Komponierten. Es ergibt sich durch die beiden Wendepunkte eine Einteilung in drei
Perioden:
1. Die Zeit bis um 1800: Der Komponist steht in aller Regel in Diensten von Hof,
Kirche oder Stadt und ist in seinem Schaffen an die Vorstellungen des jeweiligen
Dienstherren gebunden. Seine Musik ist an Funktionen orientiert, wie etwa
an liturgischen Aufgaben, an höfischer Repräsentation und gesellschaftlicher
Unterhaltung.
2. Die Zeit nach 1800: Zunehmend löst sich der Komponist von jeglicher Abhängigkeit.
Der späte Mozart, der späte Haydn und vor allem Beethoven stehen am Beginn dieser
Entwicklung. Sie können ihren Lebensunterhalt mindestens teilweise durch ihre
Kompositionen bestreiten und sind in der Gestaltung ihrer Werke weitestgehend frei.
Gleichzeitig wächst die Idee der autonomen Musik zur herrschenden Ästhetik heran.
Musik ist demnach von jeglicher Funktion gelöst und sieht ihren Zweck nur in sich
selbst. Es entsteht die Idee der absoluten Musik, nach der die Komposition
nichts Gegenständliches oder Benennbares zum Ausdruck bringt, sondern nur an
innermusikalischen Prozessen orientiert sein soll. Zentrale Gattungen sind die Sinfonie,
die Sonate und die Kammermusik.
3. Die Zeit ab 1930: In bewußter Abkehr zur absoluten und autonomen Musik entsteht
eine Kompositionsrichtung, die später als »engagierte Musik« bezeichnet wird. Vor allem
im politisch linken Umfeld sehen die Komponisten ihre Aufgabe darin, mit ihren Werken
auf soziale und politische Mißstände aufmerksam zu machen. Zunächst handelt es sich
dabei um die Unterstützung der Arbeiterklasse in ihren Forderungen. Dann tritt
zunehmend der Kampf gegen den internationalen Faschismus in den Mittelpunkt. Nach
dem zweiten Weltkrieg entsteht als neuer Schwerpunkt das Engagement für
linksorientierte Staaten gegen die »imperialistische« Bedrohung und der Einsatz für die
Abschaffung von Diktatur.
Kompositionen mit Friedensthematik finden sich in der ersten und dritten Periode, in
der zweiten, der Klassik und Romantik, dagegen kaum. Das hat klar benennbare
Gründe:
In der ersten Periode bis 1800 muß der Komponist den musikalischen Bedürfnissen und
Forderungen seines Dienstherrn Folge leisten. Will der Dienstherr Frieden feiern, muß
der Komponist dafür Musik schaffen. Eine Friedensfeier war in dieser Zeit in der Regel
identisch mit einer Sieges- oder Erfolgsfeier. Nach einer militärischen Schlacht, aus der
eine Macht als Sieger hervorging, diktierte diese die Bedingungen des Friedens und
feierte denselben. Die unterlegene Macht feierte den Frieden nicht. In dem Maße, wie der
Dienstherr in Kriegsgeschäfte verwickelt war und Siege hervorbrachte, schuf dessen
Hofmusiker