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ergibt sich für den Nutzer die komfortable Möglichkeit, z. B. durch eine fachliche Vorauswahl, die Menge des zu durchsuchenden Contents im Vorhinein einzuschränken oder einen Überblick über vorhandenen Content zu einem bestimmten Thema zu erhalten.

15.4.  Stabilität der Informationen

Einen weiteren sehr wichtigen Punkt nimmt die Stabilität der Informationen ein. Elektronische Publikationen oder, weiter gefasst, digital vorgehaltener Content nehmen einen immer größer werdenden Stellenwert ein. Die dauerhafte Aufbewahrung und Zugänglichkeit des Contents stellt gerade für Online-Verlage, Bibliotheken, Universitäten, Archive, Museen etc. eine der Hauptanforderungen dar. Digital publiziertes Wissen23

23Digital publiziertes Wissen wird eines der wichtigsten kulturellen Erbgüter sein, die wir nachfolgenden Generationen hinterlassen.
muss in jedem Fall auch unter den Bedingungen eines sich immer schneller vollziehenden Technologiewandels dauerhaft verfügbar sein.

Zur Sicherstellung einer Langzeitarchivierung von digitalem Wissen existieren bereits verschiedene Projekte. Unter anderem fördert das BMBF24

24Vgl. dazu die Presseerklärung des BMBF vom 04.08.2004. Online verfügbar unter http://www.bmbf.de/press/1221.php (Link vom 28.01.2005).
im Rahmen des Aktionsprogramms ›Innovation und Arbeitsplätze in der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts‹ mit dem ›Kompetenznetzwerk Langzeitarchiviereung und Langzeitverfügbarkeit digitaler Quellen in Deutschland‹ eine Initiative wesentlicher Akteure aus dem Bibliotheks-, Museums- und Archivwesen unter Federführung Der Deutschen Bibliothek.

Folgende Fragen sind hier von besonderer Relevanz:

  • Welche Kriterien werden für vertrauenswürdige digitale Archive angelegt?
  • Wie sehen Zertifizierungsverfahren für Archivserver aus?
  • Welche Auswahlverfahren werden für die Archivierung digitaler Quellen angelegt?
  • Welche Grundsätze gilt es bei der Langzeitarchivierung zu beachten?

Ein weiteres Problem in Bezug auf die Langzeitarchivierung stellt das UrhG dar. Um eine Langzeitarchivierung gewährleisten zu können, ist es unabdingbar, Kopien anzufertigen und Publikationen bzw. digitalen Content in regelmäßigen Abständen an aktuelle Datenformate, Betriebssysteme und Datenträger anzupassen. Allerdings wird die Verbreitung von Kopien seitens der Industrie zunehmend mit Kopierschutz- und Digital Rights Management Systemen erschwert. Im Urheberrechtgesetz ist das Verbot einer Umgehung solcher technischer Schutzmaßnahmen festgelegt. Unter anderem betrifft das auch Die Deutsche Bibliothek, die dadurch in ihrem Sammel-, Bereitstellungs- und Archivierungsauftrag behindert wird. Im UrhG sind allerdings so genannte Schrankenregelungen vorgesehen, nach denen der Zugang zu geschützten Werken zu bestimmten Zwecken, wie z. B. für wissenschaftliche und kulturelle Nutzungen, zulässig ist. Die letzte Novelle des Gesetzes, deren Regelungen im September 2004 in Kraft getreten sind, sieht hierfür ausdrücklich


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