- 61 -Strack, Jan: Musikwirtschaft und Internet 
  Erste Seite (i) Vorherige Seite (60)Nächste Seite (62) Letzte Seite (127)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 

vervielfältigen darf, ist es erlaubt, die auf der CD befindlichen musikalischen Werke in MP3-Dateien umzuwandeln. Dabei darf man laut ständiger Rechtsprechung bis zu sieben Vervielfältigungsstücke selbst herstellen oder durch Dritte herstellen lassen.43
43
Vgl. Weinknecht, Jürgen: Rechtslage bei MP3-Daten. http://www.weinknecht.de/mp3.htm [Stand: 13.03.2002]
Im bisherigen Wortlaut des UrhG wird dabei keine Einschränkung hinsichtlich der Kopiervorlage unternommen. Dies bedeutet, dass man nicht zwangsläufig selbst Besitzer der zu kopierenden CD sein muss. Auch der Download einer MP3-Datei aus dem Internet ist nicht eindeutig illegal. Es handelt sich hierbei um eine juristische Grauzone, die auch im bisherigen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Urheberrechts nicht geregelt wird.

Eindeutig verboten ist es jedoch, MP3-Dateien über Tauschbörsen zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, denn dies stellt juristisch keine Vervielfältigung, sondern eine öffentliche Wiedergabe dar.44

44
Haug, Sonja und Weber, Karsten: Kaufen, Tauschen, Teilen. S. 20
Hierzu ist generell die Zustimmung der Urheber des Musikstückes (Komponist/Textdichter), der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller notwendig.45
45
Vgl. Weinknecht, Jürgen: Rechtslage bei MP3-Daten.

Nach der Meinung von Hartmut Spiesecke ist daher auch der Download einer MP3-Datei mittels Tauschbörsen illegal:

»Wir [möchten] gerne, [...] dass im UrhG klar gestellt wird, dass man aus illegalen Quellen keine legalen Kopien anfertigen darf. Dies würde nämlich deutlich machen, [...] dass es natürlich keine Privatkopie ist, wenn man bei KaZaA [Tauschbörse] einen Download macht, schon deswegen, weil Internet per definitionem kein privater Raum ist. Und dann wird auch klar, dass man diese Kopien, wenn man sie einmal gemacht hat, nicht legal weitergeben darf. An dieser Stelle würde uns eine Regelung, die bedeutet: ›Aus illegalen Quellen gibt es keine legalen Kopien‹, einfach helfen, dass man nicht wie Hehlerware einmal etwas klaut und es anschließend legal weiterverkaufen kann. [...] Um es ganz deutlich zu sagen: Das ist eins unserer Probleme, dass ganz klar ist, dass das illegale Anbieten von Musik nicht zulässig ist, aber was jemand macht, der da downloaded, ist rechtlich keinesfalls geklärt.«46

46
Interview mit Dr. Hartmut Spiesecke (Pressesprecher des Bundesverbands der phonographischen Wirtschaft e.V.) vom 22.11.2002. Das gesamte Interview befindet sich in Anhang (A) dieser Arbeit.

Es bleibt also abzuwarten, ob und wie die Gesetzesvorlage zur Novellierung des Urheberrechts noch geändert wird. Bisher kann über die rechtliche Lage des Downloads von MP3-Dateien keine eindeutige Aussage gemacht werden. Es ist jedoch kein Fall bekannt, in dem sich Nutzer von Tauschbörsen vor Gericht hätten verantworten müssen.


Erste Seite (i) Vorherige Seite (60)Nächste Seite (62) Letzte Seite (127)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 
- 61 -Strack, Jan: Musikwirtschaft und Internet