4. Zur dramaturgischen Funktionalität von Filmmusik
Diskussionen um den Beitrag, den Musik für den Film leistet, gehören zu den wesentlichen
Bestandteilen der einschlägigen Literatur über Filmmusik: Welche Funktionen kann und
soll Musik im Film überhaupt übernehmen? Versuche, Techniken und Intentionen von
Filmmusik zu systematisieren, werden dadurch legitimiert, daß Musik im Film als
funktionale Musik angesehen werden muß, die angemessene Analysekriterien
verlangt. Eggebrecht definiert funktionale Musik als eine Musik, die »auf eine
bestimmte Funktion (Aufgabe, Dienstleistung) bezogen ist: Musik, deren Produktion
bzw. Reproduktion sich versteht und zu verstehen ist wesentlich in intendierter
Abhängigkeit von einem konkreten Zweck, in Erfüllung einer Verrichtung (lat.
functio).«1
1 Hans Heinrich Eggebrecht: »Funktionale Musik.« Archiv für Musikwissenschaft 30
(1973) 4.
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Analysekriterien von Filmmusik ergeben sich bereits durch die innere Struktur der
Musik, die durch die Zuordnung der Inhalte auf der visuellen Ebene bestimmt wird und
ihr dadurch die »functio« einer Vermittlerin spezifischer Filminhalte in Form einer
Verständigung zwischen Komponist und Zuschauer mit musikalischen Mitteln verliehen
wird. Nach Kloppenburg ist dieser Methodenansatz als funktional zu bezeichnen. Gefragt
wird nach den Zwecken und den adäquaten Mitteln der Musik, ihren Zweck zu erfüllen.
Um eine Antwort auf die noch zu erläuternde These der »semantischen Beschriftung
durch autonome Musik« zu finden, ist im Ansatz von implizierten Intentionen von
Filmmusik überhaupt auszugehen.
Funktionen von Filmmusik sind jeweils aus dem Verhältnis von der musikalischen Struktur der
takes in ihrem historischen Kontext und den von ihr unterlegten Bildern als filmischer Kontext zu
interpretieren2
2 Kloppenburg 1986, S. 38.
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– ein funktionaler Methodenansatz von Kloppenburg, den die folgenden Untersuchungen
der Filme für sich in Anspruch nehmen. In der Filmliteratur finden sich zahlreiche
Systematisierungsversuche möglicher Funktionen von Filmmusik, die bei den
nachstehenden Filmbeispielen als Orientierung dienen sollen. Hier soll überprüft werden,
ob sich ein Zusammenhang herstellen läßt zwischen den aus den allgemeinen
Phänomenen der Filmmusik hergeleiteten möglichen Funktionen von Filmmusik und
dem spezifischen Verhältnis zum Bild im Filmbeispiel, d.h. aus dem Verhältnis der
filmischen Dramaturgie zur musikalischen Dramaturgie. Es sei jedoch an dieser
Stelle darauf hingewiesen, daß bei der folgenden Zusammenfassung theoretischer
Systematisierungsversuche von Funktionen kein »Funktionenkatalog« erstellt werden
soll, wie Lissa sich dies in ihren durch ihre Ausführlichkeit eher unübersichtlichen
Ausführungen vorbehält.
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