- 234 -Kestenberg, Leo (Hrsg.): Kunst und Technik 
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Auseinandersetzungen über Lizenz- und Tarifangelegenheiten führen. Die wichtigsten dieser Auseinandersetzungen erfolgten auf musikalischem Gebiet mit dem “Verband zum Schutze musikalischer Aufführungsrechte für Deutschland” und der “Genossenschaft Deutscher Tonsetzer”, mit denen Generalgenehmigungsverträge geschlossen wurden. Hierdurch hat der Rundfunk das Recht erhalten, sämtliche von den beiden Verbänden verwalteten Werke gegen Zahlung einer jährlichen Pauschallizenz aufzuführen. Auf literarischem Gebiet wurde ein Lizenzvertrag mit der zu diesem Zweck gegründeten “Gesellschaft für Senderechte” geschlossen. Die Lizenz richtet sich nach Zeilenzahl und literarischer Gattung und gestattet den Sendegesellschaften gleichfalls Aufführung, daneben auch noch Funkbearbeitung der von der Gesellschaft vertretenen Werke. Eine vertragliche Regelung wurde ferner mit der “Vereinigung der Bühnenverleger” erzielt, allerdings nicht in der Form einer Generalgenehmigung, sondern lediglich eines Tarifes für die Lizenzzahlung. Bei allen diesen finanziellen Abgeltungen wurde von seiten der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft auf die in den Teilnehmerziffern ausgedrückte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Rundfunkgesellschaften Rücksicht genommen. Die Stellung der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft ist bei allen diesen Abschlüssen keineswegs leicht, da die weitverbreitete Illusion von märchenhaften Reichtümern der Rundfunkgesellschaften auch hier immer wieder zu übertriebenen Forderungen der Gegenseite führt. An dieser Stelle darf bemerkt werden, daß nur vier Gesellschaften: Berlin, Köln, Leipzig und Hamburg, Überschüsse an die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft abführen können, daß die übrigen Gesellschaften aber, trotz der scheinbar hohen Einnahmen, sehr vorsichtig wirtschaften müssen, wenn sie den enormen Ansprüchen an ihre Programme und den sehr hohen Kosten des technischen Senderbetriebes genügen wollen.


Auf der Programmseite der Sendegesellschaften erscheinen heute sechs Hauptgebiete: Musik, Literatur, Vortragswesen, Nachrichtenwesen, aktueller Dienst (Übertragung von Tagesereignissen, Reportagen, Interviews u. dgl.) und schließlich Frauen- und Kindersendungen, die sich immer stärker als geschlossene Programmeinheiten von besonderer Eigenart durchsetzen. Die organisatorische Aufgabe lautete folglich: die einer funkischen Anwendung zugänglichen Leistungen des Theaters, des Konzertbetriebes, der Universität, Volksbildung und auch noch der Volksunterhaltung in geeigneter und verantwortbarer


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