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Eindeutig verboten ist es jedoch, MP3-Dateien über Tauschbörsen zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, denn dies stellt juristisch keine Vervielfältigung, sondern eine öffentliche Wiedergabe dar.44
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Nach der Meinung von Hartmut Spiesecke ist daher auch der Download einer MP3-Datei mittels Tauschbörsen illegal:
»Wir [möchten] gerne, [...] dass im UrhG klar gestellt wird, dass man aus illegalen Quellen keine legalen Kopien anfertigen darf. Dies würde nämlich deutlich machen, [...] dass es natürlich keine Privatkopie ist, wenn man bei KaZaA [Tauschbörse] einen Download macht, schon deswegen, weil Internet per definitionem kein privater Raum ist. Und dann wird auch klar, dass man diese Kopien, wenn man sie einmal gemacht hat, nicht legal weitergeben darf. An dieser Stelle würde uns eine Regelung, die bedeutet: ›Aus illegalen Quellen gibt es keine legalen Kopien‹, einfach helfen, dass man nicht wie Hehlerware einmal etwas klaut und es anschließend legal weiterverkaufen kann. [...] Um es ganz deutlich zu sagen: Das ist eins unserer Probleme, dass ganz klar ist, dass das illegale Anbieten von Musik nicht zulässig ist, aber was jemand macht, der da downloaded, ist rechtlich keinesfalls geklärt.«46
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Es bleibt also abzuwarten, ob und wie die Gesetzesvorlage zur Novellierung des Urheberrechts noch geändert wird. Bisher kann über die rechtliche Lage des Downloads von MP3-Dateien keine eindeutige Aussage gemacht werden. Es ist jedoch kein Fall bekannt, in dem sich Nutzer von Tauschbörsen vor Gericht hätten verantworten müssen.