- 248 -Probst-Effah, Gisela (Hrsg.): Musikalische Volkskultur und elektronische Medien 
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allerdings ist die Hoffnung der an Musik Verdienenden groß, die herrschende Flaute der Musikindustrie mit Hilfe der Klingeltöne etwas abzumildern. Der deutsche Musikverleger-Verband (DMV) hofft auf eine »neue verheißungsvolle Generation der Musikauswertung, die uns ein wenig aus dem Tal der jahrelangen Wirtschaftskrise auf dem Tonträgermarkt herausführen könnte«.18

Zitiert nach Wolf Jensen, dpa, Meldung vom 01.August 2004, im Stern. Am 30.7. als gmx-mail.-->

18   Zitiert nach Wolf Jensen, dpa, Meldung vom 01.August 2004, im Stern. Am 30.7. als gmx-mail.

Auch die Werbeindustrie konnte einen Nutzen aus dem Klingelton-Boom ziehen.19

Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Werbung in den Jugendzeitschriften und Musik-Fernsehsendern wie MTV und Viva hat die Vermarktung von Klingeltönen zum Inhalt. (dpa-Meldung vom 4.3.2005: »Jugendschützer stellen Werbung für Klingeltöne auf den Prüfstand«).-->

19   Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Werbung in den Jugendzeitschriften und Musik-Fernsehsendern wie MTV und Viva hat die Vermarktung von Klingeltönen zum Inhalt. (dpa-Meldung vom 4.3.2005: »Jugendschützer stellen Werbung für Klingeltöne auf den Prüfstand«).

Weiterer Profiteur des neuen gewinnträchtigen Marktes ist das juristische Gewerbe. Die Klingeltonanbieter warteten nicht auf die Musikkonzerne, sondern schlossen bereits 1997 und 1998 eigenständige Nutzungsverträge mit der GEMA ab.20

Rehmann, Franz-Josef / Bahr. Martin: Klingeltöne für Handys – eine neue Nutzungsart? Zugleich Anmerkung zu LG Hamburg v. 4.4.2001 – 308 O 112/01 – Handy-Klingelton als neue Nutzungsart. In: Computer und Recht. Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologien. Heft 3 (2002). Köln: Verlag Otto Schmidt. S. 229–234, hier S. 232.-->

20   Rehmann, Franz-Josef / Bahr. Martin: Klingeltöne für Handys – eine neue Nutzungsart? Zugleich Anmerkung zu LG Hamburg v. 4.4.2001 – 308 O 112/01 – Handy-Klingelton als neue Nutzungsart. In: Computer und Recht. Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologien. Heft 3 (2002). Köln: Verlag Otto Schmidt. S. 229–234, hier S. 232.

In den juristischen Auseinandersetzungen um die Verwendung von Klingeltönen musste nun gerichtlich entschieden werden, ob die GEMA dazu berechtigt war oder ob Klingeltöne eine neue Nutzungsart sind und eine Änderung des jeweiligen Musikwerks vorliegt, so dass die Urheber also um ihr Einverständnis zu befragen wären.21

Vgl. Rehmann s. o., S. 230.-->

21   Vgl. Rehmann s. o., S. 230.

Das Landgericht Hamburg stellte eine neue urheberrechtliche Nutzungsart fest.22

Vgl. Rehmann s. o., S. 233.-->

22   Vgl. Rehmann s. o., S. 233.

Eine weitere Auseinandersetzung beschäftigte sich mit der Frage, ob die Anbieter für (monophone und polyphone) Klingeltöne mit den Namen von Stars werben dürfen, obwohl deren Singstimme gar nicht zu hören ist.23

Vgl. Kucsko, Guido: Stars als Werbung für Klingeltöne. In: Medien & Recht. Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Hg. v. Heinz Wittmann u. a. 20.2002, Heft 3. S. 181ff.-->

23   Vgl. Kucsko, Guido: Stars als Werbung für Klingeltöne. In: Medien & Recht. Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Hg. v. Heinz Wittmann u. a. 20.2002, Heft 3. S. 181ff.

Dieses Problem wird sich aber mit der Verbreitung der Realtones erledigt haben.

3) Untersuchen

Quellen

Neben einigen kurzen Interviews wurden vor allem folgende Quellen von mir ausgewertet: Internetplattformen, die Klingeltöne anbieten, und verschiedene Diskussionsforen im Internet, in denen sich MobiltelefoniererInnen austauschen.24

Bei einzelnen Forumsbeiträgen kann es sich allerdings auch um mehr oder weniger versteckte Werbung für Handys oder Websites handeln.-->

24   Bei einzelnen Forumsbeiträgen kann es sich allerdings auch um mehr oder weniger versteckte Werbung für Handys oder Websites handeln.

Zudem stellte das Amt für Rheinische Landeskunde das Ergebnis einer im Jahr 2003 an mehreren Schulen durchgeführten Umfrage zu Handys und SMS zur Verfügung.25

Im März und April 2003 wurden an jeweils einem Gymnasium, einer Realschule und einem Berufskolleg in Bonn, Düren und Wuppertal insgesamt rund 2000 SchülerInnen zwischen 12 und 24 Jahren befragt (n=1939). Da die Umfrage sms zum Thema hatte und nicht Klingeltöne, kann der Datensatz hinsichtlich Klingeltönen nicht unbedingt statistisch ausgewertet, sondern nur als Hinweis auf mögliche Phänomene genutzt werden.-->

25   Im März und April 2003 wurden an jeweils einem Gymnasium, einer Realschule und einem Berufskolleg in Bonn, Düren und Wuppertal insgesamt rund 2000 SchülerInnen zwischen 12 und 24 Jahren befragt (n=1939). Da die Umfrage sms zum Thema hatte und nicht Klingeltöne, kann der Datensatz hinsichtlich Klingeltönen nicht unbedingt statistisch ausgewertet, sondern nur als Hinweis auf mögliche Phänomene genutzt werden.

Der Datensatz enthält rund 2000 Fragebögen, denen auch Hinweise über Klingeltöne entnommen werden können.


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