- 6 -Greßhöner, Kristine / Thelen, Tobias (Hrsg.): Good Practice: Netzbasiertes Lehren und Lernen an Universitäten  
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direkt an bestimmte Personen vergeben. Ein typisches Beispiel ist die Vergabe von Pflichtpraktikumsplätzen an Studierende aufgrund der Entfernung ihres Wohnortes zum Praktikumsplatz.
  • Verteilung auf Alternativveranstaltungen nach Anmeldung. Die Studierenden melden sich für einen Veranstaltungstypen an, für den es mehrere alternative Einzelveranstaltungen gibt. Die Zuweisung zu den Einzelveranstaltungen erfolgt entweder zufällig oder nach bestimmten persönlichen Kriterien. Typisches Beispiel sind Übungsgruppen zu einer Veranstaltung, bei denen sich Interessierte nicht für eine bestimmte Übungsgruppe eintragen, sondern zufällig auf parallel stattfindende Übungstermine verteilt werden.
  • Zulassen von Anmeldungen für Einzelveranstaltungen. Für jede Veranstaltung wird ein gesondertes Anmeldeverfahren durchgeführt, mit dem die Plätze zufällig, in chronologischer Reihenfolge oder nach weiteren Kriterien vergeben werden. Typisches Beispiel sind Seminare mit einer begrenzten Anzahl an Plätzen, die unabhängig von anderen Veranstaltungen belegt werden können.
  • Die Notwendigkeit von Anmeldeverfahren für Veranstaltungen kann sich aus zwei Umständen begründen. Zum einen kann es notwendig oder wünschenswert sein, Voraussetzungen und Zugangsberechtigungen vor Beginn der Veranstaltung zu überprüfen, zum anderen ist es sinnvoll, die Plätze vorab zu vergeben, wenn damit gerechnet werden muss, dass die Nachfrage das Angebot übersteigen wird, da sonst organisatorische Probleme entstehen. Elektronische Anmeldeverfahren über eine Kursmanagementumgebung ersetzen in der Regel etablierte nicht-elektronische Verfahren wie etwa die persönliche Eintragung in aushängende Teilnehmerlisten, die persönliche Anmeldung in Sekretariaten oder auf den Einzelfall zugeschnittene nicht wieder verwendbare elektronische Verfahren.

    Aushängende Listen werden häufig missbräuchlich verwendet, etwa indem Namen bereits Angemeldeter gestrichen werden, indem der eigene Name so eingetragen wird, dass nicht erkennbar ist, ob er bereits eingetragen wurde, bevor die Liste gefüllt war, oder indem ganze Listen verschwinden. Das Ergebnis ist in den seltensten Fällen eine den Anforderungen und Wünschen der Dozenten entsprechende Liste, so dass ein zweiter, nachgelagerter Auswahlprozess stattfinden muss. Dieser sorgt jedoch aufseiten der Studierenden häufig für Unmut, weil auch mit erfolgreichem Eintrag in eine noch nicht gefüllte Liste keine Platzgarantie verbunden ist. Die Alternative ist der Verzicht auf ein zweites Auswahlverfahren; sie ist in der Regel mit überfüllten Veranstaltungen und verschlechterten Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten verbunden.

    Persönliche Anmeldungen in Sekretariaten sind an meist eng begrenzte Zeiten gebunden, zu denen ein persönliches Erscheinen am Studienort erforderlich ist. Da Anmeldungen häufig in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des Semesters erfolgen müssen, ist es nicht allen Studierenden in gleicher Weise möglich, diese Termine wahrzunehmen. Bei stark nachgefragten Veranstaltungen kann es überdies zu langen Wartezeiten bei der persönlichen Anmeldung kommen. Veranstaltungsspezifische elektronische Anmeldeverfahren werden häufig mit Erfolg eingesetzt, stellen allerdings erhöhte Anforderungen an die Bekanntmachung des Verfahrens unter


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