- 21 -Klußmann, Jörg: Musik im öffentlichen Raum 
  Erste Seite (i) Vorherige Seite (20)Nächste Seite (22) Letzte Seite (110)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 

zu nutzen), größere Handlungssicherheit für die Polizei (insbes. bez. der Ingewahrsamnahme von Drogendealern), verschärfte Anwendung des Ausländerrechts bei ausländischen Drogendealern (insbes. durch Abschiebung der Dealer in die ihnen aufgrund des Asylrechts zugewiesenen Bundesländer), Ausweitung der Videoüberwachung, der Einsatz von Brechmitteln, verstärkte Kooperation der Polizei mit der Justiz (mit dem Ziel einer schnelleren Verurteilung von Dealern) usw.36
36
Vgl. Hecker (2002) 18ff.
Für Rauschgiftabhängige werden eine Reihe von Maßnahmen festgeschrieben, die eine Dezentralisierung der Szene am Hauptbahnhof befördern sollen. Dies bedeutet in erster Linie eine Ausweitung des Angebots von Fixerräumen und Beratungsstellen in anderen Stadtteilen.

Im Zusammenhang mit der Privatisierung der Deutschen Bahn, die seit 1994 die Rechtsform einer AG angenommen hat, deren einziger Kapitalseigner jedoch immer noch der Bund ist, ist seit Herbst 2001 eine Diskussion über die Zugänglichkeit der Bahnhöfe entbrannt. Auslöser waren Äußerungen des Bahnchefs Mehdorn über das Vorhaben, »Suppenküchen« (gemeint sind die Essensausgaben der Bahnhofsmissionen) künftig aus den Bahnhofsgebäuden auszulagern.37

37
Vgl. Hecker (2002) 5 oder SPIEGEL 21/2001, Ressort Verkehr: Mission impossible (Bezug des Artikels als kostenpflichtiger Download aus dem online-Archiv, Angaben zu Autor und Seitenzahl fehlen leider).
Durch das Auslagern der (kostenlosen) Essensausgabestellen soll den Bahnhöfen die Attraktivität als Anziehungspunkt für Obdachlose genommen werden. So ist der Verdacht aufgekommen, die Deutsche Bahn AG habe vor, unliebsamen Personen den Zugang zu den Bahnhöfen längerfristig zu verwehren. Ein weiteres Indiz hierfür ist auch die bereits seit längerem verstärkte Überwachung der Bahnhöfe durch den Bundesgrenzschutz und den bahneigenen privaten Sicherheitsdienst Bahn Schutz & Service GmbH. Problematisch ist die »Doppelfunktion« der Bahnhöfe. Einerseits fungieren sie als Verkehrsanlagen, als solche sind sie eine »öffentliche Sache« (also der Allgemeinheit gewidmet), andererseits geraten sie gemäß dem Marketing-Konzept der DB AG immer mehr zu Shopping-Malls, die sich durch zentrale Lage und erweiterte Öffnungszeiten zweier Standortvorteile erfreuen dürfen. So zeichnet sich im Zuge der Privatisierung ein Paradigmawechsel ab, der nach Hecker keineswegs nur bei der Deutschen Bahn zu beobachten ist:

»Die mit der Privatisierung herkömmlicher öffentlicher Aufgaben verbundene Freisetzung unternehmerischen Handelns und einer neuen ›Kunden‹orientierung beinhaltet allgemein den Abschied von der herkömmlichen Bürgerorientierung. Ausgrenzung ist ein prägendes Element des neuen Modells privatwirtschaftlicher Kundenorientierung, wie dies auch bei der Privatisierungsentwicklung im innerstädtischen Raum zu beobachten ist.«38

38
Hecker (2002) 31.

Aus der Widmung der Bahnhöfe als Verkehrsanlage zur uneingeschränkten Benutzung durch die Allgemeinheit ergeben sich jedoch Grenzen für die Ausübung des Hausrechts, welches nicht ausgeübt werden kann, wie z. B. in einem Kaufhaus: »Auch wer nicht reist und nicht konsumiert, darf sich in den Bahnhöfen aufhalten«.39

39
Ebd.
Zwar können bei Verstößen gegen die Hausordnung Hausverbote ausgesprochen

Erste Seite (i) Vorherige Seite (20)Nächste Seite (22) Letzte Seite (110)      Suchen  Nur aktuelle Seite durchsuchen Gesamtes Dokument durchsuchen     Aktuelle Seite drucken Hilfe 
- 21 -Klußmann, Jörg: Musik im öffentlichen Raum