danach gerichtet hat. Spätere
Zeiten mögen anders darüber urteilen und ihre praktischen Schlüsse daraus
ziehen.
Wilhelm Altmann wirkte noch Jahre hindurch unerschüttert fort und brachte,
vornehmlich wiederum zum Ausgange des Gottesdienstes, seine Theorie bald in eine so
exzentrische Art der Darstellung, daß der erklingende Anteil der Tonstücke
immer geringer wurde, bis es dann Wilhelm nach dem Ableben des Fürsten bei
dessen Begräbnis-Feier wagte, eines der berühmtesten Werke des weiterhin
von ihm verehrten B. . . in eine klingende Gestalt zu bringen, welche den von
Wilhelm geforderten, imaginierten Teil, den die Gemeinde zu verrichten hatte,
um ein Vielfaches unterschritt und sich auf nicht viel mehr als ein Prozent
belaufen haben dürfte. Dies wurde auch von Wohlmeinenden als eine Art von
musikalischem Lakonismus betrachtet, der aus dem geachteten Bibliographen einen
organistischen Sonderling machte. Da der greise Kaiser, dem von solchen Taten seines
Wilhelm immer wieder Kunde zugetragen wurden, inzwischen ebenfalls nur noch
wenig äußerte, ja zu manchen Zeiten ganze Tage lang kein Wort sprach, es sei
denn, er hätte die Worte »Ja«, »Nein« und »Wein« hören lassen, konnte es
niemand gelingen, solange der Herrscher des Römischen Reiches dieses selbst
noch mit seinem Leben erfüllte, auch durch die krassesten Schilderungen die
schützende Hand von Wilhelms Haupt abzuziehen, so auch nicht im folgenden
Falle.
Es war die prächtige Passacaglia aus C-Moll, an der sich Wilhelm diesmal versuchte und
die sich in der Spielweise, welche seiner Theorie folgte, auf eine einzige geschriebene
Notenzeile bringen ließ, die dann ohne Ende wiederholt wurde und dabei nach Wilhelms
Lehre den Hörenden zu deren Vorteile die imaginierte Erfindung sämtlicher Variationen
überließ. Dieses endlose, immer gleiche Pedalsolo in getragenem Zeitmaße sollte zudem
die nimmermüde, trauervolle und von allem Weltlichen befreite Klage Wilhelms um
seinen großen vormaligen Gönner hörbar vorstellen, ein Beweis, daß ihm die
Gaben des Nachtragens und der Dankbarkeit in reziproken Anteilen verliehen
waren.