- 419 -Kinzler, Hartmuth (Hrsg.): Vermittelte Musik 
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mit Otto Dienel außerhalb der Schule wurde berichtet, wobei Friedrich Vogler sowohl als Geiger als auch als Klavierspieler Erfahrungen sammeln konnte. Von Otto Dienel herausgegeben existiert im Nachlaß eine Sammlung Patriotische Lieder für Maennerchor, die Friedrich Vogler offensichtlich in einer Berliner Buchhandlung erworben hatte2
2 Otto Dienel, Patriotische Lieder für Maennerchor componiert und Herrn Provinzial-Schulrat F. Wetzel in Hochachtung und Dankbarkeit gewidmet von Otto Dienel, Quedlinburg o. J.

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Im Anschluß an die erste Prüfung für Volksschullehrer beschäftigte ihn die Schul=Deputation des Magistrats zu Berlin als „Hülfslehrer“ an der 147. Gemeinde-Schule mit 28 Lehrerstunden. Die Anweisungen sind strikt und detailliert handschriftlich gegeben:


Sie wollen sich sofort zum städtischen Schulinspektor Herrn Dr. Zwick, in seiner Sprechstunde, sowie dem Rektorats-Verwalter Herrn Lops, Grenzstraße 8, behufs Ihrer Einweisung vorstellen.

Wir behalten uns Ihre jederzeitige Entlassung vor.

Das Honorar können Sie mit monatlich 100 M vom 1. Mai cr. ab postnumerando gegen vom Herrn Rektor bescheinigte Quittung bei der Stadt=Haupt=Kasse erheben. (Anlage 5)


Am 22. Juni 1895 bestand „der Lehrer F. Vogler die zweite Prüfung für Volksschullehrer“, wiederum vor den Lehrern des Seminars als Königlicher Prüfungs=Kommission unter dem Vorsitz des Königlichen Kommissarius, der der Urkunde das Siegel und die Beglaubigung für das Königliche Kollegium der Provinz Brandenburg verlieh.


Die im Zeugnis der ersten Lehrerprüfung noch enthaltene Kennzeichnung für den „Kommissar des Consistoriums für den Religionsunterricht“, die allerdings nicht gegengezeichnet wurde, sieht dieses Formular (Anlage 6) nicht vor. Die staatliche Schulaufsicht ist also signifikant.


Am 5. Juli wurde Fritz Vogler als „definitiv anstellungsfähig in einem Elementarschulamt“ erklärt, worauf die „Vocation“ zum Gemeindeschullehrer am 8. Januar 1896 erfolgen durfte, eine Inpflichtnahme, die wiederum handschriftlich dem Berufenen alle Regelungen seiner neuen Position vor Augen führt:


Wir, der Magistrat hiesiger Königlichen Haupt- und Residenzstadt urkunden und bekennen hierdurch, daß wir den Lehrer Herrn Friedrich Vogler zum Gemeindeschullehrer von 1ten April 1896 ab ernannt und angenommen haben dergestalt, daß derselbe alle mit diesem Amte verknüpften Obliegenheiten und Pflichten übernehme und auf eine solche Weise erfülle, daß dadurch überall das Beste der Schule, in welcher er unterrichtet, und ihrer Zöglinge befördert werde.

Herr Vogler ist verbunden, den Unterricht, welcher ihm aufgetragen wird, treu und fleißig zu erteilen, darauf hinzuwirken, daß die Zöglinge auch in Rücksicht ihres moralischen Charakters zweckmäßig geleitet und ausgebildet werden, und denselben hierbei mit eigenem guten Beispiele voranzugehen.

Im Uebringen hat Herr Vogler dem Vorstande, sowie dem Rektor der Schule alle gebührende Achtung zu erweisen und ihre Vorschriften zu befolgen, auch mit den anderen Lehrern und Lehrerinnen in gutem Einverständnisse zu leben.


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