- 101 -Kinzler, Hartmuth (Hrsg.): Musik und Leben 
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Verdi: Die sizilianische Vesper
Verdi: Don Carlos
Verdi: Aida
Wagner: Rienzi
Wagner: Der fliegende Holländer
Wagner: Lohengrin
Wagner: Die Meistersinger
Weill: Die Dreigroschenoper
Zimmermann: Die Soldaten

Sicher muß die Liste als unvollkommen angesehen: Einerseits lassen sich noch weitere relevante Werke hinzufügen, andererseits fallen Werke bei genauerer Überlegung schnell heraus. Aber es war die Arbeitsgrundlage der Expertenkommission.

Die zweite Entscheidung bestand darin, daß alle Teilnehmer auf den gleichen Kenntnisstand gebracht werden mußten, also alle 38 Opern vom Inhalt her kennen mußten. Zur besseren Orientierung wurde ein Kriterienkatalog erarbeitet, der nach einiger Diskussion so aussah, wie es die Abbildung auf der folgenden Seite zeigt.

Dieser auszufüllende Kriterienkatalog diente als Grundlage für die Kurzpräsentation jeder Oper, die in gut 10 Minuten von jeweils einem Mitglied der Expertenkommission durchgeführt wurde, weitgehend mit Rückfragen oder kurzer Diskussion. Diese Arbeit erstreckte sich auf fünf vollständige Seminarsitzungen. Durch die Kürze der Präsentation und die Orientierung am Kriterienkatalog blieb die Gefahr der Stereotypie und Langeweile weitgehend gebannt. Die nachfolgende Arbeit sollte darin bestehen, mittels Wahlverfahren eine Auswahl von etwa fünf Opern zu treffen, die in die engere Auswahl kommen und genauer betrachtet werden sollten. Jeder Studierende mußte also eine individuelle Auswahl treffen. Schließlich nahmen die Seminarteilnehmer/-innen die Gelegenheit wahr, eine große Anzahl von Opern vom Inhalt her kennenzulernen. In der Anwendung erwies sich der Kriterienkatalog als nochmals revisionsbedürftig: So war unklar, was mit dem Kriterium innovativ gemeint sei: innovativ in der Zeit der Entstehung oder bis heute? Aber als Grundlage der Entscheidungsfindung blieb die Vorlage doch geeignet, weshalb auf eine nochmalige Umarbeitung aus Zeitgründen verzichtet wurde.

Nach dem Ende der Präsentation entschied die Kommission, ohne weitere Diskussion zur Abstimmung zu kommen. Das Wahlverfahren wurde dahingehend festgelegt, daß jeder Wähler ein Konto von 5 Punkten habe, die er kumulativ oder selektiv verteilen könne.


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