zu nutzen), größere Handlungssicherheit für die Polizei (insbes. bez. der
Ingewahrsamnahme von Drogendealern), verschärfte Anwendung des Ausländerrechts bei
ausländischen Drogendealern (insbes. durch Abschiebung der Dealer in die
ihnen aufgrund des Asylrechts zugewiesenen Bundesländer), Ausweitung der
Videoüberwachung, der Einsatz von Brechmitteln, verstärkte Kooperation der
Polizei mit der Justiz (mit dem Ziel einer schnelleren Verurteilung von Dealern)
usw.36
Für Rauschgiftabhängige werden eine Reihe von Maßnahmen festgeschrieben, die eine
Dezentralisierung der Szene am Hauptbahnhof befördern sollen. Dies bedeutet in erster
Linie eine Ausweitung des Angebots von Fixerräumen und Beratungsstellen in anderen
Stadtteilen.
Im Zusammenhang mit der Privatisierung der Deutschen Bahn, die seit 1994
die Rechtsform einer AG angenommen hat, deren einziger Kapitalseigner
jedoch immer noch der Bund ist, ist seit Herbst 2001 eine Diskussion über
die Zugänglichkeit der Bahnhöfe entbrannt. Auslöser waren Äußerungen des
Bahnchefs Mehdorn über das Vorhaben, »Suppenküchen« (gemeint sind die
Essensausgaben der Bahnhofsmissionen) künftig aus den Bahnhofsgebäuden
auszulagern.37 |
Vgl. Hecker (2002) 5 oder SPIEGEL 21/2001, Ressort Verkehr: Mission impossible (Bezug
des Artikels als kostenpflichtiger Download aus dem online-Archiv, Angaben zu Autor und
Seitenzahl fehlen leider).
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Durch das Auslagern der (kostenlosen) Essensausgabestellen soll den Bahnhöfen die
Attraktivität als Anziehungspunkt für Obdachlose genommen werden. So ist der
Verdacht aufgekommen, die Deutsche Bahn AG habe vor, unliebsamen Personen
den Zugang zu den Bahnhöfen längerfristig zu verwehren. Ein weiteres Indiz
hierfür ist auch die bereits seit längerem verstärkte Überwachung der Bahnhöfe
durch den Bundesgrenzschutz und den bahneigenen privaten Sicherheitsdienst
Bahn Schutz & Service GmbH. Problematisch ist die »Doppelfunktion« der
Bahnhöfe. Einerseits fungieren sie als Verkehrsanlagen, als solche sind sie eine
»öffentliche Sache« (also der Allgemeinheit gewidmet), andererseits geraten sie
gemäß dem Marketing-Konzept der DB AG immer mehr zu Shopping-Malls, die
sich durch zentrale Lage und erweiterte Öffnungszeiten zweier Standortvorteile
erfreuen dürfen. So zeichnet sich im Zuge der Privatisierung ein Paradigmawechsel
ab, der nach Hecker keineswegs nur bei der Deutschen Bahn zu beobachten
ist:
»Die mit der Privatisierung herkömmlicher öffentlicher Aufgaben verbundene
Freisetzung unternehmerischen Handelns und
einer neuen ›Kunden‹orientierung beinhaltet allgemein den Abschied von der
herkömmlichen Bürgerorientierung. Ausgrenzung ist ein prägendes Element
des neuen Modells privatwirtschaftlicher Kundenorientierung, wie dies auch
bei der Privatisierungsentwicklung im innerstädtischen Raum zu beobachten
ist.«38
Aus der Widmung der Bahnhöfe als Verkehrsanlage zur uneingeschränkten Benutzung
durch die Allgemeinheit ergeben sich jedoch Grenzen für die Ausübung des
Hausrechts, welches nicht ausgeübt werden kann, wie z. B. in einem Kaufhaus:
»Auch wer nicht reist und nicht konsumiert, darf sich in den Bahnhöfen
aufhalten«.39
Zwar können bei Verstößen gegen die Hausordnung Hausverbote ausgesprochen
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