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jeder Leser mitschreiben kann. Auf diese Art und Weise entsteht eine riesige Wissenssammlung, die für den Einzelnen von großem Nutzen sein kann. Noch dialog-orientierter sind Usenet Newsgroups116
116Ausführlichere Informationen finden sich bei [Hauben und Hauben(1995)].
oder die bereits erwähnte freie Software, die kooperativ von vielen in einem offenen Verfahren im Netz entwickelt und modifiziert wird. Die so genannte Open Source Software, wie z. B. das Betriebssystem Linux, der Webserver Apache, der Internetbrowser Mozilla, die Skriptsprache Perl, das Microsoft Office Pendant OpenOffice oder das Textverarbeitungsprogramm LATEX, um nur einige Beispiele zu nennen, erfreut sich immer größerer Beliebtheit und hält gegenwärtig auch Einzug in Behörden und Unternehmen.

Open Source Software kommt dem Allmende-Konzept sehr nah, zumal in diesem Zusammenhang auch rechtliche Konstruktionen eine große Rolle spielen. Um zu verhindern, dass Dritte die freie Software verändern, in eigene Produkte aufnehmen und in proprietären eigenen Formaten vermarkten, existieren für die freie Software Lizenzen. In diesem Zusammenhang ist die GPL117

117GPL steht für GNU General Public License. Ausführliche Informationen finden sich unter http://www.gnu.org/licenses/licenses.html (Link vom 17.01.2005).
zu erwähnen. Bei dieser handelt es sich um eine der wichtigsten Lizenzen in Zusammenhang mit Open Source Software. Durch die GPL gewähren die Autoren, die ihr Werk unter diese Lizenz gestellt haben, jedem, der die Lizenz akzeptiert und ihr Folge leistet, besondere Freiheiten hinsichtlich des ›freien‹ Werkes. Grassmuck spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Digitalen Wissens-Allmende, die die Wahrung der folgenden aufeinander aufbauenden Freiheiten gewährt und fordert:118
  • Freiheit des Zugangs und der Nutzung des Wissens: Wissen, das in diese Kategorie fällt, ist kostenfrei oder gegen einen geringen Betrag zu erhalten, so dass es jedem frei zugänglich ist. Es darf aber nicht kopiert (höchstens als Einzelexemplar für private und/oder wissenschaftliche Zwecke), verändert oder verbreitet werden. Als Institutionen fallen in diese Kategorie Museen und Bibliotheken, die zum großen Teil auch online Zugriff auf ihre Ressourcen anbieten.
  • Freiheit, Kopien zu erstellen: In der Regel ist es Nutzern nicht gestattet, Kopien zu erstellen, da die Anfertigung solcher nach dem Urheberrecht ein Monopolrecht des Autors ist, der es in der Regel an einen Verlag abtritt. Wie bereits beim vorherigen Punkt erwähnt, ist höchstens eine Einzelkopie für private und/oder wissenschaftliche Zwecke gestattet. Die freien Lizenzen hingegen gewähren sowohl für Software als auch für Content dem Nutzer die Freiheit, Werke uneingeschränkt kopieren zu dürfen.
  • Freiheit, Kopien weiterzugeben: Einige Software wie z. B. der Internet Explorer der Firma Microsoft, den der Nutzer umsonst mit einem Windows Betriebssystem bekommt, ist explizit von der Weiterverbreitung ausgenommen. Freeware hingegen darf unter der Bedingung, dass keine Gebühren für die Software erhoben werden, zum großen Teil weitergegeben werden. Für eine ganz neue Art, Informationen im Internet zu verbreiten sorgte Napster119
    119Nachdem die Musikindustrie gerichtlich gegen Napster vorgegangen war und die Tauschbörse zeitweise geschlossen wurde, einigte man sich dahingehend, die MP3’s nun gegen eine Gebühr zu tauschen. Diese liegt zurzeit bei 99 Cent pro Titel und $9.95 pro Album. Vgl. dazu http://www.napster.com (Link vom 18.01.2005).
    im Herbst 1999. Napster wurde für das netzbasierte Tauschen und Verteilen von MP3’s entwickelt. Das Konzept ist

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