Europäischen Gemeinschaft wurde aus diesem Grund am 22.05.2001
eine Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft verfasst. Diese
fordert die Umsetzung der WIPO-Verträge sowie eine weitere Harmonisierung der
urheberrechtlichen Standards in der Informationsgesellschaft und sollte bis zum
22.12.2002 umgesetzt werden.
Diese Richtlinie wurde in der Bundesrepublik in verschiedenen Schritten umgesetzt.
Eine Reform des Urheberrechts wurde am 22. März 2002 durch das »Gesetz zur
Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern«
verabschiedet.95
Vgl. § 31–36 sowie § 132, BGBl. I, S. 1155ff.
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Am 10. September 2003 wurde schließlich das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in
der Informationsgesellschaft verabschiedet. Der ›Korb 1‹ umfasst dabei unter anderem
folgende Punkte:
- Vervielfältigung §§ 16 Abs. 1, 44a UrhG
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung §§ 19a, 85 Abs. 1 UrhG
- Gesetzliche Schranken §§ 44a, 46,52a, 53 UrhG
- Schutz von
DRM96
DRM steht für Digital Rights Management.
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§§ 95a ff., 108b UrhG
Geplant ist ein ›Korb 2‹, der die Punkte DRM (Privatkopie und Vergütung), DRM
(Geräte- und Leermedienabgabe), den Umgang mit Archiven und Sammlungen
sowie weitere offene Punkte regeln soll. Diese Regelungen sind nicht nur für
das Thema der vorliegenden Arbeit von großer Bedeutung, sondern auch
allgemein in Bezug auf die Informationsgesellschaft, das Internet und so für
zahlreiche damit verbundene Bereiche wie z. B. Tauschbörsen, Internetverlage,
eLearning,97
In diesem Zusammenhang sei auf das Projekt eLLa ›eLearning and Law‹ des OFFIS
(Oldenburger Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Informatik-Werkzeuge und -Systeme)
hingewiesen. Von diesem wird das Portal http://www.uni-lernstadt.de (Link vom 29.07.2004)
betrieben.
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eCommerce etc.
15.7.3. Verwertungsgesellschaften
In engem Zusammenhang mit dem UrhG stehen die Verwertungsgesellschaften, die die
jeweiligen Urheber mit ihren Ansprüchen vertreten. Die Verwertungsgesellschaften
unterstehen der Aufsicht des Deutschen Patentamtes. Folgende Verwertungsgesellschaften
existieren zurzeit in der Bundesrepublik Deutschland:
- GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte)
- VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort)
- VG Bild-Kunst (Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst)
- GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)
- VFF (Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten)
- GWFF (Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten)
- VGF (Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken)
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