Hatte Max Reger früher irgend eine Beziehung zu dem
Instrument?
Welche Grösse hatte der Flügel?
Wie ist die Fabrikations-Nr.?
In welcher Weise wird diese Nr. angebracht? Erfolgt für diese
Fabrikations-Nr. ein besonderer Ueberzug
mit Schellack, oder wird diese Nr.
mit der allgemeinen Lackierung des Rahmens
vorgenommen? (NB! Diese Feststellung ist mir die wichtigste!)
Hat die Hammer-Mechanik dieselbe Nr. wie der Flügel?, oder
diese eine besondere Fabrikations-Nr.? Läßt
sich dieselbe wohl noch feststellen?
Hatte der genannte Flügel besondere Kennzeichen, die ihn
von den anderen Instrumenten unterschieden,
oder war er den üblichen
Modellen der Firma gleich? (z.B. Richard
Wagner-Aufschrift und Bild am Eisenrahmen etc.)
Verzeihen Sie gütigst, wenn ich Sie mit diesen Fragen belästige.
Aber zur einwandfreien Feststellung und
Klärung der Angelegenheit ist die
Beantwortung unbedingt erforderlich.
Für Ihre freundliche Mühewaltung
danke ich Ihnen im voraus.« (Ottomar
Güntzel/Reger-Archiv an Firma Ibach am
24. März 1952)
Ibach seinerseits klärt Ottomar Güntzel in seinem Antwortschreiben
über die vorhandenen Fakten auf, nach denen der Flügel noch bis
zum Jahre 1943 als Leihgabe an das Max-Reger-Archiv in den Büchern geführt
wurde. So habe er
»[...] im Jahre 1915 Herrn Max Reger, der meinem Hause durch seine
Freundschaft mit meinem Herrn Max Ibach sehr
verbunden war, einen neuen Richard Wagner
Flügel, Länge ca. 245 cm, Flügel-Nr. 75937
zur Verfügung gestellt. Nach dem Tode Max Regers habe ich
auf Ersuchen von Frau Reger den Flügel
in Weimar stehen lassen und so kam im
Jahre 1922 ein Gratismietvertrag zustande, weil der Flügel im
Reger-Archiv vorläufig stationiert bleiben
sollte. Der Flügel ist dann zuletzt
im Jahre 1943 als noch vorhanden in meinen Büchern geführt
worden. Wie Sie nun schreiben, wurde das Instrument
im gleichen Jahre auf einem Gut in der
Nähe von Weimar gegen Bombengefahr
sichergestellt. Ich hörte dann erst wieder von dem Instrument durch
das Schreiben der Hochschule Weimar am 16.2.52.
Das Instrument ist nach wie vor mein
Eigentum, jedoch infolge politischer Konstellation
für mich vorläufig noch nicht disponibel. Eins jedoch steht fest,
dass nämlich dieser Flügel,
wenn das Max Reger Archiv noch oder wieder
besteht, dieses Instrument auch dahin und nicht in eine staatliche
Hochschule gehört. Die staatlichen
Hochschulen haben Etats, mit deren
Hilfe dieselben keine Gratismieten benutzen sollten; denn es ist
überall in der Welt
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