Es reichte also nicht, die Dinge in (einigen) Hochschulen voranzutreiben. Vielmehr galt es, die Schulpraktiker von den neuen Möglichkeiten und Notwendigkeiten im heraufziehenden Medienzeitalter zu überzeugen. Wir versuchten das über vielfältige Publikationen zu erreichen – obwohl viele Lehrer bekanntermaßen gegenüber Neuerungen weitgehend immun sind. (Ich schließe mich da der Bewertung durch Ulrich Günther an, der – sinngemäß – meinte, alles laufe über den Lehrer, – allerdings wäre ohne dessen angemessene Resistenz die Schule auch längst kaputt-erneuert.) 1970 erschien ein dreibändiges Lehrbuch der Musik, das auch für Volksschulen bestimmt war. Das war insofern neu, als es in Volksschulen bisher höchstens Liederbücher gegeben hatte. Eine der Besonderheiten dieses von Helmuth Hopf, Hermann Rauhe und Hildegard Krützfeldt-Junker herausgegebenen Lehrwerks war, daß sich das jeweils erste Kapitel in den drei Bänden den „Musikgeräten“ widmete. Im Text des ersten
Bandes hieß es: „Sicherlich hast Du schon einmal Schallplatten gehört“
– was damals wohl nur in Städten selbstverständlich war. Zur gleichen Zeit entstand ein Sammelband zu Musik und Musikunterricht in der Gesamtschule, der Pläne zu einer Mindestausstattung von Musikräumen enthielt. Natürlich sollten diese Pläne auch für alle anderen Schulen gelten, aber in den neu entstehenden Gesamtschulen bestand die Chance, die Weichen von vornherein richtig zu stellen. Für „normale“ Schulen lieferten wir die Argumente für einzelne Ausstattungsverbesserungen in dem seit 1970 entstehenden Lexikon der Musikpädagogik (in Karteikartenform). – Dieses von Helmuth Hopf initiierte und bald von mir mitgetragene Unternehmen diente wesentlich zwei Zwecken:
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