Maximale Teilnehmerzahl: Die Höchstzahl über das Teilnahmeverfahren zu
vergebener Plätze. Vom Dozenten manuell aufgenommene Teilnehmer zählen
nicht zu dieser Höchstzahl (s. Beispiel unten).
Vergabe nach Anmeldereihenfolge oder nach Losverfahren: Bei Anmeldungen
nach Losverfahren gibt es einen Loszeitpunkt, zu dem aus allen
Teilnahmeinteressierten die direkt aufgenommenen Teilnehmer ausgelost und
unter den verbliebenen eine zufällige Wartelistenreihenfolge gebildet wird.
Verfahren nach Anmeldereihenfolge füllen die Plätze der Veranstaltung so
lange, bis die maximale Teilnehmerzahl erreicht ist und vergibt anschließend
chronologisch Wartelistenplätze. Trägt sich ein Teilnehmer aus der Liste
der Zugelassenen aus, oder wird vom Dozenten manuell entfernt, rückt
automatisch der erste auf der Warteliste nach.
Kontingentierung bzgl. einzelner Studiengänge. In der Göttinger
Implementation von Stud.IP ist die Möglichkeit vorgesehen, Plätze an
Studierende bestimmter Studiengänge in relativer Gewichtung zu vergeben.
Diese Möglichkeit wird in Osnabrück nicht genutzt, da zum einen die
Differenzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen (so fehlt die Möglichkeit, ohne
kombinatorische Auflistung aller Möglichkeiten den angestrebten Abschluss
mit in die Studiengangsinformationen mit aufzunehmen) und zum anderen
die vorhandene Selbstzuordnung zu Studiengängen nicht erwünscht war.
Zukünftig werden Studiengangsinformationen direkt aus der Datenbank des
Studentensekretariates importiert.
Direkte
Eintragung oder vorläufige Eintragung in eine spezielle »Zwischenliste«,
aus der heraus Teilnahmeinteressierte manuell, z.B. nach Eingang einer
Teilnahmegebühr, endgültig aufgenommen werden. Aus Sicht der anderen
Optionen unterscheidet sich die »Zwischenliste« nicht von der endgültigen
Liste, so dass eine Maximalzahl von 40 Teilnehmern auch dann erreicht
ist, wenn 20 Teilnehmer endgültig und 20 vorläufig aufgenommen wurden.
Nach Aktivierung der Option »vorläufiger Eintrag« besteht die Möglichkeit
einen zusätzlichen Hinweistext einzugeben, den Teilnahmeinteressierte noch
einmal getrennt bestätigen müssen. Dies kann z.B. eine Zahlungsaufforderung
sein, der Hinweis, dass die Eintragung erst nach Erfüllung weiterer Auflagen
wirksam wird, etc.
4.3 Schulungsbedarf
Bei elektronischen Anmeldeverfahren stehen sich entgegengesetzte Anforderungen an die
Einfachheit gegenüber. Für Studierende muss die Vorgehensweise transparent und der
Anmeldevorgang einfach und für die Lehrenden schnell und flexibel konfigurierbar sein.
Das relativ komplexe Zusammenspiel von Anmeldezeiträumen, Platzkontingenten,
Wartelisten, dem Konzept vorläufiger Eintragung und weiteren Fragen wie der nach
Abmeldungen, Nachrückverfahren etc. hat sich als schwierig zu vermitteln erwiesen. Es
ist nach unseren Erfahrungen nicht möglich, Schulungen für
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