- 12 -Greßhöner, Kristine / Thelen, Tobias (Hrsg.): Good Practice: Netzbasiertes Lehren und Lernen an Universitäten  
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  • Maximale Teilnehmerzahl: Die Höchstzahl über das Teilnahmeverfahren zu vergebener Plätze. Vom Dozenten manuell aufgenommene Teilnehmer zählen nicht zu dieser Höchstzahl (s. Beispiel unten).
  • Vergabe nach Anmeldereihenfolge oder nach Losverfahren: Bei Anmeldungen nach Losverfahren gibt es einen Loszeitpunkt, zu dem aus allen Teilnahmeinteressierten die direkt aufgenommenen Teilnehmer ausgelost und unter den verbliebenen eine zufällige Wartelistenreihenfolge gebildet wird. Verfahren nach Anmeldereihenfolge füllen die Plätze der Veranstaltung so lange, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist und vergibt anschließend chronologisch Wartelistenplätze. Trägt sich ein Teilnehmer aus der Liste der Zugelassenen aus, oder wird vom Dozenten manuell entfernt, rückt automatisch der erste auf der Warteliste nach.
  • Kontingentierung bzgl. einzelner Studiengänge. In der Göttinger Implementation von Stud.IP ist die Möglichkeit vorgesehen, Plätze an Studierende bestimmter Studiengänge in relativer Gewichtung zu vergeben. Diese Möglichkeit wird in Osnabrück nicht genutzt, da zum einen die Differenzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen (so fehlt die Möglichkeit, ohne kombinatorische Auflistung aller Möglichkeiten den angestrebten Abschluss mit in die Studiengangsinformationen mit aufzunehmen) und zum anderen die vorhandene Selbstzuordnung zu Studiengängen nicht erwünscht war. Zukünftig werden Studiengangsinformationen direkt aus der Datenbank des Studentensekretariates importiert.
  • Direkte Eintragung oder vorläufige Eintragung in eine spezielle »Zwischenliste«, aus der heraus Teilnahmeinteressierte manuell, z.B. nach Eingang einer Teilnahmegebühr, endgültig aufgenommen werden. Aus Sicht der anderen Optionen unterscheidet sich die »Zwischenliste« nicht von der endgültigen Liste, so dass eine Maximalzahl von 40 Teilnehmern auch dann erreicht ist, wenn 20 Teilnehmer endgültig und 20 vorläufig aufgenommen wurden. Nach Aktivierung der Option »vorläufiger Eintrag« besteht die Möglichkeit einen zusätzlichen Hinweistext einzugeben, den Teilnahmeinteressierte noch einmal getrennt bestätigen müssen. Dies kann z.B. eine Zahlungsaufforderung sein, der Hinweis, dass die Eintragung erst nach Erfüllung weiterer Auflagen wirksam wird, etc.
  • 4.3 Schulungsbedarf

    Bei elektronischen Anmeldeverfahren stehen sich entgegengesetzte Anforderungen an die Einfachheit gegenüber. Für Studierende muss die Vorgehensweise transparent und der Anmeldevorgang einfach und für die Lehrenden schnell und flexibel konfigurierbar sein. Das relativ komplexe Zusammenspiel von Anmeldezeiträumen, Platzkontingenten, Wartelisten, dem Konzept vorläufiger Eintragung und weiteren Fragen wie der nach Abmeldungen, Nachrückverfahren etc. hat sich als schwierig zu vermitteln erwiesen. Es ist nach unseren Erfahrungen nicht möglich, Schulungen für


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