- 283 -Müßgens, Bernhard / Gieseking, Martin / Kautny, Oliver (Hrsg.): Musik im Spektrum von Kultur und Gesellschaft 
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nie üblich gewesen, staatliche Hochschulen mit Gratismietinstrumenten zu versehen.« (Firma Ibach an Max Reger – Archiv am 2. April 1952)

Ottomar Güntzel antwortet daraufhin am 15.4.1952, dass das Reger-Archiv am 12.4.1952 einen Ibach-Flügel von der Hochschule für Musik in Weimar bekommen habe, zweifelt aber – auf Grund dessen Zustands – die Echtheit dieses Instrumentes als letzten von Reger benutzten Flügel an: »Am Samstag, den 12.4.1952 ist ein Ibach-Flügel von der Hochschule für Musik in Weimar freigegeben und nach Meiningen gebracht worden. Das Instrument hat die von Ihnen in Ihrem Schreiben an die Musikhochschule angegebene Grösse und trägt die Fabrikations-Nr. 75 937. Der Flügel ist jedoch in einem Zustand, dass ich über die Echtheit des ›Max Reger-Flügels‹ allergrösste Zweifel hege. Auch die Fabrikations-Nr. erscheint mir nicht original. Meine Bedenken gründen sich darauf, dass ich am 27.10.1950 den echten Max Reger-Flügel im alten Gebäude der Hochschule für Musik in Weimar, Am Palais 4, in tadellosem Zustande (fabrikneu!) vorfand und darauf spielte. Zur Erhärtung dieser Tatsachen mögen Ihnen folgende zwei Stellen aus einem Schreiben der Musikhochschule vom 22.5.1951 dienen. Es heisst dort u.a.: ›[...] Bemerken möchten wir dabei, dass es sich bei dem Flügel um ein erstklassiges Instrument handelt, u.s.w.‹ Und weiter: ›[...] Bemerken können wir noch, dass wir den Flügel erst generalüberholen liessen und dieser somit als neuwertig bezeichnet werden muss.‹ Der Zustand des nunmehr hier stehenden Flügels steht in grassem Widerspruch zu diesen Ausführungen. Ich halte es für gänzlich ausgeschlossen, dass ein am 22.5. noch als ›erstklassig‹ und ›neuwertig‹ bezeichnetes Instrument innerhalb weniger Monate (bis Nov. desselben Jahres!) in eine solche Verfassung geraten kann. Als Leiter des Max Reger-Archivs will und kann ich es nicht verantworten, dieses verwahrloste Instrument in das Archiv zu übernehmen ohne die einwandfreie Identitäts-Feststellung seitens Ihrer Firma. Diese Feststellung dürfte in unserem beiderseitigen grössten Interesse liegen! Ich würde es deshalb sehr begrüssen, wenn Sie gelegentlich einer Geschäftsreise in die Ostzone Ihren Weg über Meiningen nehmen und eine genaue Untersuchung des Instrumentes auf seine Echtheit hin vornehmen würden. Der Flügel bleibt so lange unberührt stehen. Ueber alle sonstigen Dinge, die sich um den Erwerb des Max Reger-Flügels für das Archiv abgespielt haben und an das schier Unfassbare grenzen, werde ich Sie bei Ihrem Besuch mündlich unterrichten.« (Ottomar Güntzel an Firma Ibach, Herrn Stegen am 15. April 1952)

Ein Urteil über die Echtheit des Flügels wäre für Ibach zwar jederzeit möglich, doch die politischen Bedingungen machten dieses zur Zeit sehr schwer. Da er auch keinerlei Möglichkeiten einer Geschäftsreise in die DDR


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