- 25 -Kayser-Kadereit, Claudia: Das Laiensinfonieorchester im Horizont von Anspruch und Wirklichkeit 
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Das »volksbildende« und gemeinnützige Ziel des Bundes wird satzungsgemäß von einer Änderung ausgeschlossen (1989 § 9.2.). Auch für die Regelung bei einer möglichen Auflösung des Bundes wird die »musikalische Volksbildung« benannt, der das Vermögen zufiele (1989 § 10.6.), falls dieser Fall einträte. Aus diesen Quellenzitaten wird deutlich, daß Ziele der musikalischen Erwachsenenbildung, die begrifflich nach Formulierungen der Fachliteratur ausgerichtet werden könnten, nicht als vorrangiger Verbandszweck des BDLO beschrieben werden. Als erwachsenenpädagogische Fortbildungsveranstaltungen werden jedoch Projektangebote bezeichnet, die sich an die einzelnen interessierten Instrumentalisten der Mitgliedsorchester wenden (z. B. ›Cello-Seminar‹, ›Streicherwoche‹, ›Orchesterkurs‹). Gezielte Fortbildungsangebote organisations- und verwaltungstechnischer Art für Vereinsvorstände oder künstlerisch-pädagogischer Art für Dirigenten werden aus der eigenen Mitte heraus nicht angeboten oder eingefordert. Satzung und Struktur des BDLO lassen vier Schwerpunkte erkennen: Das zentrale Interesse der Verbandsarbeit richtet sich kulturpolitisch auf das Stattfinden von Laienorchesterarbeit an sich (Begleitung der kontinuierlichen Arbeit der Mitgliedsorchester/Orchesterprojekte). Serviceleistungen und offizielle Veranstaltungen bestimmen das Alltagsgeschäft. Internationalen Aktivitäten kommt eine wachsende Bedeutung zu.

Seit 1981 lenkt mit Dr. JOACHIM CONRADI15

15 Vgl. Kap. 2.1.
ein hauptberuflicher Jurist die Leitung der Vereinsgeschicke. Als Cellist und Vorstandsmitglied des BDLO-Orchesters ›Orchestergemeinschaft Nürnberg‹ sowie des BDLO-Bundesvorstandes war er bereits zuvor mit der Arbeit des BDLO vertraut.16
16 W. SCHÄFER hatte diesen Wechsel vorbereitet und für einen bruchlosen Übergang gesorgt. (SCHÄFER, FB 1.)
In den seitdem vergangenen 17 Jahren erfolgten keine bemerkenswerten ideellen Veränderungen im BDLO, vielmehr waren es pragmatische Fragen und kulturpolitische Anstöße von außen, auf die der Verband reagierte: In Rechtsfragen und bei dem oft mühevollen Weg der Beschaffung von Ansichtspartituren und kompletten Orchesternoten hat die Geschäftsstelle in Nürnberg ihre Hilfestellung für die Mitgliedsorchester kontinuierlich gesteigert.17
17 Vgl. die Beiträge CONRADIS im DLO und ANLAGE I: INDEX-DLO.
Gema-Gebühren, Urheberrecht, Auseinandersetzungen mit der Künstlersozialkasse bezüglich der Sozialabgaben für die Dirigenten- und Solistenhonorare, Satzungsfragen u.a.m. »lasten den Ersten Vorsitzenden aus«.18
18 CONRADI, FB 2.
Auf die Frage, warum mit ihm kein ›musikalischer‹, sondern ein juristischer Fachmann an die Spitze des BDLO gewählt wurde, erläuterte CONRADI:

»Ich denke, daß muß so sein, daß ein Amateurorchesterverband von Amateuren in Anführungszeichen im Sinne des Amateur-Status geführt werden müßte. Im Vorstand sollten dann schon Fachleute sein, das ist völlig richtig, die haben wir ja auch, und die können da durchaus auch tragende Funktion haben.«19

19 CONRADI, FB 2, vgl. Kap. 2.1.

Notenmaterial, welches für BDLO-Orchester zur Verfügung steht und teils als Landeseigentum (NRW), teils als Besitz des Bundes- oder der Landesverbände, oder im Eigentum einzelner Orchester räumlich verstreut existiert, wurde von CONRADI im


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