1. Einleitung1.1. Thematische EingrenzungDas Thema »Musikwirtschaft und Internet« umfasst ein sehr weites Feld, sodass thematische Eingrenzungen unerlässlich sind, um den Rahmen dieser Magisterarbeit nicht zu sprengen und eine adäquate Fragestellung zu finden. Im Folgenden werden daher die Begriffe »Musikwirtschaft« und »Internet« untersucht und in ihrem Geltungsbereich für diese Arbeit eingegrenzt.
1.1.1. MusikwirtschaftNach Peter Wicke umfasst der Begriff der Musikwirtschaft »alle Wirtschaftsbetriebe sowie öffentliche und private Aktivitäten [. . . ], die zum Zweck des Einkommenserwerbs im Rahmen der Schaffung, Verbreitung und Erhaltung von Musik Leistungen erbringen oder Produkte herstellen.«1
Marlies Hummel grenzt ganz ähnlich einen Kernbereich der Musikwirtschaft ab, der sich »ausschließlich mit der Produktion, Verwertung, Darbietung und Verteilung von Musik befaßt.«2
Der Begriff »Musikindustrie« ist nach Wicke dem der »Musikwirtschaft« untergeordnet und beschreibt die im 20. Jahrhundert einsetzende industriell organisierte Herstellung musikbezogener Trägermedien und deren massenhafte Verbreitung. Er müsse jedoch strikt auf die mediale Infrastruktur begrenzt bleiben und beziehe sich nicht in einem kulturkritisch-metaphorischen Sinn auf das für industrielle Produktionsvorgänge charakteristische Gesetz der Serie, Standardisierung und Stereotypisierung. Die Musikindustrie umfasse den gesamten Produktkreislauf medialer Träger und schließe daher die Massenmedien Rundfunk und Fernsehen ebenso mit ein wie den Handelssektor und die diversen Begleiterscheinungen wie Werbung und Zeitschriften.4
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