Das »volksbildende« und gemeinnützige Ziel des Bundes wird satzungsgemäß von
einer Änderung ausgeschlossen (1989 § 9.2.). Auch für die Regelung bei einer möglichen
Auflösung des Bundes wird die »musikalische Volksbildung« benannt, der das Vermögen
zufiele (1989 § 10.6.), falls dieser Fall einträte. Aus diesen Quellenzitaten wird deutlich,
daß Ziele der musikalischen Erwachsenenbildung, die begrifflich nach Formulierungen der
Fachliteratur ausgerichtet werden könnten, nicht als vorrangiger Verbandszweck des
BDLO beschrieben werden. Als erwachsenenpädagogische Fortbildungsveranstaltungen
werden jedoch Projektangebote bezeichnet, die sich an die einzelnen interessierten
Instrumentalisten der Mitgliedsorchester wenden (z. B. ›Cello-Seminar‹,
›Streicherwoche‹, ›Orchesterkurs‹). Gezielte Fortbildungsangebote organisations- und
verwaltungstechnischer Art für Vereinsvorstände oder künstlerisch-pädagogischer Art für
Dirigenten werden aus der eigenen Mitte heraus nicht angeboten oder eingefordert.
Satzung und Struktur des BDLO lassen vier Schwerpunkte erkennen: Das zentrale
Interesse der Verbandsarbeit richtet sich kulturpolitisch auf das Stattfinden
von Laienorchesterarbeit an sich (Begleitung der kontinuierlichen Arbeit der
Mitgliedsorchester/Orchesterprojekte). Serviceleistungen und offizielle Veranstaltungen
bestimmen das Alltagsgeschäft. Internationalen Aktivitäten kommt eine wachsende
Bedeutung zu.
Seit 1981 lenkt mit Dr. JOACHIM
CONRADI15
ein hauptberuflicher Jurist die Leitung der Vereinsgeschicke. Als Cellist und
Vorstandsmitglied des BDLO-Orchesters ›Orchestergemeinschaft Nürnberg‹ sowie
des BDLO-Bundesvorstandes war er bereits zuvor mit der Arbeit des BDLO
vertraut.16
16 W. SCHÄFER hatte diesen Wechsel vorbereitet und für einen bruchlosen Übergang
gesorgt. (SCHÄFER, FB 1.)
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In den seitdem vergangenen 17 Jahren erfolgten keine bemerkenswerten ideellen
Veränderungen im BDLO, vielmehr waren es pragmatische Fragen und kulturpolitische
Anstöße von außen, auf die der Verband reagierte: In Rechtsfragen und bei dem oft
mühevollen Weg der Beschaffung von Ansichtspartituren und kompletten Orchesternoten hat
die Geschäftsstelle in Nürnberg ihre Hilfestellung für die Mitgliedsorchester kontinuierlich
gesteigert.17
17 Vgl. die Beiträge CONRADIS im DLO und ANLAGE I: INDEX-DLO.
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Gema-Gebühren, Urheberrecht, Auseinandersetzungen mit der
Künstlersozialkasse bezüglich der Sozialabgaben für die Dirigenten- und
Solistenhonorare, Satzungsfragen u.a.m. »lasten den Ersten Vorsitzenden
aus«.18
Auf die Frage, warum mit ihm kein ›musikalischer‹, sondern ein juristischer Fachmann an
die Spitze des BDLO gewählt wurde, erläuterte CONRADI:
»Ich denke, daß muß so sein, daß ein Amateurorchesterverband von Amateuren
in Anführungszeichen im Sinne des Amateur-Status geführt werden müßte.
Im Vorstand sollten dann schon Fachleute sein, das ist völlig richtig, die
haben wir ja auch, und die können da durchaus auch tragende Funktion
haben.«19
19 CONRADI, FB 2, vgl. Kap. 2.1.
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Notenmaterial, welches für BDLO-Orchester zur Verfügung steht und teils als
Landeseigentum (NRW), teils als Besitz des Bundes- oder der Landesverbände, oder im
Eigentum einzelner Orchester räumlich verstreut existiert, wurde von CONRADI im
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