- 223 -Kestenberg, Leo (Hrsg.): Kunst und Technik 
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Ganz anders gestaltete sich die Lage der Reichspost auf dem weitläufigen Gebiet der Wirtschaftsführung und wirtschaftlichen Aufsicht. Schon 1923 hatte man erkannt, daß der ursprüngliche Gedanke, Deutschland von einer Stelle aus zentral mit Rundfunk zu versorgen, aus technischen und anderen Gründen undurchführbar war. Man teilte daraufhin das Reichsgebiet in neun Sendebezirke mit ebenso vielen selbständigen Rundfunkgesellschaften auf, zu denen im Jahre 1926 als zehnte Gesellschaft noch die Deutsche Welle G.m.b.H. hinzukam. In diesen Sendebezirken entwickelte sich nun sehr rasch eine Programmtätigkeit, die ihrerseits wieder neue Verbindungen mit vielen Bereichen des wirtschaftlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und volkserzieherischen Schaffens der Gegenwart aufnahm. Alles dies aber mußte die Reichspost als oberste Wirtschaftsbehörde des Rundfunks zentral beaufsichtigen und leiten. Besonders schwierig war hierbei, daß der Rundfunk auf vielen dieser Gebiete organisatorisches, manchmal sogar rechtliches Neuland betrat und naturgemäß sehr leicht mit bestehenden Einrichtungen in Widerspruch geraten konnte. Die Reichspost sah sich daher vor eine ungewöhnlich schwierige Aufgabe gestellt. Nur ein kleinerer Teil aller dieser neuen Funktionen ließ sich in vorhandenen postalischen Dienstzweigen unterbringen. Der größere Teil war so ausgesprochen privatwirtschaftlich orientiert, daß er auch hier an der postalischen Verwaltungsspitze wieder nach der Beweglichkeit und Selbständigkeit privatwirtschaftlicher Initiative verlangte. Es ist ein großes Verdienst unserer Reichspost, diese Doppelnatur ihrer Tätigkeit als oberste Wirtschaftsbehörde rechtzeitig erkannt und schon 1926 durch Gründung der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft G.m.b.H. auch organisatorisch ausgedrückt zu haben. Alle in die privatwirtschaftliche Sphäre fallenden Angelegenheiten organisatorischer, wirtschaftlicher und technischer Art wurden der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft zur Ausübung übertragen. Umgekehrt haben dann auch die Rundfunkgesellschaften denjenigen Teil ihrer eigenen Tätigkeiten, der einer zentralen Verwaltung bedurfte, an die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft abgegeben.


Welche Fülle von Problemen und Aufgaben sich dadurch für die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft ergeben hat, mögen folgende Stichworte aus ihrem Arbeitsbereich zeigen: Überwachung der Rundfunkgesellschaften auf wirtschaftliche Betriebsführung; Verwaltung der von den Rundfunkgesellschaften erzielten Überschüsse; Finanzausgleich


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