen und
musikalischen Selbstschreibungen wird sodann das »soziale Gedächtnis«
abgeleitet.
Mit dem Kapitel »Schule im Zeitalter der Wandelwelt« erfährt der Blick eine
musikpädagogische Wendung. Dazu wird in erster Linie die augenblickliche
Wertediskussion vor dem Hintergrund wandelnder Wissenswelten und
schnelllebiger Technikwelten diskutiert. Problematisiert wird, inwiefern der
Rückbezug auf tradierte, festumrissene Werte in einer Zeit des schnellen
Wandel als lebenstragfähiges Konzept tauglich ist. Der folgende Exkurs:
»VernunftfnunreV – (Un-)zertrennlich!?« schließt kongruent an diese
Problematisierung an, denn hier wird der »KI« von Kant befragt ob seiner
Plausibilität. Die zentrale Frage, um die es dabei geht, lautet: Kann auf
einer formalen Ebene ein Wertgesetz beschrieben werden, das Gültigkeit mit
universalem Anspruch anmelden darf?
In dem Kapitel »Zeit nehmen für einen zeitgerechten Unterricht« schließlich
wird die Notwendigkeit der Integration Neuer Medien in die Musikausbildung
versucht herzuleiten. Dabei wird das Themenfeld um neue Lernformen, die
den Lehrer, die Lehrerin moderierend annehmen, und Schlüsselkompetenzen,
die den Schülerinnen und Schülern den Lebensweg vorbereiten sollen,
mitbeleuchtet. Dass Medienkompetenz nicht allein einen kompetenten
Umgang mit Neuen Medien inhaltlich umfasst, sondern zugleich eine
spezifische, von allem Handwerklichen losgelöste Geisteshaltung impliziert,
ist weiterhin Thema dieses Kapitels.