- 74 -Kinzler, Hartmuth (Hrsg.): Theorie und Praxis der Musik 
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für Musik für Gymnasien bzw. Sekundarstufe II an.4
4 Davon befindet sich keines in Bayern. Zu nennen sind hier lt. MUSIK-ALMANACH, a. a. O. (s. Anm. 3), S. 380–392 die Universitäten Potsdam, Bremen, Hamburg, Greifswald (auslaufend), Oldenburg, Osnabrück, Dortmund, Mainz, Magdeburg, Halle a. d. S. Hinzu kommen die GHS Kassel und die TU Chemnitz und TU Dresden.

Dabei ist die Tendenz an den wissenschaftlichen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen rückläufig, besonders in den neuen Bundesländern zugunsten der neu konzipierten Musikhochschulen Rostock, Dresden und Leipzig sowie entsprechender Fachbereiche an den Technischen Universitäten Chemnitz und Dresden.


Hier bietet sich schon ein vielgestaltiges Bild, wenn auch allen Ausbildungsinstituten gemeinsam ist, daß das Fach Ensembleleitung zu den Pflichtveranstaltungen zählt, in denen eine künstlerisch-praktische Teilprüfung des Ersten Staatsexamens abzulegen ist. Einige Beispiele im einzelnen:


- Bremen bietet drei Semester im Hauptstudium an, in denen Chor- und Orchesterleitung gemeinsam behandelt werden, allerdings mit deutlichem Schwerpunkt auf der Chorleitung.

- Osnabrück sieht je zwei Semester in beiden Fächern vor, in der Praxis werden beide Kurse von Hauptfachstudenten belegt (Kapazitätenfrage des Angebots).

- In Dortmund z. B. beläuft sich der Stundenumfang ebenfalls auf je zwei Semester, Chorleitung wird jedoch im Grund-, Orchesterleitung im Hauptstudium angesiedelt.

- An der Gesamthochschule Kassel waren beide Fächer lange Zeit nicht als Pflichtveranstaltungen vorgesehen, seit kurzem sind sie jedoch ebenfalls in der Verteilung mit je zwei Semestern zu einem frei wählbaren Zeitpunkt etabliert.

- Interessant ist auch das Angebot der Universität-Gesamthochschule Wuppertal mit einem „Zusatzangebot Ensembleleitung über vier Semester und einem hochschuleigenen Zeugnis“ nach einem Studium für Sek. I oder Primarstufe.

- Schließlich weist die Universität Mainz mit je acht Semestern Chor- und Orchesterleitung ein zumindest stundenmäßig weit über manche Musikhochschule hinausreichendes Unterrichtsangebot auf.

Bei der thematischen Gliederung einer 2semestrigen Ausbildung gilt es Lehrinhalte, die andernorts für ein vierjähriges Studium konzipiert sind, auf die notwendigsten Anteile zu reduzieren. Was bleibt, ist in erster Linie das rein Handwerkliche, die „Grammatik des Dirigierens“5

5 Bernard Haitink, in: Kondraschin, a. a. O. (s. Anm. 1), S. 10.

und elementares musikalisches Gestalten. Viele Bereiche des Übens, Ausprobierens, Arrangierens, Instrumentierens, ja auch des sozialen und kommunikativen Umgangs mit einem Ensemble, müssen in diesem „Pflichtfach“ radikal ausgegrenzt werden. Sie bleiben dem Interesse und Engagement des Einzelnen überlassen. Daß dann in der Berufspraxis unweigerlich


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