scheint zwar die Tätigkeit eines Organisators des Spiels, eines Spielleiters unumgänglich.
Darüber hinaus leistet der Regisseur, bzw. sein Konzept jedoch erheblich mehr.
Dahlhaus fasst seine Leistung folgendermaßen zusammen:
»Er [der Begriff des Regietheaters] besagt jedenfalls, daß in einer Opern- oder Schauspielinszenierung die Konzeption eines Regisseurs als eine hinter den sicht- und hörbaren Vorgängen stehende und sich in ihnen dokumentierende Instanz fühlbar ist.«176
Die szenische Realisation ist folglich neben dem in der Partitur fixierten Werk auch durch Regie-Intentionen bestimmt; die Szenen haben einen ›Autor‹, ihren Regisseur. Allerdings konstatiert Dahlhaus, dass sich im Zuge des Regietheaters Regiekonzepte und die daraus resultierenden Szenen vom Werk emanzipieren, es entsteht »die Eigentümlichkeit (nämlich), daß sich die Konzeption des Regisseurs als solche fühlbar macht, daß also die Interpretation eines Textes in die Realisierung einer bloßen Vorlage umschlägt [...].«177
Auch wenn Felsenstein dieser Verselbständigung der Szene vom Text keineswegs das Wort redet, verabschiedet er sich nicht von Regiekonzeptionen. Inwiefern sich Felsensteins Konzept-Begriff vom oben skizzierten Verständnis unterscheidet, sei im Folgenden dargelegt. Felsenstein verlangt selbstverständlich von einer Inszenierung, dass ihr eine Konzeption178
Für Felsenstein hat die Konzeption die Aufgabe eines Vermittlers zwischen Werk und Bühne. »Ist es [das Konzept] aus profundem Werkstudium entstanden, entspricht es in allen Einzelheiten der Partitur und wird es von allen Beteiligten überzeugt vertreten, dann gibt es keine Äußerungen und Aktionen auf der Bühne, die nicht musikalisch sind.«181
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