- 357 -Müßgens, Bernhard / Gieseking, Martin / Kautny, Oliver (Hrsg.): Musik im Spektrum von Kultur und Gesellschaft 
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Treff-, Gehör-, rhythmische und dynamische Übungen bestimmen die Methodik. Tonleiter und Dreiklang bilden das Übungsmaterial.« (Nolte 1975, 16) Daß der Gesangsunterricht trotz ständiger Gegensteuerung durch Erlasse und Richtlinien schließlich als ›technisches‹ Fach verstanden wurde, war – gemessen an der täglichen Praxis – nur konsequent.

›Technischer‹ Unterricht erscheint aber noch in einer anderen Abgrenzung. In der (preußischen) Unterrichtsverfassung der Gymnasien und Stadtschulen vom 12. Januar 1816 heißt es nach der gesonderten Abhandlung der Sprachen: »Der wissenschaftliche Unterricht erstreckt sich auf Mathematik, Naturlehre und Naturbeschreibung [...], auf Geschichte, Geographie und Religion. Der technische Unterricht betrifft die Kalligraphie, das Zeichnen und den Gesang.« Da die Turnübungen noch nicht zu den verbindlichen Lehrgegenständen gehörten, blieben diese bis zur endgültigen Regelung fakultativ. Eine »Erläuterung über den technischen Unterricht und die Gymnastik« bestimmt, daß »von der Musik [...] nur der Gesang, nicht die instrumentale Musik in den Zyklus der Lehrobjekte« gehöre. Das »allgemeine Lehrobjekt« Gesang solle durchaus vom musikalischen Unterricht der Choristen getrennt werden, für dessen Verbesserung weitere Verfügungen in Aussicht gestellt werden.

Im übrigen wird für ›Technische Fächer‹ generell vermerkt: »Der Stufengang in den technischen Fächern läßt sich nicht genauer angeben, und es wird hierüber nur auf das [...] im allgemeinen Gesagte Bezug genommen. Das Nähere bleibt den besonderen Entwürfen der Lehrer dieser Fächer an einzelnen Anstalten unter Genehmigung der Schulvorsteher überlassen.« (Nolte 1975, 80) Es wird deutlich, daß wissenschaftlicher Unterricht aus der Systematik universitärer Fächer begründet wird, während für die technischen Fächer ein solcher Zusammenhang (noch) nicht besteht. Entsprechend wird der Stufengang der technischen Fächer den »besonderen Entwürfen« überlassen, die dem individuellen Vermögen von Lehrer und Anstalt entsprechen, und daran scheint sich in der Praxis bis heute wenig geändert zu haben.

Das in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts weitverbreitete Lehrbuch von C. Kehr, Geschichte der Methodik des deutschen Volksschulunterrichts, enthält im vierten Band eine »Geschichte des Unterrichts in den technischen Fertigkeiten in der Volksschule« (Gotha 1889). Es geht dabei um die Geschichte folgender Fächer:

  1. Hey, C., Die Methodik des Schreibunterrichts in ihrer geschichtlichen Entwicklung.
  2. Rein, Dr. W., Die Geschichte des Zeichenunterrichts in der Volksschule.
  3. Helm, Johann, Die Entwicklung des Gesangunterrichts.

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