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Europäischen Gemeinschaft wurde aus diesem Grund am 22.05.2001 eine Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft verfasst. Diese fordert die Umsetzung der WIPO-Verträge sowie eine weitere Harmonisierung der urheberrechtlichen Standards in der Informationsgesellschaft und sollte bis zum 22.12.2002 umgesetzt werden.

Diese Richtlinie wurde in der Bundesrepublik in verschiedenen Schritten umgesetzt. Eine Reform des Urheberrechts wurde am 22. März 2002 durch das »Gesetz zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern« verabschiedet.95

95Vgl. § 31–36 sowie § 132, BGBl. I, S. 1155ff.
Am 10. September 2003 wurde schließlich das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft verabschiedet. Der ›Korb 1‹ umfasst dabei unter anderem folgende Punkte:
  • Vervielfältigung §§ 16 Abs. 1, 44a UrhG
  • Recht der öffentlichen Zugänglichmachung §§ 19a, 85 Abs. 1 UrhG
  • Gesetzliche Schranken §§ 44a, 46,52a, 53 UrhG
  • Schutz von DRM96
    96DRM steht für Digital Rights Management.
    §§ 95a ff., 108b UrhG

Geplant ist ein ›Korb 2‹, der die Punkte DRM (Privatkopie und Vergütung), DRM (Geräte- und Leermedienabgabe), den Umgang mit Archiven und Sammlungen sowie weitere offene Punkte regeln soll. Diese Regelungen sind nicht nur für das Thema der vorliegenden Arbeit von großer Bedeutung, sondern auch allgemein in Bezug auf die Informationsgesellschaft, das Internet und so für zahlreiche damit verbundene Bereiche wie z. B. Tauschbörsen, Internetverlage, eLearning,97

97In diesem Zusammenhang sei auf das Projekt eLLa ›eLearning and Law‹ des OFFIS (Oldenburger Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Informatik-Werkzeuge und -Systeme) hingewiesen. Von diesem wird das Portal http://www.uni-lernstadt.de (Link vom 29.07.2004) betrieben.
eCommerce etc.

15.7.3.  Verwertungsgesellschaften

In engem Zusammenhang mit dem UrhG stehen die Verwertungsgesellschaften, die die jeweiligen Urheber mit ihren Ansprüchen vertreten. Die Verwertungsgesellschaften unterstehen der Aufsicht des Deutschen Patentamtes. Folgende Verwertungsgesellschaften existieren zurzeit in der Bundesrepublik Deutschland:

  • GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)
  • VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort)
  • VG Bild-Kunst (Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst)
  • GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)
  • VFF (Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten)
  • GWFF (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten)
  • VGF (Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken)


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