- 288 -Wollermann, Tobias: Musik und Medium 
  Erste Seite (i) Vorherige Seite (287)Nächste Seite (289) Letzte Seite (360)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 

  • Online-shopping, das dem Kunden die Möglichkeit einräumt, die Musik online Probe zu hören und anschließend den physischen Träger auch online zu bestellen (sog. mailorder-systeme);
  • Live-Übertragungen, d.h. Konzerte, Veranstaltungen in Diskotheken, die einem großen Publikum weltweit angeboten werden.
  • Nach dieser Neuordnung wurden entsprechend die Tarife für die Nutzung von Musikwerken im Internet überarbeitet und angepasst:134

    134Vgl. dazu Absatz 3.2 von [Kreile und Becker(2004a)].

    »Nach sorgfältiger Beobachtung des Marktes, intensiven Gesprächen und Verhandlungen mit den neuen Nutzern sowie nach Untersuchung der bestehenden GEMA-Tarife daraufhin, welche der bisherigen Grundsätze der Tarifgestaltung im digitalen Zeitalter noch adäquat sind, hat die GEMA vier »Online-Tarife« im Bundesanzeiger vom 9. Juni 2001 (Bundesanzeiger Nr. 106 vom 9.6.2001, S. 11 472 und 11 473) veröffentlicht. Es versteht sich, dass die Tarife vor ihrer Veröffentlichung mit repräsentativen Vertretern von GEMA-Mitgliedern, Komponisten, Textdichtern und beider Verleger, beraten und im Tarifausschuß und Aufsichtsrat der GEMA beschlossen wurden.«

    Hatte man sich durch die Umstrukturierungen und Neuordnungen darauf vorbereitet, neue finanzielle Quellen durch die Digitalisierung und das Internet zu erschließen, blieb jedoch der kommerzielle Erfolg der Nutzung von Musik im Internet bislang weitgehend aus. Die große Ausnahme stellen die Ruftonmelodien, im allgemeinen Sprachgebrauch auch ›Handy-Klingeltöne‹ genannt, dar.135

    135Am 29. und 30. Juni fand in Berlin die GEMA-Mitgliederversammlung statt. Hier wurde u. a. auch die Jahresbilanz 2003 vorgestellt. In einer Pressemitteilung heißt es: »Bemerkenswert ist die Steigerung bei der Lizenzierung der Ruftonmelodien um fast 300 %, der Ertrag von EUR 5,4 Mio. zeigt, dass auch das digitale Umfeld beginnt, einen Beitrag zum Gesamtergebnis der GEMA zu liefern.« Vgl. dazu http://www.gema.de/kommunikation/pressemitteilungen/pm20040628.shtml.
    Fast jeder Fernsehzuschauer wird in entsprechenden Programmen, die auf die entsprechende Zielgruppe ›Jugendliche‹ ausgerichtet sind, zum großen Teil massiv mit Werbung für Ruftonmelodien konfrontiert. Im Internet gibt es inzwischen einige Handy-Portale, die z. T. bis zu 5 Euro für eine Ruftonmelodie verlangen. Auch hier hat die GEMA reagiert und entsprechende Anpassungen vorgenommen.136
    136Die entsprechenden Vergütungen, Rechte und GEMA-Tarife für Ruftonmelodien finden sich in Abschnitt 3.3 von [Kreile und Becker(2004a)]. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf das im epOs-Verlag erschienene Buch »Handymusik – Klangkunst und ›mobile devices‹« von Frauke Behrendt hingewiesen. Vgl. dazu [Behrendt(2005)].

    Im Folgenden sei noch auf einen besonders problematischen und für die vorliegende Arbeit durchaus sehr wichtigen Punkt eingegangen. Wie bereits auf Seite 287 festgestellt, gestaltet sich der Rechteerwerb für Multimediaprogramme alles andere als leicht. Multimediaprogramme sind im Wesentlichen durch drei wichtige Eigenschaften charakterisiert:

    • Durch die Digitalisierung wird es möglich, eine Vielzahl von Medien in einen einheitlichen Datencode umzuwandeln.
    • Die Digitalisierung ermöglicht zudem eine Integration der unterschiedlichen Medien auf einer Plattform (z. B. einer DVD).


    Erste Seite (i) Vorherige Seite (287)Nächste Seite (289) Letzte Seite (360)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 
    - 288 -Wollermann, Tobias: Musik und Medium