- 242 -Kestenberg, Leo (Hrsg.): Kunst und Technik 
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Ausnahmen der maschinellen Anlagen), ferner mit den Herstellern rundfunkstörender Geräte oder sonstigen störenden Unternehmungen und schließlich der Weg der Klage. Daß hier die Rundfunkgesellschaften eingreifen mußten, ist klar. Ein dichtes Netz örtlicher Funkhilfen ist im Entstehen begriffen, teilweise bereits vorhanden. Von diesen Funkhilfen sollen alle der Störungsbekämpfung dienenden Maßnahmen, vor allem die Störungsermittlung, durchgeführt werden. Auch hier ist die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft wieder in erster Linie beteiligt.


In zwei deutschen Sendebezirken, im bayerischen und mitteldeutschen, hat sich aus diesem Problem der Störungsbekämpfung noch eine andere, sehr wichtige und interessante Organisationsform entwickelt, nämlich eine von verschiedenen Körperschaften und Verbänden getragene Arbeitsgemeinschaft zur Förderung allgemeiner Rundfunkinteressen. In Bayern gehören dieser Gemeinschaft das Reichspostministerium München, die Rundfunkgesellschaft, Mitglieder der Funkindustrie, des Rundfunkhandels, der Funkvereine und der Fachpresse an. Dieses solidarische Eintreten für den Rundfunk, dem eine Reihe gewichtiger Namen besonderen Nachdruck und fast offiziellen Charakter gibt, hat sich in der Praxis bisher sehr gut bewährt. Es ist gleichzeitig aber auch ein erfreuliches Zeichen dafür, daß es im deutschen Rundfunk möglich ist, Vertreter von teilweise sehr verschieden gerichteten Interessengebieten in eine gemeinsame Aufbau- und Abwehrfront zu bringen.


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