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jeder Leser
mitschreiben kann. Auf diese Art und Weise entsteht eine riesige Wissenssammlung, die
für den Einzelnen von großem Nutzen sein kann. Noch dialog-orientierter sind Usenet
Newsgroups116
oder die bereits erwähnte freie Software, die kooperativ von vielen in einem
offenen Verfahren im Netz entwickelt und modifiziert wird. Die so genannte Open
Source Software, wie z. B. das Betriebssystem Linux, der Webserver Apache, der
Internetbrowser Mozilla, die Skriptsprache Perl, das Microsoft Office Pendant
OpenOffice oder das Textverarbeitungsprogramm LATEX, um nur einige Beispiele zu
nennen, erfreut sich immer größerer Beliebtheit und hält gegenwärtig auch Einzug in
Behörden und Unternehmen.
Open Source Software kommt dem Allmende-Konzept sehr nah, zumal in
diesem Zusammenhang auch rechtliche Konstruktionen eine große Rolle
spielen. Um zu verhindern, dass Dritte die freie Software verändern, in eigene
Produkte aufnehmen und in proprietären eigenen Formaten vermarkten,
existieren für die freie Software Lizenzen. In diesem Zusammenhang ist die
GPL117
zu erwähnen. Bei dieser handelt es sich um eine der wichtigsten Lizenzen in
Zusammenhang mit Open Source Software. Durch die GPL gewähren die Autoren, die
ihr Werk unter diese Lizenz gestellt haben, jedem, der die Lizenz akzeptiert und ihr
Folge leistet, besondere Freiheiten hinsichtlich des ›freien‹ Werkes. Grassmuck
spricht in diesem Zusammenhang auch von einer Digitalen Wissens-Allmende, die
die Wahrung der folgenden aufeinander aufbauenden Freiheiten gewährt und
fordert:118
- Freiheit des Zugangs und der Nutzung des Wissens: Wissen, das in diese
Kategorie fällt, ist kostenfrei oder gegen einen geringen Betrag zu erhalten, so dass
es jedem frei zugänglich ist. Es darf aber nicht kopiert (höchstens als Einzelexemplar
für private und/oder wissenschaftliche Zwecke), verändert oder verbreitet werden.
Als Institutionen fallen in diese Kategorie Museen und Bibliotheken, die zum großen
Teil auch online Zugriff auf ihre Ressourcen anbieten.
- Freiheit, Kopien zu erstellen: In der Regel ist es Nutzern nicht gestattet, Kopien
zu erstellen, da die Anfertigung solcher nach dem Urheberrecht ein Monopolrecht
des Autors ist, der es in der Regel an einen Verlag abtritt. Wie bereits beim
vorherigen Punkt erwähnt, ist höchstens eine Einzelkopie für private und/oder
wissenschaftliche Zwecke gestattet. Die freien Lizenzen hingegen gewähren sowohl
für Software als auch für Content dem Nutzer die Freiheit, Werke uneingeschränkt
kopieren zu dürfen.
- Freiheit, Kopien weiterzugeben: Einige Software wie z. B. der Internet
Explorer der Firma Microsoft, den der Nutzer umsonst mit einem Windows
Betriebssystem bekommt, ist explizit von der Weiterverbreitung ausgenommen.
Freeware hingegen darf unter der Bedingung, dass keine Gebühren für
die Software erhoben werden, zum großen Teil weitergegeben werden.
Für eine ganz neue Art, Informationen im Internet zu verbreiten sorgte
Napster119
Nachdem die Musikindustrie gerichtlich gegen Napster vorgegangen war und die Tauschbörse
zeitweise geschlossen wurde, einigte man sich dahingehend, die MP3’s nun gegen eine Gebühr
zu tauschen. Diese liegt zurzeit bei 99 Cent pro Titel und $9.95 pro Album. Vgl. dazu http://www.napster.com (Link vom 18.01.2005).
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im Herbst 1999. Napster wurde für das netzbasierte Tauschen und Verteilen von
MP3’s entwickelt. Das
Konzept ist |
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