Wenn die Musik, die zu einem Film geschrieben ist, ihn bei allen Vorführungen in allen Theatern begleitet, dann hat sich's auch gelohnt, sie von vornherein, beginnend mit der Auswahl des Komponisten, in den Arbeitsplan der Produktion als gewichtigen Faktor einzustellen anstatt, wie heute, wenn ausnahmsweise eine Originalmusik in Auftrag gegeben wird, die Sache, bedeutungslos, wie sie ist, mit der linken Hand abzutun. Wenn von Anfang an die Musik als künstlerische Aufgabe so ernst genommen, mit solchem Einsatz an Interesse und Verantwortungswillen betreut wird, wie einem wesentlichen Stück Filmsubstanz zukommt, dann wird normalerweise sich's auch für die Theater lohnen, zu diesem Film just diese Musik und nicht irgendwelchen hastig improvisierten Musikersatz spielen zu lassen.
Soll die Musik für alle in Betracht kommenden Theater ausführbar sein, so ist in jedem Fall nötig, daß die Partitur in zweierlei Fassung geliefert wird: eine Ausgabe für großes Orchester, eine vereinfachte Ausgabe für wechselnde, beliebig kleine Besetzung (nach Art der üblichen Editionen für Salonorchester). Wiederum wird die doppelte Mühe und der entsprechend erhöhte Aufwand für Herstellung und Vervielfältigung des Notenmaterials sich bezahlt machen, wenn nicht nur die Filmpaläste der Großstädte, sondern die bescheidenen und bescheidensten Theater der Vorstadt und der Provinz dieselbe Musik verwenden. Da unsere dirigierenden Illustratoren und illustrierenden Kapellmeister an die Forderung gewöhnt sind, ihre Begleitmusik allen Phasen des Filmgeschehens genau anzupassen, bietet ihnen die Aufgabe, mit einer durchkomponierten Musik zu folgen, grundsätzlich keine neue Schwierigkeit. Und die Qualität der Ausführung orientiert sich automatisch nach den Ansprüchen nicht nur des Dirigenten, sondern des Komponisten (die freilich, dies nebenbei bemerkt, im Geistigen wie im Technischen sich allemal in vernünftigen Grenzen halten müssen); daß künstlerische Leistungsfähigkeit mit dem Leistungsanspruch wächst, ist keine idealistische Hypothese, sondern, Gott sei Dank, Erfahrungstatsache.
Von sekundärer Bedeutung, wie einstweilen noch tausenderlei Detail, bliebe die Frage, ob der Vertrieb der Musik mit dem Filmverleihgeschäft unmittelbar verbunden oder einer selbständigen Stelle vorbehalten werden sollte die entweder zwischen Produktion und Verleiher einzuschalten wäre oder wie dieser, und mit ihm kooperierend, den Verkehr zwischen Produktion und Theater vermittelte. Dem Verleiher
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