in die einzelnen
Studiengänge eingeflossen wären. Es bleibt bei der Aufzählung der Defizite. Für
RICHTER liegt die zukunftsweisende Aufgabe der Musikerziehung darin, »sich aus
der Schule hinausbegeben zu müssen zu Menschen unterschiedlichen Alters, zu
Gruppen, die Hilfe brauchen können, an Orte, die mehr Lebens- als Erziehungsorte
sind.«53
Dabei nimmt er die andragogische Verantwortung der Musiklehrerausbildung
allerdings nicht als notwendiges Lernfeld in den Blick. MÜLLER-BLATTAU
beklagt die »Forschungsdefizite«, die nur »durch eine sehr enge Kooperation
zwischen Universitäten, Musikhochschulen und Erwachsenenbildung zu beheben«
seien.54
Dabei fordert er den Anteil der fachpädagogischen Ausbildung in der instrumentalen
Ensemblearbeit als vorrangig relevanten musikalischen Erwachsenenbildungsbereich
ein, der jedoch bereits im Rahmen des künstlerischen Hochschulstudiums einer
andragogischen Konzeption unterliegen müsse.
Ein Blick auf gegenwärtige Studien- und Prüfungsordnungen zeigt, daß diesbezügliche Ausbildungsinhalte nach wie vor ausstehen. Dabei müßte es sich je nach Studiengang um komplementäre Ergänzungsveranstaltungen handeln, die je nach Studienschwerpunkt unterschiedlich zu gewichten wären und den fachlichen Inhalt auf erwachsenenpädagogische Situationen zu beziehen hätten. Die folgende Tabelle soll dies verdeutlichen. Erläuterungen zur Tabelle: Anteile im Fachstudium mit Zielgruppenbezug auf Berufsorchester, Schul- oder Jugendorchester:
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