Online-shopping, das dem Kunden die Möglichkeit einräumt, die Musik online Probe
zu hören und anschließend den physischen Träger auch online zu bestellen (sog.
mailorder-systeme);
Live-Übertragungen, d.h. Konzerte, Veranstaltungen in Diskotheken, die einem
großen Publikum weltweit angeboten werden.
Nach dieser Neuordnung wurden entsprechend die Tarife für
die Nutzung von Musikwerken im Internet überarbeitet und
angepasst:134
»Nach sorgfältiger Beobachtung des Marktes, intensiven Gesprächen und
Verhandlungen mit den neuen Nutzern sowie nach Untersuchung der
bestehenden GEMA-Tarife daraufhin, welche der bisherigen Grundsätze der
Tarifgestaltung im digitalen Zeitalter noch adäquat sind, hat die GEMA vier
»Online-Tarife« im Bundesanzeiger vom 9. Juni 2001 (Bundesanzeiger Nr.
106 vom 9.6.2001, S. 11 472 und 11 473) veröffentlicht. Es versteht sich,
dass die Tarife vor ihrer Veröffentlichung mit repräsentativen Vertretern
von GEMA-Mitgliedern, Komponisten, Textdichtern und beider Verleger,
beraten und im Tarifausschuß und Aufsichtsrat der GEMA beschlossen
wurden.«
Hatte man sich durch die Umstrukturierungen und Neuordnungen darauf
vorbereitet, neue finanzielle Quellen durch die Digitalisierung und das Internet
zu erschließen, blieb jedoch der kommerzielle Erfolg der Nutzung von
Musik im Internet bislang weitgehend aus. Die große Ausnahme stellen die
Ruftonmelodien, im allgemeinen Sprachgebrauch auch ›Handy-Klingeltöne‹ genannt,
dar.135
Am 29. und 30. Juni fand in Berlin die GEMA-Mitgliederversammlung statt. Hier wurde u. a.
auch die Jahresbilanz 2003 vorgestellt. In einer Pressemitteilung heißt es: »Bemerkenswert ist die
Steigerung bei der Lizenzierung der Ruftonmelodien um fast 300 %, der Ertrag von EUR 5,4 Mio.
zeigt, dass auch das digitale Umfeld beginnt, einen Beitrag zum Gesamtergebnis der GEMA zu
liefern.« Vgl. dazu http://www.gema.de/kommunikation/pressemitteilungen/pm20040628.shtml.
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Fast jeder Fernsehzuschauer wird in entsprechenden Programmen, die auf die
entsprechende Zielgruppe ›Jugendliche‹ ausgerichtet sind, zum großen Teil
massiv mit Werbung für Ruftonmelodien konfrontiert. Im Internet gibt es
inzwischen einige Handy-Portale, die z. T. bis zu 5 Euro für eine Ruftonmelodie
verlangen. Auch hier hat die GEMA reagiert und entsprechende Anpassungen
vorgenommen.136
Die entsprechenden Vergütungen, Rechte und GEMA-Tarife für Ruftonmelodien finden sich in
Abschnitt 3.3 von [Kreile und Becker(2004a)]. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf das im
epOs-Verlag erschienene Buch »Handymusik – Klangkunst und ›mobile devices‹« von Frauke
Behrendt hingewiesen. Vgl. dazu [Behrendt(2005)].
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Im Folgenden sei noch auf einen besonders problematischen und für die vorliegende
Arbeit durchaus sehr wichtigen Punkt eingegangen. Wie bereits auf Seite 287
festgestellt, gestaltet sich der Rechteerwerb für Multimediaprogramme alles andere als
leicht. Multimediaprogramme sind im Wesentlichen durch drei wichtige Eigenschaften
charakterisiert:
- Durch die Digitalisierung wird es möglich, eine Vielzahl von Medien in einen
einheitlichen Datencode umzuwandeln.
- Die Digitalisierung ermöglicht zudem eine Integration der unterschiedlichen Medien
auf einer Plattform (z. B. einer DVD).
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