- 197 -Müßgens, Bernhard / Gieseking, Martin / Kautny, Oliver (Hrsg.): Musik im Spektrum von Kultur und Gesellschaft 
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eine Eskalation des innerparteilichen Machtkampfes zur Folge. Dabei wurde der DSB von der RMK immer stärker durch eine Reihe von Anordnungen unter Druck gesetzt. Als Beispiel ist der folgende Bericht aus der vom Reichsbund für Volkstum und Heimat (RVH) herausgegebenen Zeitschrift Musik und Volk angeführt:

»Der Deutsche Sängerbund stand bisher auf dem Standpunkt, daß er als Zusammmenschluß der Laienmusik – es handelt sich bei ihm ja nicht um Berufschöre – nicht Mitglied der Reichsmusikkammer sein müsse. Die Reichsmusikkammer war anderer Meinung und verbot nun, als Druckmittel, den bei ihr organisierten Berufschormeistern die weitere Leitung der Chöre des DSB.«  (Zeitbericht, 151)

Auch der DSB trieb mit der Ernennung Rosenbergs zur Ehrenführerschaft den Konflikt weiter voran (vgl. Ewens, 760). Doch nach einem zeitweiligen Verbot des DSB gab sich der Vorsitzende Georg Brauner (mittlerweile war sein Posten gemäß dem Führerprinzip in Bundesführer umbenannt worden) den Gleichschaltungsbestrebungen der RMK geschlagen (vgl. Prieberg, 194). So war mit dem zeitweiligen Verbot des DSB die Strategie der Nationalsozialisten aufgegangen:

»Diese Maßnahme gefährdete das Leben des DSB an seiner empfindlichsten Stelle, nämlich dem Singen selbst: darum wich der DSB der Gewalt und wurde als selbständiger Fachverband für Männerchorwesen Mitglied der RMK.«  (Zeitbericht, 152)

Brauner wurde nach diesem Konflikt 1934 abgesetzt und auf den Posten des Leiters der Zentrale für deutsche Chorverbände im Ausland abgeschoben. Neuer Bundesführer wurde Albert Meister, ein langjähriges Parteimitglied der NSDAP.

Der DSB, der vor der Machtergreifung der Nazis neben dem DAS ein möglicher Fachverband für das deutsche Chorwesen war, wurde nun als einziger Fachverband für den Männergesang anerkannt (vgl. Bundesamtliche Mitteilungen, 269). Einige wenige gemischte Chöre und Frauenensembles, die diesem Verband aus historischen Gründen angehörten, blieben, sofern sie sich ausschließlich mit der »Pflege des volkstümlichen Liedes« (ebd.) beschäftigten, weiterhin im DSB organisiert. Alle anderen Frauenchöre und gemischten Chöre, »die über die Pflege des volkstümlichen Liedes hinaus regelmäßig große Chorwerke [...] zur konzertanten Aufführung gebracht haben« (ebd.), mußten sich dem Reichsverband der gemischten Kirchen-, Frauen- und Jugendchöre Deutschlands anschließen (vgl. Verfügung, 356). Eine Mitgliedschaft in zwei Verbänden war nicht erlaubt. Die unübersichtliche Organisation muß zum Teil zu starken Auseinandersetzungen zwischen den


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