direkt an bestimmte Personen vergeben. Ein typisches
Beispiel ist die Vergabe von Pflichtpraktikumsplätzen an Studierende
aufgrund der Entfernung ihres Wohnortes zum Praktikumsplatz.
Verteilung auf Alternativveranstaltungen nach Anmeldung. Die Studierenden
melden sich für einen Veranstaltungstypen an, für den es mehrere alternative
Einzelveranstaltungen gibt. Die Zuweisung zu den Einzelveranstaltungen
erfolgt entweder zufällig oder nach bestimmten persönlichen Kriterien.
Typisches Beispiel sind Übungsgruppen zu einer Veranstaltung, bei denen
sich Interessierte nicht für eine bestimmte Übungsgruppe eintragen, sondern
zufällig auf parallel stattfindende Übungstermine verteilt werden.
Zulassen
von Anmeldungen für Einzelveranstaltungen. Für jede Veranstaltung wird ein
gesondertes Anmeldeverfahren durchgeführt, mit dem die Plätze zufällig, in
chronologischer Reihenfolge oder nach weiteren Kriterien vergeben werden.
Typisches Beispiel sind Seminare mit einer begrenzten Anzahl an Plätzen,
die unabhängig von anderen Veranstaltungen belegt werden können.
Die Notwendigkeit von Anmeldeverfahren für Veranstaltungen kann sich aus zwei
Umständen begründen. Zum einen kann es notwendig oder wünschenswert sein,
Voraussetzungen und Zugangsberechtigungen vor Beginn der Veranstaltung zu
überprüfen, zum anderen ist es sinnvoll, die Plätze vorab zu vergeben, wenn damit
gerechnet werden muss, dass die Nachfrage das Angebot übersteigen wird, da sonst
organisatorische Probleme entstehen. Elektronische Anmeldeverfahren über eine
Kursmanagementumgebung ersetzen in der Regel etablierte nicht-elektronische
Verfahren wie etwa die persönliche Eintragung in aushängende Teilnehmerlisten, die
persönliche Anmeldung in Sekretariaten oder auf den Einzelfall zugeschnittene nicht
wieder verwendbare elektronische Verfahren.
Aushängende Listen werden häufig missbräuchlich verwendet, etwa indem Namen
bereits Angemeldeter gestrichen werden, indem der eigene Name so eingetragen wird,
dass nicht erkennbar ist, ob er bereits eingetragen wurde, bevor die Liste gefüllt war,
oder indem ganze Listen verschwinden. Das Ergebnis ist in den seltensten Fällen eine
den Anforderungen und Wünschen der Dozenten entsprechende Liste, so dass ein
zweiter, nachgelagerter Auswahlprozess stattfinden muss. Dieser sorgt jedoch aufseiten
der Studierenden häufig für Unmut, weil auch mit erfolgreichem Eintrag in eine noch
nicht gefüllte Liste keine Platzgarantie verbunden ist. Die Alternative ist der
Verzicht auf ein zweites Auswahlverfahren; sie ist in der Regel mit überfüllten
Veranstaltungen und verschlechterten Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten
verbunden.
Persönliche Anmeldungen in Sekretariaten sind an meist eng begrenzte Zeiten
gebunden, zu denen ein persönliches Erscheinen am Studienort erforderlich ist. Da
Anmeldungen häufig in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Semesters erfolgen
müssen, ist es nicht allen Studierenden in gleicher Weise möglich, diese Termine
wahrzunehmen. Bei stark nachgefragten Veranstaltungen kann es überdies zu langen
Wartezeiten bei der persönlichen Anmeldung kommen. Veranstaltungsspezifische
elektronische Anmeldeverfahren werden häufig mit Erfolg eingesetzt, stellen allerdings
erhöhte Anforderungen an die Bekanntmachung des Verfahrens unter
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